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Der DRB sieht sich in seiner seit Jahren vertretenen Auffassung bestätigt.
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Normenkontrollverfahren noch immer nicht beendet - Entscheidung in den nächsten drei Monaten?
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Auch in diesem Jahr empfiehlt der Landesverband Berlin des DRB, Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung einzulegen.
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Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind unverändert
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Gelingt es der Justiz noch, überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte für den höheren Justizdienst anzuwerben?
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Wer etwaige Ansprüche auf Nachzahlung der Besoldung nicht gefährden möchte, sollte klagen oder seine Klage erweitern
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Das Land Berlin hat einen (eingeschränkten) Einredeverzicht für Besoldungsnachzahlungen erklärt.
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Das BVerfG hat dem DRB Gelegenheit gegeben, im anhängigen Verfahren zur Amts(un)gemessenheit der Berliner R-Besoldung Stellung zu nehmen.
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