Bericht aus Karlsruhe – es geht voran

 

Es verdichten sich die Hinweise darauf, dass im kommenden Jahr Bewegung in die bei dem Bundesverfassungsgericht noch anhängigen Besoldungsklagen kommen könnte. Bekanntlich hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen vom 22. September 2017 (2 C 4.17 u.a.) das Bundesverfassungsgericht auch hinsichtlich der Berliner A-Besoldung angerufen. Die Normenkontrollverfahren werden in Karlsruhe zu den Aktenzeichen 2 BvL 5 bis 9/18 geführt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Land Berlin aufgefordert zu erläutern, „welche Gründe einer inhaltlichen Erstreckung des Reparaturgesetzes zur R-Besoldung“ im Land Berlin von 2009 bis 2015 entgegenstanden. Auf die Antwort darf man gespannt sein. Wir haben bereits mehrfach – auch gegenüber dem Bundesverfassungsgericht – darauf hingewiesen, dass die Unwilligkeit des Berliner Besoldungsgesetzgebers, eine umfassende Prüfung und Reparatur der Besoldungsstrukturen vorzunehmen, rechtlich wie tatsächlich unerträglich ist. Es bleibt zu hoffen, dass deutliche Worte des höchsten deutschen Gerichts der bei der Senatsverwaltung für Finanzen vorherrschenden Idee, das Bundesverfassungsgericht sei ein Mahngericht oder gar ein Ersatzgesetzgeber, nachhaltig den Garaus machen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat zudem unseren Landesverband als „sachkundigen Dritten“ nach § 27a BVerfGG in allen fünf Normenkontrollverfahren um Stellung gebeten. Wir werden den Jahreswechsel nutzen, um unsere Erkenntnisse in die Verfahren einfließen zu lassen und freuen uns sehr, dass unsere Sachkunde in Karlsruhe geschätzt wird.

Unterdessen steigt der Berg an Normenkontrollvorlagen zum Thema Besoldung weiter an, mit dem sich der Zweite Senat zu beschäftigen haben wird. Allein aus dem Land Berlin, liegen dem Bundesverfassungsgericht neben den vorgenannten Verfahren noch Vorlagen zur Richterbesoldung in den Jahren 2016 und 2017, zur Alimentation kinderreicher Dienstkräfte für die Jahre 2011 bis 2020 und zur Hauptstadtzulage vor. Insgesamt harren aktuell weit mehr als 50 Verfahren der Bearbeitung, was das Verfassungsgericht vor eine besondere Herausforderung stellt. Nach unseren Informationen ist derzeit geplant, die Berliner Verfahren zu priorisieren.

Dr. Patrick Bömeke