Das Bundesverfassungsgericht hatte unseren Landesverband Ende letzten Jahres als „sachkundigen Dritten“ nach § 27a BVerfGG in fünf Normenkontrollverfahren um Stellung gebeten. Wir haben in einer bewusst sehr kurz gehaltenen Stellungnahme deutlich unsere Auffassung zu dem unwürdigen Verhalten unseres Dienstherrn in Besoldungsfragen dargestellt. Dabei haben wir bewusst auf die Darstellung von Details zur Auswertung volkswirtschaftlicher Parameter verzichtet, sondern – unter Angabe konkreter Quellen – den Fokus auf die Tricks und Umgehungslösungen des Berliner Besoldungsgebers gelegt, um dem BVerfG einen breiteren Blick auf die Details der Respektlosigkeit unseres Dienstherrn gegenüber den seit vielen Jahren bekannten verfassungsrechtlichen Vorgaben zu eröffnen.
Das BVerfG hat unseren Landesverband nun in zwei weiteren Verfahren um eine Stellungnahme gebeten, die wie derzeit erarbeiten.
Das BVerfG hat nunmehr auch angekündigt, noch im Jahr 2024 zu den Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts zur Berliner A-Besoldung in den Jahren 2010 bis 2015 zu entscheiden. Wir sind gespannt.
Der Bundesverband des DRB hat in den Besoldungsverfahren grundlegend in einer 109seitigen Stellungnahme und 13 Anlagen zur Besoldungsproblematik Stellung genommen. In einem bewundernswerten Kraftakt hat der im Bundesverband zuständige sächsische Kollege Dr. Stadler mit Unterstützung der Besoldungsspezialisten der einzelnen Bundesländer unsere Interessen gegenüber dem BVerfG mit ausführlichen statistischen Nachweisen und sorgfältiger juristischer Bewertung vertreten. Dabei ist der Bundesverband über den unmittelbaren Gegenstand der Verfahren zur A-Besoldung hinaus gegangen und hat als amicus curiae zur Besoldung und Versorgung sowie allgemein zu unseren Beobachtungen der Rechtsentwicklung auf Bundes- und Landesebene Stellung genommen.
Dr. Stefan Schifferdecker