Stellungnahme zum Entwurf der BeurteilungsAV und AnforderungsAV

Zur Änderung der BeurteilungsAV haben wir kurz Stellung genommen

 

Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zum Entwurf der BeurteilungsAV und AnforderungsAV Stellung zu nehmen. Zugleich danken wir für die stillschweigend gewährte Fristverlängerung.


Wir halten die von Ihnen geplanten Änderungen der BeurteilungsAV nicht für ausreichend. Für eine höhere Akzeptanz des Beurteilungswesens bedarf es Änderungen der BeurteilungsAV mindestens in folgenden vier Punkten:

 

  • Es ist nicht nur generell eine Gewichtung der einzelnen Beurteilungsaspekte entsprechend des „Wichtigkeitsgrades“ einzuführen; sie muss auch in Form eines Punktesystems konkretisiert werden, um im Gesamtergebnis die Gewichtung nachvollziehbar aufzunehmen. Die von Ihnen vorgeschlagene Gewichtung wird der Unterschiedlichkeit der Arbeitsgebiete nicht gerecht.

  • Wir fordern Notenspiegel sowohl für Anlass- als auch Regelbeurteilungen. Diese sind den Personalvertretungsgremien zeitnah und regelmäßig aktualisiert vorzulegen.

  • Die Gleichberechtigung der Geschlechter und der Schwerbehinderten wird im Entwurf nicht hinreichend sichergestellt.

  • Die Mitwirkung von Richter- und Staatsanwaltsräten oder von Vertrauenspersonen im Beurteilungsverfahren ist zu regeln, einschließlich der Pflicht der Verwaltung, den Personalvertretungsgremien jede Beurteilung zur Kenntnis zu geben, um eine sachgerechte Beratung der Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen.

 

Im Übrigen schließen wir uns den Anmerkungen und Änderungsvorschlägen des Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrates aus dessen Stellungnahme vom 8. Oktober 2019 an. Sie geben auch im Interesse der von uns vertretenen Mitglieder die berechtigte Kritik an Ihrem Entwurf zutreffend wider.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Stefan Schifferdecker