Stellungnahme PartMigG

Nachfrage zur Zielerreichung

Sehr geehrte Frau Senatorin Dr. Badenberg,
sehr geehrte Frau Präsidentin des Kammergerichts Dr. Diekmann,

Anlass unseres Schreibens ist zum einen der vierte Jahrestag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (Partizipationsgesetz – PartMigG), zum anderen die jüngst hier bekannt gewordene Auflösung des früheren Referats I A und der Übergang des Aufgabenbereichs „Justiz in der vielfältigen Gesellschaft“ auf die Abteilung ZS.

Ziel des PartMigG ist die Förderung der Partizipation und Stärkung der Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte in allen Lebensbereichen in der durch Vielfalt und Migration geprägten Berliner Stadtgesellschaft (Migrationsgesellschaft), § 1 Abs. 1 Satz 1 PartMigG. Um dieses Ziel zu erreichen soll u.a. auf die Förderung der migrationsgesellschaftlichen Kompetenz hingewirkt werden, § 1 Nr. 1 PartMigG, die Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund gemäß ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung gezielt gefördert und die Partizipation fördernde Strukturen gesichert und weiterentwickelt werden. Die Umsetzung der Zielvorgaben ist besondere Aufgabe der Führungskräfte und soll bei der Beurteilung ihrer Leistung berücksichtigt werden, § 5 Abs. 2 PartMigG. Der DRB Berlin unterstützt das Anliegen einer repräsentativen und migrationsgesellschaftlich kompetenten Justiz.

Die Zielstellungen des PartMiG adressieren klassische Querschnittsaufgaben, welche Fragen des Recruiting, der Personal- und Organsationsentwicklung ebenso betreffen, wie Fragen der Aus- und Fortbildung. Wir bedauern daher ausdrücklich die Auflösung des bislang bestehenden Referats I A, in dem nach unserer Sicht diese Aufgaben zusammengeführt und zusammen gedacht werden konnten. Wir hoffen, dass die Strukturänderung nicht auch mit einem Bedeutungsverlust des Themas einhergeht. Wir haben aber Sorge, dass ohne eine eigene Organisationseinheit, welche dieses Thema übergreifend adressiert, allein schon die Zersplitterung der Zuständigkeiten zu einem solchen Bedeutungsverlust führen kann.

Beispielhaft sei hier das Ziel der Stärkung der migrationsgesellschaftlichen Kompetenz genannt: Migrationsgesellschaftliche Kompetenz umfasst die Fähigkeit bei Vorhaben, Maßnahmen und Programmen die Auswirkungen auf Personen mit und ohne Migrationsgeschichte beurteilen und ihre Belange berücksichtigen zu können, die durch Diskriminierung und Ausgrenzung von Personen mit Migrationsgeschichte entstehenden teilhabehemmenden Auswirkungen zu erkennen und zu überwinden sowie insbesondere im beruflichen Kontext Personen mit Migrationsgeschichte respektvoll und frei von Vorurteilen und Diskriminierung zu behandeln. Allgemein soll der Erwerb und die Weiterbildung von migrationsgesellschaftlicher Kompetenz als Teil von Diversity Kompetenz für die Beschäftigten insbesondere durch Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen sichergestellt und im Rahmen von Beurteilungen berücksichtigt werden (§ 6 Abs. 1 PartMigG). Ohne eine zentrale koordinierende Stelle kann schon dieses Ziel nicht sinnvoll erreicht werden. Während die Fortbildungsangebote für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg organisiert werden, zeichnen für die nichtrichterlichen Dienste andere Stellen verantwortlich, insbesondere die Präsidentin des Kammergerichts, aber auch die Referatsgruppe POE der SenJustV. Mit der LADS-Akademie steht – außerhalb der Justiz – ein weiterer spezialisierter Fortbildungsträger in Berlin zur Verfügung, dessen Angebote indes – unserer Einschätzung nach – viel zu wenig von Justizmitarbeitenden genutzt werden. Wir halten es für geboten, laufbahnübergreifende und im besten Fall dienststellenbezogene Fortbildungsangebote zu unterbreiten und zu bewerben. Laufbahnübergreifende Diversity-Schulungen durch einen spezialisierten Träger hätten den weiteren Vorteil, dass auch das gemeinsame Lernen verschiedener Gruppen von Beschäftigten den Blick für die Vielfältigkeit der Justiz und die Herausforderungen in der Arbeit der jeweils anderen stärken würde. Wir regend dringend an, dass auch nach Auflösung des Referats I A die nunmehr in die Abteilung ZS der SenJustV überführten Mitarbeitenden eine zentrale koordinierende und gestaltende Rolle übernehmen.

Der DRB Berlin nimmt dies zum Anlass, sich nachfolgend mit entsprechenden Vorschlägen einzubringen. Hierbei geht es aus Sicht des DRB zum einen um die Ausrichtung von Fortbildungsmaßnahmen (nachfolgend 1.), insbesondere - aber nicht nur - auch im Hinblick auf Ausbildungssituationen (unten 2.). Insgesamt sollte dabei erhebliches Gewicht auf die Konzeptionierung entsprechender Maßnahmen, einschließlich stärkeren Anreizwirkungen gelegt werden (unten 3.).

Im Einzelnen regen wir folgende Punkte an:

1.      Thematische Ausrichtung: Blick “nach Innen”

Derzeit werden – ausschließlich für den höheren Justizdienst und länderübergreifend mit Brandenburg – bereits Tagungen mit verwandter Zielrichtung zu den o.g. Themen angeboten (z.B. 14. bis 15. April 2025: „Kommunikatives Handwerkszeug für den respektvollen Umgang mit menschlicher Vielfalt in der Justiz“; 29. und 30. April 2025: “Interkulturelle und Diversity-Kompetenz”).

Ein wichtiger Schwerpunkt entsprechender Angebote liegt auf einer Sensibilisierung für das “multikulturelle Gegenüber” (z.B. Verfahrensbeteiligte mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen). Entsprechende Fortbildungsthemen halten wir für wichtig.

Allerdings sollten weitere Angebote – laufbahnübergreifend und mit einem Fokus auf die spezifischen Verhältnisse der Berliner Dienststellen – v.a. den Blick “nach Innen” stärken, z.B. durch folgende Schwerpunkte:

  • Vielfalt und Repräsentation der heutigen Justiz, insbesondere auch Reflektion des Status Quo.
  • Stärkung von Diskriminierungssensibilität in der Justiz, z.B. Verständnisstärkung für Nichtbetroffene (wie entsteht Diskriminierung? Konstruktion von Diskriminierungsmarkern; Wie fühlt sich die Betroffenenperspektive an? usw.), Umgang mit Vorurteilen, ggfs. bestehende “internalisierte” Reflexe und Abwehrmechanismen (z.B. als Teil der sog. Mehrheitsgesellschaft, im Umgang mit Vorwürfen von institutionellem Rassismus, Stichworte Farbenblindheit, White Fragility usw.).
  • Stärkung von Diskriminierungsfreiheit in der Justiz, insbesondere Handlungsstrategien, u.a. für Führungskräfte, Ausbildende und Institutionen.
  • Resilienz gegen “Roll-back”: Es sind Tendenzen sichtbar, Bestrebungen nach Antidiskriminierung, Vielfalt und Inklusion zu diskreditieren (z.B. Vorwürfe des Aktivismus, der Cancel- oder Woke-Culture, usw.). Fortbildungsveranstaltungen sollten Raum geben, entsprechende Kritik zu reflektieren.

2.         Migrationsgesellschaftliche Kompetenz insbesondere im Rahmen der juristischen Ausbildung und für Führungskräfte:

Migrationsgesellschaftliche Kompetenz kann gerade auch in Ausbildungssituationen während des Referendariats (stationsbegleitend, Arbeitsgemeinschaft) besonders förderlich sein. Zugleich “präsentiert” sich die Justiz hier als potentieller Arbeitgeber, und interessante künftige Bewerber:innen machen Erfahrungen, welche für ihre weiteren Karriereentscheidungen entscheidend sein können. Daher sollte zum einen bei den unter 1. angeregten Fortbildungen auch auf entsprechende Ausbildungssituationen eingegangen und zum anderen die Veranstaltungsangebote des Kammergerichts an Personen im Vorbereitungsdienst zu Diversity-Themen verstetigt und fortgeschrieben werden.

Der DRB Berlin teilt die im PartMigG zum Ausdruck kommende Wertung, dass für die Förderung einer migrationsgesellschaftlich kompetenten Verwaltung bzw. Justiz dem Einbinden von Führungskräften eine erhebliche Hebelwirkung zukommt. Entsprechende Anstrengungen in der Berliner Justiz sollten verstärkt werden, ggfs. auch durch weitere Aktivierung der (für potentielle Führungskräfte interessanten) Beurteilungsrelevanz nach § 6 Abs. 2 PartMigG.

3.         Konzeptionelle (Neu-) Ausrichtung

Aus unserer Sicht erscheint es begrenzt zielführend, die o.g. Vorschläge im Rahmen von “klassischen” Tagungen z.B. in der Justizakademie Berlin Brandenburg bzw. den Räumen der GJPA umzusetzen. Insofern steht zu befürchten, dass entsprechende Angebote, jedenfalls sofern dies ohne weitere Begleitung erfolgt, ohnehin nur Personen ansprechen, die bereits über eine hohe migrationsgesellschaftliche Kompetenz verfügen. Wenngleich die o.g. Themen auch im Rahmen entsprechender klassischer Tagungen Berücksichtigung finden sollten, halten wir es für vorrangig wichtig, eine grundsätzliche und alle Laufbahnen umfassende Konzeptionierung anzustoßen, um die entsprechenden Fortbildungsziele zu erreichen.

Ergebnis entsprechender Konzeptionierungen könnte neben einem inklusiven, laufbahnübergreifenden Format auch sein, die Beurteilungsrelevanz der o.g. Kompetenzgewinnung herauszustellen und niedrigschwellige Angebote und Formate (bspw. in den Dienststellen selbst oder mittels Multiplikatorenwirkung) zu entwickeln. Der DRB Berlin geht davon aus, dass bei aller möglichen Skepsis, ob und inwiefern Mitarbeitende der Justiz hier effektiv angesprochen werden können, zumindest ein etwaiger Versuch unternommen werden sollte, nicht zuletzt mit Blick auf die o.g. gesetzlichen Zielvorgaben.

Entsprechende Konzeptionierungen sollten unter frühzeitiger Einbeziehung kompetenter Expertinnen und Experten, insbesondere der bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung bestehenden LADS-Akademie sowie den Berufsverbänden erfolgen.

Fortbildung lebt nicht allein von Themen, sondern ganz besonders stark von den Referentinnen und Referenten. Da es beim Thema Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit in besonderem Maße um Dynamiken geht, die an persönliche Merkmale und Zuschreibungen anknüpfen, bringen Menschen mit entsprechenden Hintergründen (z.B. Hautfarbe, sichtbare Religiosität) oft umfangreiche Erfahrungen, Reflexionen und Einsichten mit - auch aufgrund einer vertieften eigenen Auseinandersetzung mit den Themen. Es erscheint wünschenswert, dieses Expertenwissen bei der Auswahl von Referentinnen und Referenten zu berücksichtigen.

Abschließend möchte der DRB Berlin seine Bereitschaft hervorheben, bei etwaigen Überlegungen der Präsidentin des Kammergerichts sowie seitens SenJustV mitzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin-Elena Schönberg                                 Dr. Stefan Schifferdecker