Die 3 Säulen des landgerichtlichen Proberichterkonzepts 2025 (LG Berlin II)

Eine vom Präsidium des Landgerichts Berlin II erstellte Übersicht zu den Umsetzungsplänen.

1. Säule: Reduzierte Eingänge für 3 Monate

 

2. Säule: Reduktion der Bestände durch Glattziehen der Dezernate

 

3. Säule: Mentoring und Starthilfe

betrifft Proberichter*innen

im 1. Probejahr: Reduktion von 0,5 für 3 Monate

im 1. Ziviljahr, aber 2./3. Probejahr: Reduktion von 0,2 für 3 Monate

betrifft alle Proberichter*innen im 1. Ziviljahr (unabhängig davon, in welchem Jahr der Probezeit)

 

betrifft

Mentorenprogramm: alle Proberichter*innen

Starthilfe: 1. Ziviljahr

 

 

Umsetzungsmöglichkeiten:

 

a) Änderung des Verteilungsschlüssels für neu eingehende Akten im GVP der Kammer für 3 Monate

 

b) Im GVP der Kammer unveränderter Verteilungsschlüssel, aber vorweggenommene Reduktion des Proberichterdezernats um Akten im Wert von 1700 Punkten (= 1. Probejahr) oder 680 Punkten (= 1. Zivilstation, aber 2./3. Probejahr)[1], die auf die übrigen Kammermitglieder gemäß GVP verteilt werden.

 

c) Individuelle Lösungen der Kammer: z.B. Übertragung von in den ersten 3 Monaten terminierten Verfahren aus dem PR-Dezernat an übrige Kammermitglieder mit einer Wertigkeit von 1700 bzw. 680 Punkten (dadurch tritt gleichzeitig eine Entlastung der/des PR durch Reduktion der Termine in den ersten Monaten ein).

Das Dezernat des/der PR im 1. Ziviljahr wird auf den „Durchschnittsbestand“ reduziert. Der Durchschnittsbestand errechnet sich grundsätzlich anhand der Dezernatsbestände aller Kammern mit der gleichen Spezialisierung. Die Mehrakten werden durch Verteilung sozialisiert. Die Verteilung führt zu einer Punktegutschrift beim Empfänger.

 

Umsetzungsmöglichkeiten:

 

a) Die überzähligen Akten werden innerhalb der betroffenen Kammer verteilt. Die Kammer bekommt eine Gutschrift der auf die Akten entfallenden Punkte + 20 %.

 

b) Die überzähligen Akten werden auf die jeweiligen Spezialkammern (Sonderzuständigkeit) oder auf alle Kammern (allgemeine O-Sachen) verteilt. Die aufnehmenden Kammern (mit Ausnahme der abgebenden Kammer) bekommen eine Gutschrift in Höhe der auf die Akten entfallenden Punkte + 15 % [2].

Mentorenprogramm (unverändert):

1 Mentor pro PR für 1 Jahr aus einem Pool von ca. 10 Mentoren.

 

Aufsuchende Starthilfe (neu):

für 2 Wochen täglich 2 Stunden Unterstützung durch wechselnde Personen aus einem Pool von etwa 10 Starthelfern.

 

Mentoren und Starthelfer werden mit 0,025 AKA für ein Jahr entlastet (= 1 Wochenstunde).

 

Allgemeine Anmerkung: Die Verwaltung des LG II wird teilweise erst sehr kurzfristig darüber informiert, ob und wie viele PR dem Gericht zugeteilt werden und in welcher Station sich diese befinden. Es kann deshalb im Einzelfall dazu kommen, dass für die Umsetzung der Säulen 1 und 2 wenig Zeit bleibt und kurzfristig Lösungen gefunden werden müssen. Wenn dagegen die PR-Zuteilung frühzeitig erfolgt, ist selbstverständlich beabsichtigt, die jeweilige Kammer so zu informieren, dass diese die Umsetzungsmöglichkeiten mit ausreichend Vorlauf planen kann. Das 3-Säulen-Proberichterkonzept gilt ab dem 01.01.2025 aufgrund des Beschlusses des Präsidiums vom 11.11.2024.

[1]1700 Punkte entsprechen in etwa Eingängen eines 0,5 Pensums für 3 Monate, 680 Punkte Eingängen eines 0,2 Pensums für 3 Monate.

[2] Eine solche Punktegutschrift von 115 % der auf die Akte entfallenden Punkte ist bereits jetzt generelle Praxis bei der Übernahme von Bestandsakten.