Stellungnahme zum Berliner Besoldungs- und VersorgungAnpG

 

Trotz erkennbarer Wertschätzung  reichen die geplanten Änderungen nicht.

 

Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zu dem Entwurf des Berliner Besoldungs- und Versorgunganpassungsgesetzes 2019/2020 Stellung nehmen zu können.

Wir begrüßen die Anstrengungen des Landes Berlin, den Besoldungsrückstand abzubauen. Wir sehen dies als Wertschätzung für die Arbeit der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und als Ausgleich für den Beitrag der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Jahren des Sparzwangs. Die beabsichtigten Änderungen sind jedoch nicht ausreichend.

 

1.          Anpassungen erhöhen

Die mit dem Entwurf beabsichtigten Anpassungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um jährlich 1,1 Prozentpunkte genügen nicht, um die politisch beabsichtigte und für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Berlin zwingend notwendige Angleichung an den Durchschnitt der Bundesländer schnell genug zu erreichen.

Berücksichtigt man die bereits bekannt gegebenen Ankündigungen zur Übernahme des Tarifergebnisses durch andere Länder, vermindert sich der Abstand zum Besoldungsdurchschnitt der Länder im Jahr 2019 nur um 0,9 Prozentpunkte. Das genügt lediglich, um in den Kreis der gering besoldenden Bundesländer aufzurücken. Das „Aufholen“ fällt prozentual sogar noch geringer aus, wenn man berücksichtigt, dass das Land Berlin die Tarifergebnisse weiterhin nur zeitversetzt übernimmt.

Da das Land Berlin unmittelbar mit den Bundesbehörden um Arbeitskräfte konkurriert, müsste in die Vergleichsgruppe richtigerweise auch die Bundesbesoldung eingestellt werden. Insoweit ist der Aufholbedarf tatsächlich höher, als der Gesetzentwurf zugrunde legt.

Um das Ziel einer zügigen Angleichung an den Bundesdurchschnitt der Besoldung zu erreichen, müssen die zusätzlichen Erhöhungen in den Jahren 2019 und 2020 deutlich höher als 1,1 Prozentpunkte ausfallen.

 

2.          Anpassungen zeitgleich übernehmen

Der Deutsche Richterbund - Landesverband Berlin - fordert eine Anpassung der Bezüge schon ab 2019 rückwirkend zum Monat Januar. Die geplante, zeitlich gestaffelte Annäherung der Erhöhungen an den Monat Januar ist zwar zu begrüßen, jedoch ergibt sich für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin bis zum Jahr 2021 ein finanzieller Nachteil, da er z.B. im Jahr 2019 nur zu drei Vierteln von der Erhöhung profitiert.

Da die finanzielle Situation des Landes Berlin eine Erhöhung der Besoldung bereits zu Januar 2019 zulässt, wäre diese als besondere Anerkennung der finanziellen Zugeständnisse des öffentlichen Dienstes zu Zeiten des Sparzwangs geboten.

 

3.          Regelung zum Familienzuschlag klarstellen

§ 2 Abs. 1 Nr. 3 des Entwurfs könnte so verstanden werden, dass lediglich die Beträge für den Familienzuschlag für die Besoldungsgruppen A2 und A5 erhöht werden. Wir gehen davon aus, dass dies nicht beabsichtigt ist, wenngleich sich aus dem Gesetzestext Zweifel ergeben.

Wir regen an, die Erhöhung der Beiträge für den Familienzuschlag unter Ziffer 3 und die Anhebung der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A2-A5 unter Ziffer 4 zu regeln.

 

Für den Deutschen Richterbund , Landesverband Berlin e.V.

Dr. Stefan Schifferdecker