Die Wünsche des Landesverbandes an die neue Justizsenatorin oder den neuen Justizsenator

Unsere "Wunschliste" für die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

1. Technische und räumliche AusstattungUnter den Wünschen nimmt derjenige nach einer umfassenden, modernen und technisch stabilen Ausstattung aller Richter und Staatsanwälte einen prominenten Platz ein. Dies bezieht sich insbesondere auf die individuelle Ausstattung mit Laptops, Monitoren, Spracherkennungsprogrammen und der hierfür benötigten Hardware, gerade auch im Hinblick auf die Einführung der E-Akte. Der Wunsch betrifft aber auch die Einrichtung der Gerichtsäle mit einfach zu bedienenden Anlagen zur Durchführung von Videoverhandlungen nach § 128a ZPO.

Gewünscht wird ein umfassender vollständiger Zugriff auf die juris und beck-online.

Weit oben auf der Wunschliste steht die Forderung nach amtsangemessenen, ausreichenden Räumen für die Mitarbeitenden der Justiz und deren Ausstattung mit ergonomischem Mobiliar. Auf die Sauberkeit der Räumlichkeiten und die Vermeidung von Bereichen mit ausrangierten Möbeln sollte stärker geachtet werden.

2. Personelle AusstattungDie an den immer komplexer werdenden Anforderungen orientierte, ausreichende Einstellung von Kolleginnen und Kollegen in allen Arbeitsbereichen der Gerichte und Staatsanwaltschaften stellt einen weiteren zentralen Wunsch dar.

Um die neuen Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, muss die Tätigkeit in der Berliner Justiz noch attraktiver werden. Einstellungen sollten in kürzeren Intervallen möglich sein und die Planbarkeit der Stationen und Ernennungsmöglichkeiten für die Proberichter verbessert werden.

3. BesoldungGanz oben auf der Liste steht die zügige Verabschiedung eines Nachzahlungsgesetzes für die Jahre 2016 bis 2019, um ohne weitere langjährige Verfahren die verfassungswidrig zu geringe R-Besoldung auszugleichen. Zudem sollte – wie für die A13-Besoldung - die Hauptstadtzulage auch an Richter und Staatsanwälte gezahlt werden.

4. Dienstrecht und SelbstverwaltungDas Beurteilungswesen ist auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Besonders betrifft dies die Regelung des Verfahrens der Erstellung einer Beurteilung, dort insbesondere die Heranziehung von Angaben Dritter (wauRi, Kammer- oder Senatsvorsitzende). Notwendig ist nicht nur die Dokumentation von deren Äußerungen, sondern auch die Möglichkeit der Akteneinsicht der Betroffenen in diese vorbereitenden Äußerungen.

Eine ausreichende Freistellung derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die als Richterräte für die Interessen Aller eintreten, ist ebenso wünschenswert, wie die Zurückverlagerung des Richterdienstgerichts in die ordentliche Gerichtsbarkeit, wie in Brandenburg geschehen.

Der DRB Landesverband Berlin wird sich gegenüber der neuen Spitze der Senatsverwaltung für Justiz für die Umsetzung der Wünsche einsetzten. Wenn Sie weitere Vorschläge haben, mailen Sie uns: leserbriefe@drb-berlin.de.

 

zusammengestellt von: Katrin-Elena Schönberg