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Wir empfehlen allen Kolleginnen und Kollegen, die Auszahlung der Beträge abzuwarten
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Insbesondere bei mehr als 2 Kindern!
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Erlass eines Besoldungsnachzahlungsgesetzes bleibt abzuwarten
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Derzeit muss nichts veranlasst werden.
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Der DRB sieht sich in seiner seit Jahren vertretenen Auffassung bestätigt.
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Normenkontrollverfahren noch immer nicht beendet - Entscheidung in den nächsten drei Monaten?
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Auch in diesem Jahr empfiehlt der Landesverband Berlin des DRB, Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung einzulegen.
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Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind unverändert
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