Wir haben zur geplanten Neufassung der AV-Rechtsschutz Stellung genommen.

Wir haben zur geplanten Neufassung der AV-Rechtsschutz Stellung genommen.
Die neuen Regelungen sind zwar klarer strukturiert, leichter verständlich und übernehmen einige unserer Anregungen aus einer früheren Stellungnahme. Sie reichen aber nicht aus.
Die Senatsverwaltung für Finanzen beabsichtigt weiterhin eine Änderung der „Ausführungsvorschriften über Rechtsschutzmaßnahmen in Zivil- und Strafsachen für Bedienstete des Landes Berlin (AV Rechtsschutz)“. Auf Grundlage dieser Verwaltungsvorschriften wird Beschäftigten des Landes Unterstützung für eine Rechtsverteidigung gewährt, wenn sie wegen einer dienstlichen Verrichtung oder einer dienstlichen Tätigkeit in Straf- oder Zivilsachen in Anspruch genommen werden. Grundlage der AV Rechtsschutz ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Bediensteten (§ 45 Satz 2 Beamtenstatusgesetz). Wir hatten zu einer geplanten redaktionelle Überarbeitung bereits Anfang 2022 Stellung genommen. (Link: https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/justizthemen/justizthema/news/aenderung-der-av-rechtschutz-geplant) Nach einer umfangreichen Überarbeitung, mit der auch Anregungen von uns übernommen wurden, erhielten wir erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.
Aus unserer Sicht wäre es zu bevorzugen, wenn der Dienstherr in den von der AV Rechtsschutz umfassten Fällen nicht nur Darlehen für die Rechtsverteidigung gewährt, sondern stets und vollumfänglich Kosten des Rechtsschutzes als Zuschuss übernimmt. Denn der Rechtsstreit, dessen Verfolgung die AV Rechtsschutz unterstützen soll, wird stets durch die Ausübung des Dienstes veranlasst. Wer wegen der Ausübung des Dienstes persönlich verklagt wird, soll diesen Streit weiterhin nur mit einem Darlehen des Dienstherrn und hohen Eigenbeteiligungen finanzieren. Sowohl das Arbeitsrecht als auch das Beamtenrecht enthalten jedoch ausreichend Möglichkeiten für einen im Einzelfall mal gebotenen Regress gegenüber der oder dem Beschäftigten. Die Fürsorgepflicht gebietet es unserer Ansicht, dass das Land Berlin sich durch großzügigere Zuschussregelungen schützend vor seine Beschäftigten stellt.
Im Übrigen haben wir eine Stärkung der Rechtsposition der Beschäftigten gefordert, Formulierungen angemahnt, die weniger Misstrauen gegenüber den Beschäftigten zeigen sowie eine Reduzierung der zu hohen Eigenbeteiligungen für den höheren Dienst und eine bessere Steuerung der Ermessensausübung verlangt.
Dr. Stefan Schifferdecker