Zukunftskonzept der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz – ein Blick aus der Sicht eines Richterrates

Das Zukunftskonzept wurde unter die Lupe genommen.

In den Blick genommen hat das Zukunftskonzept der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, stand Dezember 2024, der Richterrat Dr. Gregor Schikora, VRiLG. Kritisch zeigt er auf, wo es noch Verbesserungsbedarf und weitergehende Ideen für Reformen gibt.

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat ein Zukunftskonzept vorgestellt, das auf den Internetseiten des Abgeordnetenhauses eingestellt ist (https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/UABezPHPW/vorgang/UABezPHPW19-0262.G-v.pdf). Dieses Konzept ist inzwischen leicht überarbeitet. Die Beschäftigtenvertretungen wurden nicht beteiligt, obwohl etliche Punkte wie etwa Schließung und Zusammenlegung von Gerichtsstandorten oder die Einführung von IT-Vorhaben der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen bedürfen. Diesen Umgang mit den Beschäftigtenvertretungen und letztlich allen Mitarbeitenden halte ich für bedenklich und für kein gutes Signal.

Mut zur echten Entlastung

Keiner in der Justiz kann die Augen vor den finanziellen Problemen und den fehlenden personellen Ressourcen verschließen. Daher ist es zu begrüßen, dass das Konzept in den Blick nimmt, von welchen Aufgaben die Justiz entlastet werden kann. Es ist allerdings unglücklich, wenn sich das Konzept dann überspitzt gesagt, konkret nur dahin äußert, dass der Bereich der Kirchenaustritte herausnehmbar ist. Das hätte nur geringes Entlastungspotenzial. Ich würde mir wünschen, dass sich das Zukunftskonzept mutig zu solchen Feldern äußern würde, die wirklich eine spürbare Entlastung versprechen. Dafür braucht es zwar weitgehend der Änderung von Bundesgesetzen. Da die anderen Bundesländer jedoch vor den gleichen Problemen stehen, bestehen m.E. gewisse Erfolgsaussichten.

Aufwand ohne Ausgleich

Ich möchte ein paar Beispiele nennen. Mit großem Aufwand an Personal- und Kosten führen wir die Referendarausbildung durch. Ein Bruchteil der Ausgebildeten findet den Weg in die Justiz. Diese Ausbildung ist keine (zwingende) Justizaufgabe, auch wenn es wichtig ist, dass die Auszubildenden im Rahmen des Referendariats die Arbeitsweise in der Justiz kennen lernen. Die Justiz erhält dafür keine angemessene Kompensation.

Mehr Recht mit weniger Instanzen?

Wie auch schon Frau Senatorin Dr. Badenberg z.B. auf einer Veranstaltung der CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses am 25.03.2025 zutreffend geäußert hat, ist zu überprüfen, ob noch im aktuellen Ausmaß Instanzenwege leistbar sind. Instanzenwege sind nicht durch Art.19 Abs.4 GG geboten. Das hat das BVerfG in seiner Grundsatzentscheidung zu - 1 PBvU 1/02 – am 30.04.2003 noch einmal bekräftigt: „Insofern reicht es grundsätzlich aus, ist in einem Rechtsstaat aber auch als Minimum zu sichern, dass die Rechtsordnung eine einmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung eröffnet. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, unter Abwägung und Ausgleich der verschiedenen betroffenen Interessen zu entscheiden, ob es bei einer Instanz bleiben soll oder ob mehrere Instanzen bereitgestellt werden und unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können…“ M.E. kann ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit auch mit reduzierten Rechtsmittelmöglichkeiten gewährt werden.

Einsparpotenzial Dolmetschkosten

Zu wenig Beachtung finden die hohen Kosten durch die Beauftragung von Dolmetschenden. Bei den Berliner Gerichten kamen gemäß dpa-Angaben insgesamt zuletzt mehr als 9 Millionen Euro zusammen. Allein beim Amtsgericht Tiergarten fielen 5,1 Millionen Euro an. Im Landgericht II waren es 2,2 Millionen Euro. Auch die Ausgaben für Dolmetschende an anderen Amtsgerichten, beim Verwaltungsgericht und Sozialgericht lagen im mittleren und zum Teil hohen sechsstelligen Bereich. Hier könnten ohne relevante Defizite bei der Qualität vielfach durch den Einsatz von Übersetzungssoftware, die inzwischen schon hohe Standards erreicht, größere Summen eingespart werden. Das wird von der Polizei schon so gehandhabt. Im Strafrechtsbereich untersagt das § 187 Abs.1 GVG den Gerichten. Hier sollte das Gesetz an den Stand der Technik angepasst werden.

Keine Verzögerung durch Befangenheitsanträge

Auch die Prozessordnungen könnten optimiert werden, ohne dass das die Standards der Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Angesichts der Seltenheit erfolgreicher Richterablehnungen im Zivilprozess wäre es angebracht, dass über die Befangenheit erst im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung zu befinden ist.

Raumkonzepte mit Augenmaß!

Unabhängig vom Gesichtspunkt der Hebung von Einsparpotenzialen ist es vom Prinzip her richtig, dass das Konzept sich mit den von der Justiz genutzten Immobilien befasst. Die bundesgesetzliche vorgegebene Umstellung auf EAkten führt dazu, dass der Raumbedarf der Justiz im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaft sinkt. Man braucht perspektivisch immer weniger Platz für die Papierakten und erweiterte Home-Office-Nutzungen schaffen Raum für Shared-Office-Lösungen. Dabei muss aber auf die individuelle Situation geschaut werden. Wer regelmäßig vor Ort arbeitet, dem muss auch weiterhin "sein" Büro zugeordnet bleiben. Nicht jeder kann auch Home-Office nutzen. Denn nicht jeder lebt in Räumlichkeiten, in denen er locker ein voll ausgestattetes Büro mit mehreren großen Monitoren unterbringen kann. Manche müssten sich den Heimarbeitsplatz mit den spielenden Kindern oder ebenfalls im Home-Office arbeitenden Partnerinnen oder Partnern teilen. Insgesamt wird das Immobilienportfolio aber angepasst werden müssen. Auch aus ökologischer Sicht ist es fragwürdig, etwa im Winter massenhaft ungenutzte Büros heizen zu müssen.

Mein größter Einwand gegen das vorliegende Zukunftskonzept ist eine aus meiner Sicht praxisferne Schau auf das Thema der IT. Es wird weiter auf das Mantra gesetzt, dass eine Digitalisierung zu immer strafferen Verfahren, Resourceneinsparung und höherer Arbeitszufriedenheit führt. 

Wie kommt man darauf? Es liegt keine Evaluation dazu vor und widerspricht den tagtäglichen Erfahrungen. Ständige Performance-Probleme, mangelnde Kapazitäten bei der Ausstattung mit VPN-Zugängen usw. führen nicht zu strafferen Verfahren und zu verbesserter Arbeitszufriedenheit. Mein EMail-Archiv umfasst mehrere Tetrabite. Mein größter Archivordner ist der mit den IT-Störungsmeldungen. Natürlich wird man weniger Justizmitarbeitende brauchen, die Papierakten von A nach B transportieren. Aber dafür braucht man immer mehr IT-Personal und das ist wesentlich teurer als Personal im Wachtmeisterdienst.

Mehr Klicks – mehr Arbeit

Nicht zu verkennen ist auch, dass der technische Fortschritt nicht unbedingt zu verkürzten Bearbeitungszeiten führt. Als ich 1995 beim Landgericht Berlin in einem Zivildezernat meinen Dienst antrat, da waren die Akten dünn. Denn die Anwaltschaft überlegte sehr wohl, was sie schriftsätzlich vortrug und als kopierte Anlage einreichte. Mehrbändige Akten - die sog. Gürteltiere - waren so selten, dass es Gesprächsthema im Kollegenkreis war, wenn man Mehrbänder vor dem ersten Termin hatte. Mit der Digitalisierung der Anwaltskanzleien wurden die Anwaltsschriftsätze dicker und es wurde fleißig kopiert. Auch wenn die Zahl der Gerichtsverfahren sank, so verlängerte der Leseaufwand die Arbeitslast je Fall. Mit dem elektronischen Rechtsverkehr sind alle Schranken gefallen. In die Anwaltsschriftsätze werden z.T. umfangreich Rechtsprechung, Presseberichte usw. kopiert und die Anlagen werden durch Verlinkungen und Einreichung umfangreichen vorprozessualen EMail-Verkehrs auch immer umfangreicher. Das sind alles Umstände, die uns dauerhaft begleiten werden. Es ist m.E. zumindest naiv, wenn der Zukunftsbericht lediglich "Anlaufschwierigkeiten" einräumt. Mich ärgert auch, wenn man zwischen den Zeilen auf Seite 14 des Konzepts (Stand: Dezember 24) den Vorwurf lesen kann, es könnte alles so schön werden, wenn doch nur nicht die auf ihre Unabhängigkeit pochende Richterschaft die tollen elektronischen Formulare unbenutzt ließe. Barrierefrei, ergonomische IT, deren Formulare die tägliche Arbeit erleichtern, werden erfahrungsgemäß auch von gut geschulten Mitarbeitenden benutzt.

 

Dr. Gregor Schikora

VRiLG