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Alle Mitglieder sind vom Tage ihres Eintritts in den Richterbund an automatisch und ohne jeden Zusatzbeitrag basisversichert.
Der Deutsche Richterbund schützt seine Mitglieder durch den Abschluss von Gruppenversicherungen gegen Risiken, die ihre berufliche Tätigkeit als Richterin, Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt typischerweise mit sich bringt. Diese Risiken minimieren wir durch ein Versicherungspaket, das unsere Mitglieder vor den Folgen einer persönlichen Haftung aus dienstlicher Tätigkeit bewahren soll.
Dazu gehört die Möglichkeit, gegen Sie erhobene Forderungen und Angriffe abzuwehren, gleichgültig ob ein Dritter oder Ihr Dienstherr – direkt oder im Regressweg – gegen Sie vorgeht. Darüber hinaus möchten wir Sie in die Lage versetzen, auch von sich aus aktiv Ihre Rechte aus dem Dienstverhältnis als Richter oder Staatsanwalt umfassend wahrzunehmen.
Haftung für dienstliche Verursachung von Personen- und Sachschäden.
Haftung für den Verlust von Dienstschlüsseln und anderen Türöffnern.
Haftung für Vermögensschäden aus Regressansprüchen des Dienstherrn.
keine Selbstbeteiligung oder Wartezeit.
10 Mio. € für Personen- und Sachschäden
50.000 € je für den Verlust von Dienstschlüsseln und anderen Türöffnern sowie für die Verursachung von Vermögensschäden.
Deckelung durch bundesweite Haftungshöchstbeträge: Für alle Mitglieder bundesweit ist der Versicherungsschutz pro Jahr auf das Dreifache der Versicherungssummen begrenzt, d. h. auf 30 Mio. € bzw. 150.000 € jährlich. Deshalb empfehlen wir wegen des Risikos weiterer Vermögensschäden einen zusätzlichen individuellen Versicherungsschutz.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG
formfrei unter www.dbv.de/kundenservice. Versicherungsscheinnummer der Gruppen-Diensthaftpflichtversicherung 60240347965