Beteiligung der Gesamtfrauenvertreterin in Angelegenheiten des Präsidialrats

Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) beschlossen - Gesamtfrauenvertreterin auch in Angelegenheiten des Präsidialrats weiter zu beteiligen.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in der Sitzung am 04.06.2020 die Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) beschlossen, was der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin – grundsätzlich begrüßt, da damit nun Gleichstellung der Richterinnen und Richter gesichert ist. Angesichts der vorangegangenen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 25.05.2020, zu der der Landesverband erhebliche Bedenken geäußert hatte (s. Stellungnahme vom 29.06.2020), hat der Vorstand den Präsidenten des Kammergerichts aufgefordert, die Gesamtfrauenvertreterin auch in Angelegenheiten des Präsidialrats weiter zu beteiligen.

Da die Beschlussempfehlung schon in der Sache unzutreffend davon ausgegangen ist, dass in der Vergangenheit allein die örtlichen Frauenvertreterinnen für richterliche und staatsanwaltschaftliche Einzelpersonalmaßnahmen zuständig gewesen seien, hält der Landesverband Berlin die unzutreffende Empfehlung für inakzeptabel. In der Vergangenheit sind gerade nicht die örtlichen Frauenvertretungen, sondern die Gesamtfrauenvertreterin an richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Einzelpersonalmaßnahmen beteiligt worden. Dies ist schon deshalb allein sachgerecht, weil es der örtlichen Frauenvertretung nicht möglich ist, sich einen Überblick über die Leistungen und Fähigkeiten potentieller Mitbewerber aus anderen Gerichten zu verschaffen.

Der Präsident des Kammergerichts hat zwar mitgeteilt, dass er die Einschätzung teile, wonach die unter der alten Gesetzeslage geübte Praxis, in solchen einzelrichterlichen Personalangelegenheiten die Gesamtfrauenvertreterin zu beteiligen, bewährt habe. Gleichwohl gehe er aufgrund der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg und der Neufassung des Gesetzes davon aus, dass bei Einzelpersonalien, wie sie der Präsidialrat im richterlichen Bereich behandele, von einer Zuständigkeit der örtlichen Ebene auszugehen sei.

Der Landesverband wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und kritisch begleiten. Die Sichtweise des Präsidenten des Kammergerichts teilt er nicht. Er geht daher weiterhin davon aus, dass die Gesamtfrauenvertreterin auch in Angelegenheiten des Präsidialrats zu beteiligen ist.

 

Für den Vorstand

Katrin-Elena Schönberg