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Das BVerfG hat dem DRB Gelegenheit gegeben, im anhängigen Verfahren zur Amts(un)gemessenheit der Berliner R-Besoldung Stellung zu nehmen.
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Berliner Besoldung für R 1 bis R 3 von 2008/2009 bis 2015 verfassungswidrig. Berlin reagiert darauf nicht.
Seien wir ehrlich! Den Kampf gegen die Ungerechtigkeiten der Besoldungsüberleitung im August 2011 haben wir verloren.
Die Reaktionen wechseln zwischen Kopfschütteln, Verärgerung und Entsetzen. Wir geben Antworten.
Unsere Berechnungen im Jahr 2016 zeigen, dass auch im Jahr 2015 die Besoldungsentwicklung erheblich hinter den Vergleichswerten zurückblieb.
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