Wahlversprechen gehalten?

Wir haben den Berliner Parteien Anfang des Jahres 2016 Gelegenheit gegeben, zu ihren rechtspolitischen Vorstellungen der nächsten fünf Jahre Stellung zu nehmen. Dies haben wir nun zum Anlass genommen, die Parteien nach ihrem Resümee zu fragen. Wir haben sie daher gebeten, zu berichten, welche ihrer Pläne sie umsetzen und welche Versprechungen sie erfüllen konnten. Für die anderen Pläne baten wir um eine Darstellung, warum eine Umsetzung aus Sicht der Partei gescheitert ist. Uns haben die nachfolgenden Stellungnahmen erreicht.

Der Vorstand hat in die Resümees nicht redaktionell eingegriffen, wir haben nur die Fragen auf Stichworte gekürzt. Sie sind im Votum 3/2016 veröffentlicht. Wir enthalten uns bewusst einer Bewertung. Unkommentiert soll auch bleiben, soweit uns von den Parteien, die bereits im Jahr 2016 im Abgeordnetenhaus vertreten waren, keine Antworten erreicht haben.

Der Vorstand

Resümee von Bündnis90/Die Grünen

 

1. Schwerpunkte der Legislaturperiode 2016-2021 in der Justizpolitik

 

Wie angekündigt haben wir uns in dieser Legislatur für die Grundrechte der Berliner*innen eingesetzt. Wir haben in diversen Gesetzesvorhaben die Freiheitsrechte an oberste Stelle gesetzt und uns für die Bürgerrechte stark gemacht. Auch während der noch andauernden Pandemie und der damit verbundenen notwendigen Einschränkungen haben wir uns für ein angemessenes Verhältnis zwischen der zur Eindämmung erforderlichen Beschränkungen der Grundrechte und der Wahrung der größtmöglichen Freiheiten der Bürger*innen, insbesondere im Bereich des Versammlungsrechts und der Freizügigkeit, eingesetzt.

Die Arbeitsbedingungen in der Berliner Justiz haben wir verbessert. Für mehr als 5 Mio. € haben die Bediensteten der Berliner Justiz ergonomische Büromöbel (2.665 elektrisch höhenverstellbare Tische und 2.127 neue Bürostühle) erhalten. Ein wichtiger Schritt, den wir gegangen sind, war die Aufstockung des Personalbedarfs in der Justiz. So stellt bereits der Doppelhaushalt 2018/19 mit 257 zusätzlichen Stellen die größte personelle Verstärkung der Berliner Justiz seit 25 Jahren dar. Diese Zahlen konnten wir im Doppelhaushalt 2020/21 noch einmal übertreffen, in welchem der Berliner Justiz weitere 281 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt wurden. Zusammen mit der Wiedereinführung des mittleren Justizdienstes konnte daneben für die Justiz ein neues Ausbildungszentrum gewonnen werden, das aktuell hergerichtet wird.

Bei den Berliner Amtsgerichten haben wir die Weichen für ein 12. Amtsgericht in Marzahn- Hellersdorf gestellt.

Die Resozialisierung haben wir in Berlin verbessert. Dafür haben wir zum Beispiel Qualifizierungen beim Personal im Justizvollzug gefördert und auch hier Personalaufstockungen vorgenommen. Wir haben uns, unter Berücksichtigung der Sicherheitsbelange der Bevölkerung, für den offenen Vollzug eingesetzt. Arbeitsmöglichkeiten als Instrument der Resozialisierung haben wir ausgeweitet und verbessert. Projekte wie „Arbeit statt Strafe“, bei dem Menschen statt Freiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit verrichten, haben wir finanziell besser aufgestellt und Ersatzfreiheitsstrafen vermieden. Darüber hinaus werden wir voraussichtlich noch in dieser Legislatur eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes beschließen. Auch diese wird die Resozialisierung weiter fördern.

Ein wichtiger Baustein im Bereich der Resozialisierung ist für uns das bundesweit einzigartige Projekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“, in dessen Rahmen wir Gefangenen einen begrenzten Zugang zum Internet zu gewähren, um die Alltagskompetenz zu erhöhen, jedoch auch durch E- Mailverkehr den Kontakt in die Außenwelt halten zu können. Schrittweise werden alle Gefangenen, bei denen dies zu verantworten ist, Zugang zu begrenztem Internet und E-Mail erhalten – um den Kontakt mit ihren Familien zu verbessern, digitale Bildungsangebote zu nutzen und sich am Ende der Haft für einen Job bewerben zu können.

Im Bereich der Entkriminalisierung bleiben wir bei unseren Zielen. Wir haben die Initiative, die Herabstufung des „Fahrens ohne gültigen Fahrausweis“ von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit auf den Weg gebracht und hoffen darauf, im Bundesrat dafür eine Mehrheit der Länder gewinnen zu können.

In dieser Legislatur haben wir im Bereich der Drogenpolitik viel erreicht. So haben wir die „Null- Toleranz-Zonen“abgeschafft. Mit dem „Cannabiskontrollgesetz“ wurde auf Bundesebene ein konkreter Weg zur Legalisierung entwickelt, den wir weiter vorantreiben werden. Daneben sind der Jugend- und Gesundheitsschutz, sowie die Aufklärung von Verbraucher*innen für uns von höchster Priorität. Ein Erfolg in dieser Hinsicht war das Durchsetzen eines Werbeverbotes für Alkohol und Tabak auf kommunalen Werbeflächen. Mit einem Pilot-Projekt zum Drug- Checking in Clubs haben wir einen neuen Weg eingeschlagen, der Menschen vor gefährlichen, gepanschten Drogen schützen soll. Außerdem haben wir in den Bezirken Drogenkonsumräume geschaffen, in denen neben sicherem Konsum vor allem Aufklärung und Beratung im Vordergrund stehen.

Den Umgang mit Jugendkriminalität haben wir verbessert. So haben wir das Programm für Schul- und Ausbildungsabschlüsse für jugendliche Straftäter*innen ausgebaut und das Übergangsmanagement für die Zeit nach der Haft unter Einbeziehung der Jugendberufsagenturen verbessert. Die Jugendstaatsanwaltschaft haben wir regionalisiert. Außerdem haben wir die Jugendarrestanstalt saniert und sind derzeit dabei, eine neue gesetzliche Grundlage für den Jugendarrest zu erarbeiten. Die Unterbringung jugendlicher Arrestant*innen in der völlig übersicherten, ehemaligen Jugenduntersuchungsanstalt, haben wir beendet.

Um institutionellen Rassismus und Diskriminierung einzudämmen und zu verhindern, haben wir für die in der Justiz Beschäftigten Aus- und Weiterbildungen angeboten. Unser Fokus liegt dabei vor allem auf dem Ausbau der Kompetenz im Umgang mit Vielfalt. Auch deshalb haben wir ein Diversity-Landesprogramm ins Leben gerufen, das die Förderung des kompetenten Umgangs der Verwaltung mit Vielfalt zum Ziel hat.

Bereits im vergangen Jahr 2020 konnten wir das Landesantidiskriminierungsgesetz im Abgeordnetenhaus beschließen und damit einen großen Erfolg feiern. Eine entsprechende Beratungsstelle wurde in der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eingerichtet. Diese wird mittlerweile gut angenommen. Die von vielen befürchtete Klagewelle blieb aus.

An dem Ziel, ein verbindliches Lobbyregister einzuführen arbeiten wir. Ein entsprechendes Gesetz möchten wir in dieser Legislatur noch beschließen.

Im Bereich der Korruptionsbekämpfung konnten wir die Stelle des Vertrauensanwaltes im Jahr 2017 neu besetzen. Der Vertrauensanwalt dient als unabhängige und diskrete Ansprechperson und schafft ein effektives Meldesystem zur Bekämpfung von Korruption.

Um den Opferschutz zu verbessern, haben wir die Stelle des Opferbeauftragten gestärkt und uns für ein transparentes Auswahlverfahren eingesetzt. Wir haben die Gewaltschutzambulanz ausgebaut und Anti-Stalking Beratungen besser ausgestattet. Außerdem haben wir Fortbildungen im Bereich der Opfervernehmungen durchgeführt, um die Handelnden besser zu sensibilisieren. Nach dem Anschlag am Breitscheidplatz haben wir eine Zentrale Anlaufstelle für die Opfer von Terroranschlägen und anderen Großschadensereignissen eingerichtet.

Das Fortbildungsangebot des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg im Hinblick auf sexualisierte und häusliche Gewalt umfasst ein großes und regelmäßiges Angebot und richtet sich an alle Richter*innen, Staatsanwält*innen sowie Amtsantwält*innen der beiden Länder. Dieses konnte auch im Jahr 2020, trotz der pandemiebedingten Schließungen aufrechterhalten werden. Von den Angehörigen der Justiz sind die Angebote wahrgenommen worden und aufgrund der Nachfrage zum weit überwiegenden Teil jährlich erweitert worden. Die Bekämpfung der häuslichen Gewalt haben wir, auch aufgrund der Corona- Pandemie, zuletzt nochmals in den Blick genommen und werden die bisherigen Maßnahmen durch die Erweiterung von Schulungs- und Präventionsangeboten weiter ausbauen.

 

2. Besoldung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

 

Wir haben seit Beginn der Legislatur darauf hingearbeitet, die Besoldung der Richter*innen des Landes Berlins zu erhöhen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Besoldung der Berliner Staatsanwält*innen. Seit August 2016 ist die Besoldung in den Einstiegs- und Beförderungsämtern für Richter*innen sowie für Staatsanwält*innen in Berlin um insgesamt 17 Prozent gestiegen. Zudem lag ab 2018 die Besoldungsanpassung jeweils 1,1 Prozent über der durchschnittlichen Besoldungsanpassung der Bundesländer. 2017 und 2018 wurden außerdem die Sonderzahlungen erhöht. Unsere Ankündigung, noch in diesem Jahr bei der Besoldung das Niveau des Durchschnitts der Bundesländer zu erreichen, werden wir einhalten. In der Berliner Verwaltung ist es uns gelungen, dass Beamt*innen mit dem Ende der Legislaturperiode endlich den Durchschnitt der Besoldung anderer Bundesländer erreichen. Diesen Weg wollen wir auch in Zukunft weiter gehen. Daher werden wir uns auch in Zukunft für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen.

 

3. Personalausstattung der Gerichte und Justizbehörden?

 

4. Schaffung weiterer Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte?

 

Wir haben die Legislatur genutzt, um die Justiz als dritten wichtigen rechtsstaatlichen Grundpfeiler strukturell und personell zu stärken. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird zukünftig neue Räumlichkeiten beziehen können. Das Kathreiner-Haus am Kleistpark wird nach der Sanierung, für die mehr als 40 Mio. Euro bereit gestellt werden konnte, 10.000m² Fläche für die Berliner Justiz schaffen. Zeitgleich werden so Flächen für die Staatsanwaltschaft, das Landgericht, die Amtsanwaltschaft und das Amtsgericht Tiergarten in Moabit gewonnen. Neuen Raum für die Berliner Staatsanwaltschaft konnten wir kurzfristig am Saatwinkler Damm gewinnen. Auf 5.000 m² Bürofläche wird die Vollstreckungsabteilung der Berliner Staatsanwaltschaft in Zukunft tätig sein. Daneben wurde die Richterschaft personell aufgestockt. Im Doppelhaushalt 2020/2021 haben wir 158 neue Stellen für Gerichte und Strafverfolgungsbehörden geschaffen. Auch an der Familiengerichtsbarkeit und den ordentlichen Gerichtsbarkeiten konnten wir einen Stellenaufwuchs erreichen. Im Bereich der Kriminalgerichtsbarkeit konnten wir Anfang des Jahres einen neuen Sicherheitssaal in Betrieb nehmen. Ebenfalls am Campus Moabit konnte ein neues Gebäude als Justizausbildungszentrum für die Berliner Justiz gewonnen werden.

Im Personalbereich haben wir uns außerdem für die interkulturelle Öffnung der Justiz eingesetzt, indem wir ein Projekt am Amtsgericht Neukölln ins Leben gerufen haben. Menschen mit Migrationshintergrund sollen hierdurch zunehmend mehr Teil der Beschäftigten der Berliner Verwaltung werden.

 

5. Überarbeitung des Richtergesetzes, Änderung der Besetzung des Richterwahlausschusses?

 

Das selbstgesteckte Ziel, das Berliner Richtergesetz in dieser Legislatur zu überarbeiten, konnten wir leider nicht erreichen. Jedoch haben wir uns für die Evaluation des Berliner Richtergesetzes eingesetzt. Diese wurde im Jahr 2018 begonnen. Die möglichen und notwendigen Schlüsse daraus werden wir ziehen und unser Bestmögliches tun.

Nach wie vor stehen wir dafür ein, dass parteipolitische Einflussnahme bei Personalentscheidungen in der Justiz fehl am Platz ist. Berlin braucht eine unabhängige Justiz. Wir werden uns auch in Zukunft weiterhin dafür einsetzen, dass bei der Auswahl und bei Beförderungen parteipolitische Kriterien keinen Einfluss haben.

 

6. Konzept Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte?

 

In dieser Legislatur haben wir uns viel für die Modernisierung der Verwaltung und Gerichtsbarkeiten eingesetzt. Die E-Akte treiben wir weiter voran, auch wenn sich die Umsetzung als schwierig gestaltet. Bis zum Ende der Legislatur möchten wir die Gerichtssäle für den elektronischen Rechtsverkehr ausgestattet haben.

Seit Dezember 2018 konnten die ersten drei Abteilungen am Amtsgericht Neukölln in digitalen Gerichtssälen mit der elektronischen Akte arbeiten. Ab März diesen Jahres wird am Amtsgericht Köpenick die elektronische Akte in familiengerichtlichen Verfahren erprobt werden. Der Pilotbetrieb am Amtsgericht Neukölln soll in einen regulären Betrieb mit einer führenden elektronischen Akte in fünf Abteilungen übergehen. Einen wichtigen Baustein haben wir dadurch gelegt, dass wir die Befugnis, Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des elektronischen Rechtsverkehrs, der elektronischen Aktenführung sowie der elektronischen und maschinellen Register- und Grundbuchführung zu erlassen, auf die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, übertragen haben. Damit soll die Senatsverwaltung flexibel und schnell mit der führenden E-Akte starten können, sobald die technischen, betrieblichen und organisatorischen Voraussetzungen final geschaffen sind.

Die Beschäftigten werden dabei in den Prozess einbezogen, sodass Barrierefreiheit gewährleistet ist.

Neben der E-Akte haben wir uns für weitere Modernisierungen im Bereich IT eingesetzt. So wird es ein Justiz-Portal geben, auf dem alle wichtigen Informationen und Unterlagen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Dennoch hat nicht zuletzt auch die Corona-Pandemie gezeigt, dass wir längst nicht das Ende des Digitalisierungs- und Verbesserungsbedarfs erreicht haben. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, die Digitalisierung und damit auch die Modernisierung der Justiz voranzutreiben. Klar ist aber auch, dass die Sicherheit hierbei weiterhin ein wichtiger Faktor bleiben muss. So werden Datenschutz und Sicherheit bei uns weiterhin oberste Priorität haben.

 

7. Vorgehen gegen Missachtung des Rechtsstaats durch die organisierte Kriminalität?

 

Wir haben den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität entscheidend verbessert, indem wir wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht haben und das Gesetz zur Reform der Vermögensabschöpfung, welche zum 01. Juli 2017 in Kraft getreten ist, konsequent anwenden. Eingezogene Immobilien können nun auch für Zwecke des Gemeinwohls im Landeseigentum behalten werden.

Bei der Berliner Staatsanwaltschaft ist dafür eigens eine neue Spezialabteilung gegründet worden, die der Organisierten Kriminalität den Geldhahn zudreht, indem die gesetzlichen Möglichkeiten der Einziehung von Vermögen voll ausgeschöpft werden. Um Geldwäsche einzudämmen, haben wir eine Taskforce zur intensiveren Überwachung der Pflichten der Notar*innen eingerichtet. Bei der Bekämpfung der Lebensmittelkriminalität, z.B. der Fälschung von vermeintlich hochwertigem Olivenöl, hat sich Berlin in den vergangenen Jahren an die Spitze der Bundesländer gesetzt und sich für eine bessere Zusammenarbeit der beteiligten Behörden eingesetzt, von der Lebensmittelüberwachung bis zum Zoll.

Ein weiterer wichtiger Schritt war und ist die personelle Aufstockung der Polizei. In den letzten fünf Jahren hat es einen Aufwuchs von 2260 Stellen bei der Polizei gegeben.

Ferner hat die Verabschiedung des 5-Punkte Plans zu wesentlichen Erfolgen geführt. Durch die neu geschaffene Koordinierungsstelle Organisierte Kriminalität im BKA und die Einrichtung des Zentrums für Analyse und Koordination zur Bekämpfung krimineller Strukturen (ZAK BkS) im LKA Berlin, sind die polizeilichen Aktivitäten aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt worden. Kooperationen aus Polizei, Zoll, Ordnungsämtern, Jugendämtern und Finanzbehörden zeigten in 2019 erste Wirkung und trugen punktuell zur Aufhellung des Dunkelfeldes und zur Erkenntnisgewinnung bei.

Wir setzen auf Resozialisierung im Strafvollzug und damit auf Projekte wie "Arbeit statt Strafe", bei dem Menschen gemeinnützige Arbeit verrichten.

Die Entkriminalisierung von Cannabis ist bisher nicht erfolgt. Wir sehen hier jedoch weiterhin eine Chance, um der Organisierten Kriminalität den finanziellen Nährboden zumindest teilweise zu entziehen.

 

8. Ausgabenanteil für Justiz und Verbraucherschutz?

 

Wir haben uns von Beginn der Legislatur an für eine bessere Ausstattung der Berliner Justiz eingesetzt. Erfolge waren dabei zum Beispiel die Eröffnung des neuen Sicherheitssaals mit modernster Technik. Das Minimalziel, nicht unter dem Stand von 900 Mio. Euro aus 2016/2017 zurückzufallen, haben wir mehr als erfüllt. Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sind im Haushaltsplan pro Jahr mehr als eine Milliarde Euro eingestellt worden. Auch auf der Einnahmenseite konnten wir Erfolge verzeichnen, diese haben wir auf über 300 Mio. Euro steigern können. Dennoch sind wir selbstkritisch genug, um zu wissen, dass immer Luft nach oben ist. Jedoch macht die in 2020 aufgetretene Corona-Pandemie und die damit verbundenen Eingriffe in die aktuelle Haushaltswirtschaft eine Prognose für die kommende Legislatur schwierig. Daher werden wir uns nicht auf die Festlegung einer bestimmten Quote festlegen, aber streben an, die aktuellen Ausgaben und Einnahmen in den folgenden Jahren „durchzutragen“.

 

 

Resümee der CDU Fraktion

Zum Ausgangspunkt wollen Sie die Wahlprüfsteine nehmen, die der Deutsche Richterbund den Parteien zur Berliner Wahl am 18. September 2016 vorgelegt hat. Was die CDU sich insoweit für die 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses vorgenommen hatte, ist in der Ausgabe 3/2016 des „VOTUMs“ dokumentiert. Aus den Wahlen ist die CDU dann – wenngleich mit schmerzlichen Verlusten – erneut als zweitstärkste politische Kraft hervorgegangen. Doch blieb es ihr verwehrt, die erfolgreiche Arbeit, die sie bis dahin im Senat geleistet hatte, fortsetzen zu können. Selbstverständlich haben wir die uns zugewiesene Oppositionsrolle angenommen. Opposition gestaltet Politik durch die Wächterrolle, die sie gegenüber der Regierung einzunehmen hat. Ein Nachweis, welche Projekte und Experimente der rot-rot-grüne Senat vorsichtshalber unterlassen hat, weil die CDU-Fraktion hiergegen die Stimme erhoben hätte, ist naturgemäß nicht zu führen. Und immerhin ist auch unter einem grünen Justizsenator der Justiz-Etat erhöht worden, sind im Justizbereich zusätzliche Stellen geschaffen worden, der von uns eingeschlagene Weg mithin insoweit fortgesetzt worden. Deutlich ist andererseits, dass die Justiz sich die Aufmerksamkeit des zuständigen Senators zunehmend mit antidiskriminierungs- und landwirtschaftspolitischen Fragen teilen muss und auf diesem Feld manche Probleme recht künstlich herbeigeredet werden. Hier darf die Justiz nicht ins Hintertreffen geraten! Diese – einzige – einleitende Bemerkung sei mir gestattet. Auf die gestellten Fragen, hier also die Wahlprüfsteine von 2016, werde ich Punkt für Punkt antworten.

 

1. Schwerpunkte der Legislaturperiode 2016-2021 in der Justizpolitik

 

Der CDU war 2016 wichtig, dass die Berliner Justiz effizient arbeiten sowie personell und sächlich gut ausgestattet werden sollte. Das beinhaltete einen personellen Aufwuchs, eine Beschleunigung der Besetzungsverfahren und ein verbessertes Gesundheitsmanagement.

Bei der personellen und sächlichen Ausstattung der Berliner Justiz hat es zweifellos Fortschritte gegeben; daran hat auch die CDU-Fraktion durch ihre Anträge in den Haushaltsberatungen ihren Anteil. Diese, wie auch alle anderen Initiativen, sind in der Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses abrufbar. Allerdings gehen die Fortschritte nicht weit genug. Es wäre mehr möglich gewesen, wenn man finanzielle Mittel, die in einige fragwürdige Antidiskriminierungs-Projekte geflossen sind, für die Justiz verwendet hätte. Entsprechende Kritik hat die CDU-Fraktion bei der Beratung des Haushalts 2020/21 deutlich ausgesprochen. Der Sanierungs- und Investitionsbedarf an den Justizgebäuden ist seit 2016 nicht kleiner, sondern größer geworden – so jedenfalls lese ich die Antwort auf eine Schriftliche Anfrage, die ich im August 2019 gestellt habe (Drs. 18/20585). Was das Gesundheitsmanagement betrifft, ist für den Justizvollzug 2013, unter dem CDU-Senator Heilmann, der so genannte „Schmöckwitz-Prozess“ eingeleitet worden, der ein Vorbild auch für weitere Bereiche der Justiz hätte werden können; insoweit geht es darum, Führungsverhalten, Gesundheitsfürsorge, Arbeits- und Stressbewältigung, Arbeitszufriedenheit durch regelmäßige Gespräche unter allen Verantwortlichen zu evaluieren. Zu meinem Bedauern scheint aber der „Schmöckwitz-Prozess“ bereits beim Justizvollzug ins Stocken geraten zu sein; wieso, versuchen wir als CDU-Fraktion gerade durch eine noch nicht beantwortete SchriftlicheAnfrage zu klären.

Der zweite Teil unserer justizpolitischen Vorstellungen sah 2016 wichtige Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung vor: Quellen-TKÜ, repressive Online-Durchsuchung, Auskunftspflicht sozialer Netzwerke über ihre Nutzerdaten.

Versprochen – gehalten. Die CDU-Fraktion hat 2018 den 65 Seiten starken Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung vorgelegt (Drs. 18/1163). Zu den zahlreichen Verschärfungen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, die darin vorgeschlagen werden, gehören die Quellen-TKÜ ebenso wie Bodycams, Ausweitung der offenen Videoüberwachung, elektronische Aufenthaltsüberwachung, Verlängerung des Polizeigewahrsams, finaler Rettungsschuss, wie sie in anderen Bundesländern längst bestehen. Der Gesetzentwurf liegt seit über zwei Jahren unerledigt im Abgeordnetenhaus, weil Rot-Rot-Grün einerseits unsere Vorschläge ablehnt und bekämpft, andererseits aber auch nicht die Kraft hat, sich auf einen alternativen Entwurf zu einigen.

Versprochen – gehalten auch bei den sozialen Netzwerken, wenngleich es hier die unionsgeführte Bundesregierung war, die erst das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und aktuell das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität auf den Weg gebracht hat.

Drittens, freilich nicht zuletzt, ging es der CDU 2016 darum, beim Kampf gegen Kriminalität auch den Justizvollzug zu stärken. Mobilfunkblocker sollten in allen Haftanstalten zum Einsatz kommen; ein Sicherungskonzept, unter anderem gegen den Überflug von Drohnen, entwickelt werden; dem Personalmangel sollte über eine Ausbildungs- und Einstellungsoffensive abgeholfen werden.

Die Bilanz des rot-rot-grünen Senats in diesen Punkten fällt – gelinde gesagt - gemischt aus, und wo Fortschritte erzielt wurden, hat sicher auch der Druck der Opposition einiges bewirkt. Beispielsweise durch den CDU-Antrag „Steht der Justizvollzug kurz vor dem Kollaps? - Ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Folgenbeseitigung der Haushaltskonsolidierung“ (Drs. 18/1072). Dort schlagen wir zur Personalgewinnung unter anderem Werbekampagnen bei der Bundeswehr vor, die vorübergehende Reaktivierung von Pensionären und natürlich auch eine bessere Bezahlung. Aber nicht nur das. Um den Platzmangel zu beheben, fordert der Antrag ein Sonderbauprogramm „Justiz“. Und der Missachtung von Recht und Gesetz soll durch flächendeckende Mobilfunkunterdrückung, durch Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache und durch Ausbau der Schul- und Beschäftigungsmöglichkeiten begegnet werden. Dieser im Mai 2018 eingebrachte Antrag ist bis heute unerledigt, aber wir lassen natürlich nicht locker. Seit 2018 haben meine Kollegen und ich zum Justizvollzug mindestens 14 Schriftliche Anfragen an den Senat gerichtet, und immer wieder geht es um Personalmangel, Gebäudesituation, Organisation und Ordnung. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass die CDU-Fraktion einen Straftatbestand der „Vollzugsgefährdung“ befürwortet, wonach sich strafbar macht, wer einem Gefangenen eine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug verschafft (Antrag auf Drs. 18/1472).

 

2. Besoldung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

 

In ihrer Antwort hielt die CDU die Besoldungssituation in der Justiz 2016 nicht für zufriedenstellend und setzte sich für eine angemessene Erhöhung mit dem Ziel ein, schrittweise den Länderdurchschnitt zu erreichen.

Wo stehen wir heute? Erst kürzlich hat das Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2021 beschlossen – einstimmig und somit auch von der CDU-Fraktion mitgetragen. Berlin hat damit grundsätzlich das Besoldungsniveau der übrigen Bundesländer erreicht, was zugleich bedeutet, dass die Zuwächse im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin in den letzten Jahren beträchtlich waren. Das ist gut so. Allerdings sollte sich hier niemand mit falschen Federn schmücken – die Regierungsfraktionen, die das jetzt versuchen, haben dazu genauso wenig Anlass wie die Opposition. Denn in Wahrheit war es das Bundesverfassungsgericht, das uns allen die Richtung vorgegeben hat, zuletzt sogar ziemlich bis ins Detail hinein. Verfahren zur Berliner A-Besoldung sind dort noch weiterhin anhängig und zur R-Besoldung ist allseits bekannt, dass das Landesbesoldungsgesetz vorerst hinter den Anforderungen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zurückbleibt. Der Senat hat hierzu ein eigenständiges Reparaturgesetz versprochen, dessen Entwurf so rechtzeitig vorgelegt werden soll, dass es mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft treten kann – wir warten gespannt darauf.

 

3. Personalausstattung der Gerichte und Justizbehörden?

 

4. Schaffung weiterer Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte?

 

Eine wachsende Stadt benötigt eine wachsende Justiz, benötigt aber auch eine Justiz, die besser ausgestattet ist, besonders mit Informationstechnik – unter diese Aussage hat die CDU 2016 ihre Antwort auf den 3. und 4. Wahlprüfstein des Deutschen Richterbundes gestellt. Das stimmt heute noch genauso wie damals, denn nur Corona-bedingt ist das Bevölkerungswachstum unserer Stadt 2020 zum Beinahe-Stillstand gekommen.

Die Fragestellung zwingt mich zu einer Wiederholung: Die personelle Ausstattung der Berliner Justiz hat sich in den letzten Jahren verbessert, aber die Justiz könnte noch besser dastehen, wenn innerhalb des Einzelplans für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung die Mittel anders verteilt würden.

2016 war noch nicht zu ahnen, dass der rot-rot-grüne Senat den Besonderheiten Berlins als Bundeshauptstadt 2020 durch die so genannte Hauptstadtzulage Rechnung tragen würde. So richtig es einerseits im Grundsatz ist, die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes in Berlin – auch im Wettbewerb der Bundesländer untereinander - durch diesen finanziellen Anreiz zu verbessern, so verwunderlich ist auf der anderen Seite, warum Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte die Hauptstadtzulage nicht erhalten und auf diese Weise zu Anfang ihrer Laufbahn schlechter bezahlt werden als Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer. Das ist gewiss kein Beitrag dazu, hochqualifizierten Juristinnen und Juristen eine Bewerbung für den Berliner Justizdienst nahezulegen. Auch das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2021 bleibt darauf eine Antwort schuldig. Umso interessanter wird es sein, wie das anstehende Reparaturgesetz zur R-Besoldung mit diesem Thema umgeht.

Stichwort „Ruhestands-Welle“: Um sie flacher zu halten, wäre es der Prüfung wert, inwieweit Bedienstete über die Altersgrenze hinaus für eine Fortsetzung ihrer Arbeit gewonnen werden können. Genau dies hat die CDU-Fraktion im Oktober 2018 mit dem Antrag „Erfahrungsschätze im Öffentlichen Dienst sichern – Anreize für eine Beschäftigung über das reguläre Pensionierungsalter hinaus schaffen!“ (Drs. 18/1374) angeregt.

 

5. Überarbeitung des Richtergesetzes, Änderung der Besetzung des Richterwahlausschusses?

 

Die 2016 gegebene Antwort war: Grundlegende Änderungen des Richtergesetzes halten wir derzeit (also 2016) nicht für erstrebenswert und auch nicht für notwendig.

Es lohnt sich, in der Ausgabe 3/2016 des „VOTUM“ auch die Begründung nachzulesen. Es hat auch keine Änderungen des Richtergesetzes gegeben. Vermutlich, weil andere es genauso (ge)sehen (haben) wie die CDU.

 

6. Konzept Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte?

 

Auch hier ist die Antwort der CDU, wie sie 2016 gegeben wurde, 2021 genauso aktuell. Die elektronische Akte werde, so war und bleibt die Hoffnung und Erwartung, die Arbeit der Justiz effizienter machen und somit auch eine deutliche Arbeitsentlastung bewirken. Vorausgesetzt freilich, dass die IT-Infrastruktur verlässliche funktioniert und die Bediensteten die neue Form der Arbeit kennen- und schätzen gelernt haben.

Nahezu alles, was in Berlin zur elektronischen Akte geschieht oder jedenfalls geschehen sollte, hat seinen Ursprung im Berliner E-Government-Gesetz, das 2016 erlassen und somit unter der Ägide des damaligen CDU-Innensenators entworfen wurde. Es gilt auch für Teilbereiche der Justiz, und soweit es nicht gilt, sehen die Justizgesetze des Bundes im Grunde Ähnliches vor. Ganz wesentlich ist ein Datum, das damals gesetzt wurde: Spätestens ab dem 1. Januar 2023 erfolgt die Aktenführung in der Berliner Verwaltung wie auch in den betroffenen Teilen der Justiz elektronisch. Die übrigen Teile der Justiz, im Wesentlichen die gerichtliche Spruchpraxis, folgen dann bundesgesetzlich am 1. Januar 2026 nach.

Das Konzept für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte bei den Gerichten und Justizbehörden des Landes Berlin brauchte somit in der ablaufenden 18. Wahlperiode nicht entwickelt zu werden, sondern es stand und steht seit dem Ende der 17. Wahlperiode fertig im Gesetz- und Verordnungsblatt. Spannend zu sehen war nun für die CDU-Fraktion, wie der rot-rot-grüne Senat bei der Umsetzung vorankommt. Der 1. Januar 2023, gewiss ein ehrgeiziges Ziel, rückt mittlerweile schon bedrohlich näher, und man hört mehr von Schwierigkeiten und Rückschlägen als von Zwischen-Erfolgen.

Mit dem Antrag „Die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes sicherstellen! Der Regierende Bürgermeister muss die Digitale Führung übernehmen!“ (Drs. 18/0521) hat die CDU-Fraktion schon 2017 einen Zeit- und Stufenplan auf dem Weg zum 1. Januar 2023 angemahnt, nach dem auch die Finanzierung des ITDZ zu verbessern war. Darüber hat die CDU-Fraktion keineswegs aus dem Blick verloren, dass der Erfolg der E-Akte von der Akzeptanz durch die Bediensteten abhängt. Der Antrag „Bei der Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes die Verwaltungsmitarbeiter mitnehmen“ (Drs. 18/0986) schlägt einen „Showroom der digitalen Verwaltung“ vor, wo der Umgang mit der E-Akte weit vor dem 1. Januar 2023 besichtigt, erlernt und geübt werden kann. Aktueller Stand zu beiden Anträgen: Sie hängen im Abgeordnetenhaus fest. Und wie sich in der Corona-Krise zeigt, fehlte und fehlt in weiten Teilen der Berliner Verwaltung wie auch der Justiz eine IT-Ausstattung, die das Arbeiten mit der E-Akte ermöglichen würde.

Beim Emotet-Angriff auf das Kammergericht sah und sieht die CDU-Fraktion erhebliche Versäumnisse des Justizsenators, was uns im Januar 2020 zum Antrag „IT-Desaster am Berliner Kammergericht: Aufklärung durch unabhängigen Sonderbeauftragten sicherstellen“ (Drs. 18/2456) veranlasst hat.

 

7. Vorgehen gegen Missachtung des Rechtsstaats durch die organisierte Kriminalität?

 

Null Toleranz gegen die organisierte Kriminalität – das galt 2016 und gilt 2021.

Allerdings wohl nur für die CDU. Denn sonst hätte das von uns entworfene, oben unter 1. bereits erwähnte „Gesetz zur Verbesserung der Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung“ (Drs. 18/1163) längst beschlossen werden können.

Und das ist nur eine von zahlreichen Initiativen, die die CDU-Fraktion ergriffen hat. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung haben wir erstmals 2017 im Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Drs. 18/0166) vorgeschlagen, während zuvor bereits der Entwurf eines Einundzwanzigsten Gesetzes (Drs. 18/0093) ein Anhalterecht der Polizei gegenüber mutmaßlichen Straftätern zur Diskussion stellte. Dass beide Entwürfe abgelehnt wurden, belegt meine Eingangsbemerkung: Null Toleranz gegenüber der organisierten Kriminalität ist der rot-rot-grünen Mehrheit weniger wichtig als der CDU.

Wir bleiben aber hartnäckig, so durch die Anträge „Abschiebehaft zum Schutze der Bürger vor Straftätern“ (Drs. 18/0829), „Berlin schafft ein Aussteigerprogramm für Mitglieder krimineller Clan-Strukturen“ (Drs. 18/1600), „Berlin schafft ein Hinweisgebersystem zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ (Drs. 18/1858), „Bundesratsinitiative zur Anpassung der Vorschriften über die Vermögensabschöpfung“ (Drs. 18/1890, „Verbesserte Datenerfassung im Ermittlungsverfahren“ (Drs. 18/1937).

Eine erschreckende Missachtung des Rechtsstaats erleben wir zunehmend dort, wo Polizei, Rettungskräfte, Katastrophenschutz, auch die Justiz tätlich angegriffen werden. Mit dem Antrag „Schutz von Polizei und Rettungskräften verbessern“ (Drs. 18/0036) hat die CDU-Fraktion schon 2016 eine Erweiterung des § 113 StGB gefordert. Das ist mittlerweile umgesetzt, § 115 StGB. Versprochen – gehalten.

 

8. Ausgabenanteil für Justiz und Verbraucherschutz?

 

Die CDU hat 2016 keine Prozente genannt und auch ich werde hier keine Prozente nennen. Aber nochmals: Schon innerhalb des Einzelplans Justiz, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung könnte mehr für die Justiz getan werden. Auch Antidiskriminierung ist wichtig. Aber wenn ein Antidiskriminierungs-Projekt mehr Geld verschlingt als eine Staatsanwältin oder ein Richter kostet, wäre ich eher für die Staatsanwältin oder den Richter. Ein funktionierender Rechtsstaat ist nämlich der beste und effektivste Schutz gegen Diskriminierung.

Antwort der FDP-Fraktion

Vielen Dank für Ihr Interesse an der parlamentarischen Arbeit der Fraktion der Freien Demokraten im Abgeordnetenhaus von Berlin. Gerne sende ich Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick über unsere Bemühungen aus dem Bereich der Justiz.

 

Änderung des LGG: Gleichstellung von Richterinnen und Richtern dank der FDP nun gewährleistet (Drs 18/2358)

 

Mit unserem Antrag haben wir eine Initiative ergriffen, durch die wir letztlich eine Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes und damit eine Berücksichtigung auch der Richterinnen und Richter erreichen konnten. Durch die bisherige Regelung wurden (anders als bei den übrigen Beamten) bei der Besetzung von Stellen für Richterinnen und Richter nur die Personalvertretung und nicht auch die Gleichstellungsbeauftragten zuständig. Dadurch sank die Transparenz bei Stellenvergaben und Beförderungen der Richterinnen und Richter. Ebenso fehlten konkrete Ansprechpartner bei vermuteter Benachteiligung. Der Antrag der FDP wurde gemeinsam mit dem Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD angenommen.

 

Einsatz für die Ermöglichung einer längeren Lebensarbeitszeit für Richter mit einer Gesetzesinitiative (Drs 18/1317)

 

In unseren „Wahlprüfsteinen“ haben wir uns dafür ausgesprochen, dass ältere Richterinnen und Richter freiwillig länger beschäftigt sein sollen, wenn sie dies wollen. Die durch den Antrag geforderte Änderung des Richtergesetzes dahingehend, dass die Möglichkeit geschaffen wird, die Ruhestandaltersgrenze für Richter bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres zu verschieben, ist notwendig und geeignet um im Rahmen der Konkurrenz mit anderen Bundesländern, die schon ähnliche Regelungen vorzuweisen haben (z.B. Hamburg und Baden-Württemberg) auf Augenhöhe zu bleiben. Der Antrag wurde leider von den anderen Fraktionen abgelehnt.

 

Einsatz für die Arbeitserleichterung in Justizvollzugsanstalten durch Diensthunde zur Drogenkontrolle (Drucksache 18/0919)

 

Wir haben uns in den „Wahlprüfsteinen“ ebenfalls dafür ausgesprochen, den Justizvollzug zu modernisieren. Der von uns erarbeitete Antrag ist ein wichtiger Baustein, um den Drogenschmuggel in den Justizvollzugsanstalten einzudämmen und ein zusätzliches Mittel zum Aufspüren von Drogen

und weiteren verbotenen Gegenständen innerhalb der Anstalten. Die Drogenspürhunde können dabei sowohl bei der Einlasskontrolle als auch bei der Drogensuche innerhalb der Anstalten eingesetzt werden. Dieser Antrag fand bei den anderen Fraktionen jedoch ebenfalls keine Mehrheit. 

 

Berufe der öffentlichen Verwaltung in der Chancenstadt Berlin attraktiver gestalten (Drs 18/2195)

 

Mit unserem Antrag haben wir eine Initiative ergriffen, durch die die Attraktivität der Berufe in der öffentlichen Verwaltung gesteigert werden soll. Abseits von monetären Anreizen soll der Senat für ein gesteigertes Selbstverständnis der verschiedenen Tätigkeitsfelder sorgen. Dazu gehört es auch die Berufe in der Justiz sowie ein modernes und erfolgreiches Personalgewinnungsprogramm zu entwickeln, damit auch in Zukunft die besten und qualifiziertesten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefunden werden können.

 

Schriftliche Anfragen zu verschiedenen Themen aus dem Bereich der Justiz

 

Wir als FDP-Fraktion beschäftigen uns im Rahmen unserer schriftlichen Anfragen an den Senat immer wieder mit dem Bereich der Justiz. So wurden beispielsweise Anfragen zu Beförderungen in der Berliner Justiz (Drs 18/22838, 18/23881), zur dortigen Digitalisierung (Drs 18/12369) sowie zur Ausstattung der Gerichte (Drs 18/10121, 18/10896, 18/12905, 18/16641) gestellt.

 

Ansprache und Missbilligung des Verhaltens des Justizsenators bei der Besetzung von Vorsitzenden-Stellen am Berliner Kammergericht

 

Darüber hinaus haben wir als Fraktion der FDP den Justizsenator zunächst im Rechtsausschuss am 27. Januar 2021 zur Rede gestellt, warum die Besetzung der Vorsitzenden-Stellen am Berliner Kammergericht mutmaßlich nicht nach der Bestenauslese sondern nach politischem Hintergrund vorgenommen wurden. Mit einem Offenen Brief haben wir das Verhalten des Justizsenators im Zusammenhang mit diesen Ernennungen dann nochmals medial als auch im Parlament zur Sprache gebracht und dazu Position bezogen. Wir sprechen uns gegen eine parteipolitische Einflussnahme bei der Ernennung von Richterinnen und Richtern aus und bleiben deshalb weiter dran an der Aufklärung dieses Sachverhaltes. Dieser Fall zeigt uns einmal mehr, dass wir an einer Überarbeitung des Richtergesetzes weiter festhalten müssen, um den parteipolitischen Einfluss auf die Richterwahl zurückzudrängen und die persönliche und fachliche Kompetenz der Kandidaten wieder stärker in den Mittelpunkt der Wahlentscheidung zu stellen.

 

Einsatz in der Beschwerde der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter über nicht erfolgte Stellenbesetzungen durch den Justizsenator

 

Die Fraktion der FDP hatte sich dem schriftlichen Anliegen des Vereins der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Berlin e.V. angenommen, der die Nichtbesetzung einer Stelle eines Vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht reklamierte. Im Rechtsausschuss am 9. Dezember 2020 haben wir den Justizsenator dazu sowie zur Gesamtsituation der Stellenbesetzungssituation in der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit befragt. Gleichzeitig haben wir deutlich gemacht, dass wir unsere parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten jederzeit ausschöpfen werden, um den Justizsenator bei seiner Aufgabe, die Parlamentsbeschlüsse u.a. zu den Stellenbesetzungen in den Gerichten umzusetzen und für einen reibungslosen Ablauf der Gerichte zu sorgen, tatkräftig zu unterstützen.