Besoldungsurteil schafft endlich Gerechtigkeit

BVerfG erklärt A-Besoldung für die Jahr 2008 bis 2020 für verfassungswidrig zu niedrig.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Bezahlung im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin (Besoldungsordnung A) in den Jahren 2008 bis 2020 für verfassungswidrig zu niedrig erklärt. Auf den heute veröffentlichten Beschluss haben die Berliner Beamtinnen und Beamten z.B. bei Polizei, Verwaltung und Justiz lange gewartet.

Das Land Berlin hatte sich geweigert, die bereits im Jahr 2020 exemplarisch für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst vom BVerfG ausgeurteilten Vorgaben zur Berechnung der Besoldungsuntergrenze zu übernehmen. Hierauf reagiert das BVerfG deutlich und hat das Land umfassender und für einen viel längeren Zeitraum zu Nachzahlungen verpflichtet, als es sich aus den vorgelegten Fällen ergab.

Dazu Stefan Schifferdecker, Co-Vorsitzender des Berliner Richterbundes: „Die Beamtinnen und Beamten dürfen für eine akzeptable Bezahlung nicht streiken. Das hat das Land Berlin in den letzten Jahren gnadenlos ausgenutzt. Auch wegen der zu geringen Bezahlung im Öffentlichen Dienst funktioniert unsere Stadt an manchen Stellen nicht mehr. Damit muss jetzt Schluss sein! Berlin muss die Entscheidung unverzüglich umsetzen und seinen Bediensteten das vorenthaltene Geld nachzahlen."

Der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin – warnt mit Nachdruck davor, die verfassungsgerichtliche Entscheidung aus fiskalischen Gründen erneut nicht umfassend umzusetzen. Denn eine erneute Missachtung der Entscheidung des BVerfG würde unsere Demokratie aushöhlen, die von Gewaltenteilung geprägt ist. „Das Bundesverfassungsgerichts lebt in unserer demokratischen Ordnung allein davon, dass der Staat bereit ist, seine Entscheidungen zu respektieren“, so Stefan Schifferdecker.

Der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin fordert das Land Berlin auf, anhand der Vorgaben des BVerfG die Besoldung in allen Besoldungsgruppen – einschließlich der Besoldung der Richter und Staatsanwälte – auch für die Folgejahre bis 2025 nachzuberechnen und die Vorgaben des BVerfG auch in der Zukunft endlich zu beachten. Nur so kann letztlich die Attraktivität des Landes Berlin als Arbeitgeber wieder hergestellt werden.

 

Dr. Patrick Bömeke und Dr. Stefan Schifferdecker

Deutscher Richterbund – Bund der Richterinnen und Richter,

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – Landesverband Berlin e.V.