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Zur Nutzung privater Technik in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
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Änderung des LGG beschlossen - Beteiligung auch in Angelegenheiten des Präsidialrats
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Anne-Kathrin Becker zu der Tätigkeit als Gesamtfrauenvertreterin der Justiz
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Ein seit langer Zeit einmaliger Vorgang.
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Die sog. Kombierprobung bietet ein erhebliches Risiko.
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Ombudsperson soll den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses entlasten
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Gesetz gilt auch für Gerichte und die Staatsanwaltschaften soweit diese Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
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Eine Änderung des LGG ermöglicht die Anwendung auf Richterinnen und Richter.
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