Am 26. September 2021 findet die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin statt. Wir haben allen derzeit im Abgeordnetenaus vertretenen Parteien Gelegenheit geben, ihre rechtspolitischen Pläne im VOTUM vorzustellen – die Wahlprüfsteine.
Im Folgenden sind zunächst die von uns gestellten Fragen abgedruckt. Es schließen sich die Antworten der Parteien an. Bei der Reihenfolge, in der die Antworten der Parteien wiedergegeben werden, haben wir die Zweitstimmen-Ergebnisse bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im Jahr 2016 zugrunde gelegt.
Die Antworten der FDP erreichten uns nach Redationsschluss; sie wurden nachträglich eingefügt.
Der Vorstand hat in die Resümees nicht redaktionell eingegriffen und wir enthalten uns bewusst einer Bewertung.
Der Vorstand
1. Wie viele Landgerichte soll es in Berlin an welchen Standorten mit welchen Aufgaben bis Ende 2026 geben?
Wir werden ein Justizzentrum in Berlin schaffen, in dem unter anderem die beiden Landgerichtsstandorte für Zivilsachen zusammengeführt werden sollen. Der Landgerichtsstandort für Strafsachen verbleibt in Moabit.
2. Wie viele Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften wird es bis Ende 2026 geben und wo?
In Marzahn-Hellersdorf wird ein weiteres Amtsgericht eingerichtet, insgesamt wird es also 12 Amtsgerichte geben. Bei der Staatsanwaltschaft wird sich nichts ändern. Da es nur ein Landgericht geben wird, bleibt es bei einer Staatsanwaltschaft.
3. Wie viele Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind bis Ende 2026 unter Abzug der Personen, die in diesen Jahren ausscheiden, einzustellen?
Wir werden das richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Personal mindestens auf dem derzeitigen hohen Niveau halten, wobei damit zu rechnen ist, dass es zu einem moderaten Stellenaufwuchs kommt. Der richterliche Dienst ist – im Vergleich zu anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes – in den nächsten Jahren von einer Pensionierungswelle nicht so stark betroffen, da dank des Einstellungskorridors kontinuierlich Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingestellt werden konnten.
4. Welche Räume (Anzahl) werden an welchen Standorten bis Ende 2026 geschaffen?
Der SPD ist die schwierige Raumsituation der Berliner Justiz bewusst. Insbesondere die Anzahl der verfügbaren Sitzungssäle ist deutlich zu gering. Durch den Umzug des Verwaltungsgerichts ins Kathreiner-Haus werden aber Räume in der Kirchstraße für die Nutzung durch das Kriminalgericht frei. Darüber hinaus versprechen wir uns von der Errichtung eines Justizzentrums zusätzliche Kapazitäten insbesondere für moderne Sitzungssäle.
5. Welche Innovationen wird es in der IT-Landschaft bis Ende 2026 konkret geben?
Die Gerichtssäle werden wir mit Digitaltechnik ausstatten und Zahlungen und Kommunikation online ermöglichen. Wir werden die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten einer digitalen mündlichen Verhandlung mit den Parteien deutlich ausbauen und die e-Akte in der Justiz und den elektronischen Rechtsverkehr zügig und flächendeckend einführen. Die Rechtsantragstellen sollen zu Service-Stellen umgebaut und gestärkt werden, um den Zugang zu den Gerichten und der Staatsanwaltschaft zu erleichtern. Wichtige Informationen sollen online zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden wir ein zentrales Justizportal einrichten, auf dem alle wichtigen Informationen (Anträge, Rechtsgrundlagen, Verfahrenshinweise, wichtige gerichtliche Entscheidungen, Ansprechpartner:innen) anwenderfreundlich zur Verfügung stehen. Wir werden ein Innovationszentrum Berlin für „Legal Tech Anwendungen“ schaffen und damit Vorreiter moderner digitaler Justiz in Deutschland sein. Die Gerichts- und Staatsanwaltsstrukturen und das Verfahrensrecht sollen überprüft und bei Bedarf angepasst werden, um die Verfahren zu beschleunigen. Die IT-Strukturen der Berliner Justiz werden so ertüchtigt, dass Datenlecks und Havarien wie zuletzt 2019 ausgeschlossen werden können.
6. Wird bis Ende 2026 die Altersgrenze angehoben? Wohin?
Berlin ist das einzige Bundesland, dass noch die Regelaltersgrenze von 65 Jahren hat. Alle anderen und der Bund haben die Regelaltersgrenze bereits angehoben. Durch den langjährigen Einstellungskorridor haben wir in der Richterschaft allerdings keine Pensionierungswelle wie in der allgemeinen Verwaltung zu erwarten. Gleichwohl dürfen wir eine moderate Anhebung der Altersgrenze auf 67 nicht gänzlich ausschließen. Hier müssen wir beobachten, wie sich die Nachwuchskräftegewinnung entwickelt.
7. Wie soll das Berliner Richtergesetz im Detail bis Ende 2026 geändert werden?
Für die SPD geht es in erster Linie darum, den Rechtsschutz für Menschen zu verbessern und ihn transparenter zu gestalten. Wir werden in geeigneten Bereichen eine Richterassistenz einführen, die Entscheidungen vorbereitet, um die Justiz zu entlasten. Wir wollen die Justiz arbeitsteiliger organisieren, in dem wir die Teams mit Richterinnen und Richtern und den Geschäftsstellen stärken und ausbauen sowie die Beteiligungsmöglichkeiten für Richter- und Präsidialräte verbessern. Am Richterwahlausschuss halten wir fest.
8. Wie wird sich bis Ende 2026 im Detail die R-Besoldung ändern?
Die Besoldung der Richterinnen und Richter in Berlin liegt bereits jetzt im Durchschnitt aller Länder. Dies wird sich bis Ende 2026 nicht ändern.
9. Wie wird sich die justizielle Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg bis Ende 2026 ändern?
Der Zusammenarbeit mit Brandenburg sind Grenzen gesetzt, die Richtergesetze in beiden Ländern gehen in unterschiedliche Richtungen. Wir werden aber darauf achten, dass die bisherige institutionelle Zusammenarbeit fortgeschrieben und soweit möglich vereinheitlicht wird, insbesondere was Richtlinien und die gemeinsamen Fachobergerichte betrifft.
1. Wie viele Landgerichte soll es in Berlin an welchen Standorten mit welchen Aufgaben bis Ende 2026 geben?
Aus heutiger Sicht sehen wir keinen Grund für die Aufteilung des Landgerichts Berlin. Bei der Frage nach den Standorten hat sich der Standort MOABIT für das Kriminalgericht bewährt. Denkbar ist zum Beispiel, dass man aus Effektivitätsgründen prüft, die Zivilgerichtsbarkeit am Standort Littenstraße zu konzentrieren und am Standort Tegeler Weg Ausbildung, Verwaltung usw. platziert. Hier ist jedoch eine vernünftige Planung und Diskussion mit allen Akteuren erforderlich, die - soweit bekannt - bislang nicht von der Senatsverwaltung geführt wurde.
2. Wie viele Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften wird es bis Ende 2026 geben und wo?
Es drängt die CDU Berlin nicht danach, neben der Diskussion über eine neue Struktur des Landgerichts noch eine weitere Diskussion über die Amtsgerichte zu führen. Das Justizgesetz Berlin, Anfang 2021 beschlossen, führt elf Amtsgerichte auf; das ist, nachdem das Amtsgericht Hohenschönhausen 2009 in das Amtsgericht Lichtenberg eingegliedert wurde, ein konsolidierter Bestand, der jedenfalls bis Ende 2026 nicht geändert werden muss. Die nächste wichtige Aufgabe besteht vielmehr darin, die Grenzen der Gerichtsbezirke dort rechtssicher festzustellen, wo das Justizgesetz Berlin auf ehemalige Bezirke Bezug nimmt. Auch die Struktur der Berliner Staatsanwaltschaften, also die Aufteilung in Generalstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft, kann und sollte erhalten bleiben.
3. Wie viele Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind bis Ende 2026 unter Abzug der Personen, die in diesen Jahren ausscheiden, einzustellen?
Das ist im Voraus nicht so einfach zu berechnen, denn neben den bekannten Altersabgängen kann es immer überraschende Entwicklungen geben. Halten wir uns an das rational Fassbare: Planstellen stehen mittlerweile, auch weil die CDU den rot-rot-grünen Senat ständig gedrängt hat, annähernd ausreichend zur Verfügung. Als Partei, die Wert auf Innere Sicherheit legt, will die CDU auch keine Abstriche am Stellenbestand vornehmen. Das gilt selbst dann, wenn die Haushaltslage, worauf man sich nach der Corona-Pandemie einstellen muss, schwieriger werden sollte. Einsparungen sind vorrangig in anderen Bereichen vorzunehmen, die Rot-Rot-Grün aus ideologischen Gründen personell aufgebläht hat. Die vorhandenen Planstellen sind zu nutzen, was bedeutet, dass die Abgänge, insbesondere die bevorstehenden erheblichen Altersabgänge, vollständig nachbesetzt werden müssen.
4. Welche Räume (Anzahl) werden an welchen Standorten bis Ende 2026 geschaffen?
Der Sanierungs- und Investitionsstau bei den Berliner Gerichtsgebäuden liegt bei fast 200 Millionen Euro, hinzu kommen fast 400 Millionen Euro bei den Justizvollzugsanstalten. Das kann so nicht weitergehen. Eine CDU-geführte Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wird unverzüglich auf den Prüfstand stellen, was wann wo geschehen muss, um die Justiz angemessen unterzubringen.
5. Welche Innovationen wird es in der IT-Landschaft bis Ende 2026 konkret geben?
Nach den einschlägigen Bundesgesetzen sind Gerichtsakten spätestens zum 1. Januar 2026 elektronisch zu führen. Dass dieses Datum in Berlin erreicht werden kann, ist nach fünf Jahren Rot-Rot-Grün mehr als zweifelhaft. Im landeseigenen E-Government-Gesetz, das auch für Teile der Justizverwaltung gilt, soll die Frist, die dort bereits zum 1. Januar 2023 endet, nunmehr auf den 1. Januar 2025 verlängert werden; das zeigt, wie weit Rot-Rot-Grün von den Zielen entfernt ist. Jetzt sind keine Visionen gefragt, sondern es muss alles darangesetzt werden, bereits bestehende Pläne endlich verlässlich umzusetzen. Also: E-Akte bis Ende 2024 / Ende 2025 tatsächlich realisieren, nicht nur darüber reden. Wenn daneben noch das eine oder andere zusätzlich geht: umso besser. Zum Beispiel das so genannte strukturierte Verfahren, bei dem eine Software den elektronisch verfügbaren Prozessstoff aufbereitet, also etwa Kläger- und Beklagtenvortrag einander gegenüberstellt.
6. Wird bis Ende 2026 die Altersgrenze angehoben? Wohin?
Berlin ist das einzige Bundesland, das noch keine Anhebung der Ruhestands Altersgrenze vorgenommen hat, weder bei den Beamtinnen und Beamten, noch bei den Richterinnen und Richtern. Überall sonst, auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung, ist die schrittweise Erhöhung auf 67 Jahre schon seit längerem eingeleitet; 2030 wird sie abgeschlossen sein. Angesichts der schwieriger werdenden Haushaltslage sollte man nicht ausschließen, dass Berlin nachziehen muss.
7. Wie soll das Berliner Richtergesetz im Detail bis Ende 2026 geändert werden?
Das Berliner Richtergesetz, 2011 erlassen, seither einmal, nämlich 2020, in einem kleinen Detail, nämlich bei den Einstellungsalters-Höchstgrenzen geändert, wird den aktuellen Anforderungen weitestgehend gerecht. Grundsätzliche Änderungen stehen nicht an. Änderungsbedarf an Details kann man nie ausschließen, aber aktuell ist keiner absehbar.
8. Wie wird sich bis Ende 2026 im Detail die R-Besoldung ändern?
Für eine Antwort im Detail, also beispielsweise für die zweite Stelle hinter dem Komma beim Betrag der Besoldungsgruppe R1, Stufe 5, müsste man Hellseher sein. Die groben Linien der Besoldungsentwicklung sind aber natürlich klar vorgezeichnet, mindestens dadurch, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet werden müssen. Gehaltserhöhungen, die die Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienstes erstreiten, werden somit die
Maßstäbe auch für die Anpassung der Beamten- und Richterbesoldung setzen; über das so genannte Abstandsgebot wirken sie auch in die R-Besoldung hinein. Ferner darf Berlin im Vergleich mit der Besoldung im Bund und in den anderen Ländern nicht wieder zurückfallen. Und um doch noch auf ein Detail einzugehen, freilich ein grundsätzliches und wichtiges: Die CDU findet es nicht richtig, dass die R-Besoldung komplett von der Hauptstadtzulage ausgenommen wird. Eine R1 besoldete Richterin, ein R1 besoldeter Staatsanwalt hat die Hauptstadtzulage ebenso verdient wie eine A13 besoldete Grundschullehrerin.
9. Wie wird sich die justizielle Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg bis Ende 2026 ändern?
Bewährtes wird fortgeführt, alles Übrige kann und sollte verbessert werden. Luft nach oben besteht
In Personalangelegenheiten wird beklagt, dass viele Berlinerinnen und Berliner – auch karrierewirksam - in die Justiz des Landes Brandenburg wechseln konnten, aber kaum Brandenburger oder Brandenburgerinnen in die Justiz des Landes Berlin. Das wird sich im Laufe der Zeit hoffentlich besser ausgleichen.
1. Wie viele Landgerichte soll es in Berlin an welchen Standorten mit welchen Aufgaben bis Ende 2026 geben?
DIE LINKE Berlin teilt die Auffassung, das Landgericht zukünftig dreizuteilen. Die bisherigen Standorte sollen bei der bisherigen Aufgabenwahrnehmung bleiben. Die Neuregelung des GVG auf Bundesebene ermöglicht es Berlin, zwei Zivil-Landgerichte (Littenstr. und Tegeler Weg) und ein Straf-Landgericht (Turmstr.) einzurichten.
2. Wie viele Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften wird es bis Ende 2026 geben und wo?
Nachdem die rot-rot-grüne Koalition in der laufenden Legislatur bereits einen neuen Gerichtsstandort in Marzahn-Hellersdorf beschlossen hat, ist jetzt in jedem Bezirk ein Amtsgericht vorhanden. Ein weiterer Standort erscheint zurzeit nicht notwendig.
Eine zusätzliche Staatsanwaltschaft oder eine Teilung der Berliner Staatsanwaltschaft hält DIE LINKE Berlin nicht für sinnvoll. Die geplante Dreiteilung des Landgerichts beinhaltet weiterhin nur ein Landgericht für Strafsachen. Diese Struktur muss durch die Staatsanwaltschaft gespiegelt werden.
3. Wie viele Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind bis Ende 2026 unter Abzug der Personen, die in diesen Jahren ausscheiden, einzustellen?
Unter der rot-rot-grünen Koalition ist es zum größten Stellenzuwachs in der Justiz in der Geschichte Berlins gekommen. Schon mit dem aktuellen Doppelhaushalt wurde Vorsorge dafür getroffen, dass Neubesetzungen aufgrund Altersfluktuation vorgezogen werden und der Wissenstransfer so sichergestellt werden kann. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, können aber noch keine konkreten Zahlen nennen. Hierzu müssen erst die Grundfrage der Finanzierung des Corona-Aufbaufonds geklärt und die Haushaltsspielräume klarer konturiert sein. Dies wäre Aufgabe möglicher Verhandlungen für künftige Koalitionen. Zusätzlich sind noch weitere Besoldungsurteile des BVerfG abzuwarten und diese dann umzusetzen.
4. Welche Räume (Anzahl) werden an welchen Standorten bis Ende 2026 geschaffen?
Die rot-rot-grüne Koalition hat die Raumsituation der Justiz bereits verbessert. Am Campus Moabit ist zusammen mit dem Bezirksamt Mitte ein Neubau beschlossen worden, die Sanierung des Kathreiner-Hauses für das Verwaltungsgericht schreitet voran, und der dann frei werdende VG-Standort kann für die Staatsanwaltschaft genutzt werden, ebenso wie die in Tegel angemieteten Flächen. Die termingerechte Umsetzung dieser laufenden Projekte hat in der kommenden Legislatur zunächst Priorität. Darüber hinaus befürwortet DIE LINKE Berlin, das Parkhaus am Campus Moabit abzureißen und hier neue Raumkapazitäten zu schaffen. Ziel der Gebäudeentwicklung im Bereich der Justiz ist es, dass jede Staatsanwältin/jeder Staatsanwalt und jede Richterin/jeder Richter ein Einzelzimmer hat.
5. Welche Innovationen wird es in der IT-Landschaft bis Ende 2026 konkret geben?
Auch in der kommenden Legislaturperiode wird das Hauptaugenmerk auf der Einführung der E-Akte für die gesamte Berliner Justiz liegen. Insbesondere birgt die Digitalisierung der ordentlichen Gerichtsbarkeit noch viele Unwägbarkeiten. Diese bereits laufende Mammutaufgabe bis 2026 zu bewältigen, wird herausfordernd genug, so dass weitere digitale Innovationen für die Justiz im Engeren noch nicht geplant sind.
Die Pläne zur digitalen Prüfungserstellung wollen wir mindestens für das 2. Staatsexamen in der kommenden Legislaturperiode umsetzen.
6. Wird bis Ende 2026 die Altersgrenze angehoben? Wohin?
DIE LINKE Berlin ist gegen eine Anhebung der Altersgrenze.
7. Wie soll das Berliner Richtergesetz im Detail bis Ende 2026 geändert werden?
Zum Richtergesetz hat noch keine abschließende Meinungsbildung stattgefunden. Eine gründliche Evaluation des aktuellen Rechts muss unter Einbeziehung aller Betroffenen und mit externer Expertise erfolgen und dann zu einer entsprechenden Neufassung führen.
8. Wie wird sich bis Ende 2026 im Detail die R-Besoldung ändern?
Zuletzt hat rot-rot-grün die Besoldungsgruppen R2 und R3 mit einem Reparaturgesetz angepasst. Es stehen noch weitere Urteile des BVerfG aus, die abgewartet werden müssen, ehe hier eine Festlegung erfolgen kann.
9. Wie wird sich die justizielle Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg bis Ende 2026 ändern?
Die Zusammenarbeit mit Brandenburg, insbesondere mit Blick auf die gemeinsamen Obergerichte, läuft sehr gut. DIE LINKE Berlin will diese Zusammenarbeit auch zukünftig fortsetzen. Als wichtige Änderung des Zusammenwirkens der Länder Berlin und Brandenburg im Justizbereich setzen wir uns dafür ein, dass die Inhaftierten in Heidering zukünftig auch in Berlin wählen können.
1. Wie viele Landgerichte soll es in Berlin an welchen Standorten mit welchen Aufgaben bis Ende 2026 geben?
Wir halten die drei Standorte des Landgerichts Berlin in der Littenstraße in Mitte, am Tegeler Weg in Charlottenburg und in Moabit weiterhin für sehr geeignet. Um den Standort in Moabit hat sich ein Justizcampus für die Strafgerichtsbarkeit entwickelt, der bundesweit einzigartig ist und den wir weiter ausbauen wollen. Vorteile einer räumlichen Zusammenfassung der Standorte des Landgerichts erschließen sich uns nicht, da der Gebäudebestand im Innenstadtbereich wertvoll und kaum ersetzbar ist. Seit langem setzen wir uns dagegen für eine Dreiteilung des Landgerichts entlang der bisherigen Standorte und Zuständigkeiten ein. Die haushalterischen Voraussetzungen dafür wurden bereits geschaffen, eine Umsetzung scheiterte jedoch am fehlenden politischen Willen eines Koalitionspartners.
2. Wie viele Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften wird es bis Ende 2026 geben und wo?
Wir wollen allen Berliner*innen einen wohnortnahen Zugang zum Recht ermöglichen. Daher werden wir die elf bestehenden Amtsgerichte erhalten. Zusätzlich dazu haben wir bereits in dieser Legislaturperiode die Weichen für ein 12. Amtsgericht in Marzahn-Hellersdorf gestellt, auch um einen Beitrag dafür zu leisten, dass Behörden auf Ost und West gleichmäßiger verteilt werden. Bei der Staatsanwaltschaft erachten wir eine gebündeltere Strukturierung weiterhin für sinnvoll und zeitgemäß. Denn anders als bei den Gerichtsbarkeiten, wollen wir nicht in jedem Bezirk eine eigene Staatsanwaltschaft. Dagegen haben wir in dieser Legislaturperiode die Regionalisierung der Jugendstaatsanwaltschaft auf ganz Berlin ausgeweitet. Damit konnten Verfahrensabläufe vereinfacht und beschleunigt und die Zusammenarbeit mit den bereits ortsbezogen arbeitenden Jugendgerichten, der Polizei und der Jugendgerichtshilfe verbessert werden. Daneben wollen wir den Justizcampus Moabit weiterentwickeln. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Mitarbeitenden bei der Staatsanwaltschaft gestiegen. Insoweit ergibt sich auch ein größerer Raumbedarf. Daher wollen wir unsere Raumoffensive für die Justiz ausbauen. Durch den Umzug der Verwaltungsgerichtsbarkeit in das Kathreiner-Haus am Kleistpark werden die Flächen des bisherigen Standortes in Moabit frei. Diesen Raum können unter anderem die Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft – jedenfalls vorübergehend - nutzen. Die Vollstreckungsabteilung der Berliner Staatsanwaltschaft hat – bis zur Fertigstellung des gemeinsam mit dem Bezirk geplanten, neuen Gebäudes in der Turmstraße 22 (vg. unter 4.) - vor kurzem den Übergangs-Standort am Saatwinkler Damm mit 5.000m² bezogen.
3. Wie viele Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind bis Ende 2026 unter Abzug der Personen, die in diesen Jahren ausscheiden, einzustellen?
Erfreulicherweise konnten wir in dieser Legislaturperiode den größten Stellenaufwuchs bei der Justiz seit der Wiedervereinigung durchsetzen. So haben wir mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 bereits 257 zusätzliche Stellen in der Berliner Justiz geschaffen, die wir mit 281 weiteren Stellen im Doppelhaushalt 2020/2021 noch einmal übertreffen konnten. Auch mit Blick auf den demographischen Wandel wollen wir diesen Weg weitergehen: So sieht auch der vom Senat beschlossene Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 wieder zusätzliche R-Stellen vor, mit denen wir schon jetzt neue Richter*innen und Staatsanwält*innen als Ersatz für die Kolleg*innen einstellen können, die im Laufe des Jahrzehnts in den Ruhestand treten werden.
4. Welche Räume (Anzahl) werden an welchen Standorten bis Ende 2026 geschaffen?
Seit Anfang dieses Jahres verfügt der Campus Moabit über einen neuen Sicherheitssaal. Bis 2026 ist die Fertigstellung eines weiteren Sicherheitssaals in Moabit geplant. Zum Quartal 2023 soll darüber hinaus das neue Ausbildungszentrum der Justiz mit mehr als 50 neuen Räumen in Betrieb gehen. In der Turmstraße 22 und damit ebenfalls am Moabiter Justizcampus, entsteht ein Hybridgebäude, in welche Teile der Staatsanwaltschaft und eine Mittelpunktbibliothek des Bezirks Mitte einziehen werden. In diesem sollen insbesondere 159 Büroräume, 3 Besprechungsräume und 12 Aktenlagerräume entstehen. Die Fertigstellung wird für 2026/27 geplant. Daneben werden mit Bezug des Kathreiner-Hauses und dem damit verbundenen, für 2025 geplanten Auszug des Verwaltungsgerichts in der Kirchstraße vorübergehend mehr als 300 Räume frei. Im Kathreiner-Haus werden für das Verwaltungsgericht auf 10.000m² Räume für bis zu 300 Mitarbeitende und 37 Spruchkammern zur Verfügung stehen. Der Umbau, für den rund 43 Mio. Euro zur Verfügung stehen, soll in der nächsten Legislaturperiode abgeschlossen werden.
5. Welche Innovationen wird es in der IT-Landschaft bis Ende 2026 konkret geben?
Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir die Digitalisierung und Modernisierung der Justiz vorangetrieben. Diesen – nicht immer einfachen Weg - wollen wir auch in der kommenden Legislaturperiode fortsetzen, damit der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte (E-Justice) fristgerecht eingeführt werden können, der schon heute an verschiedenen Gerichtsstandorten (z.B. in Neukölln und Köpenick) erprobt wird. Eine Vorreiterrolle nimmt dabei das Sozialgericht Berlin ein, wo alle 125 Richter*innen in dieser Legislaturperiode mit Laptops ausgestattet worden sind, mit denen sie auch von zu Hause einen sicheren und drahtlosen Zugriff auf das Gerichtsnetzwerk haben. Einen weiteren Baustein haben wir dadurch gelegt, dass wir die Befugnis, Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des elektronischen Rechtsverkehrs, der elektronischen Aktenführung sowie der elektronischen und maschinellen Register- und Grundbuchführung zu erlassen, auf die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, übertragen haben. Damit soll die Senatsverwaltung flexibel und schnell mit der führenden E-Akte starten können, sobald die technischen, betrieblichen und organisatorischen Voraussetzungen final geschaffen sind. Daneben wird es ein Justiz-Portal geben, auf dem alle wichtigen Informationen und Unterlagen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Corona-Pandemie hat diese Prozesse weiter beschleunigt. So haben wir schon jetzt die Mehrheit der 3.288 Berliner Richter*innen mit mobilen Arbeitsgeräten ausgestattet. Wir werden dafür sorgen, dass das künftig für alle möglich wird, die in Gerichten arbeiten. Dabei gilt jedoch, dass Sicherheit und Datenschutz an oberster Stelle stehen müssen. Ein Effizienzgewinn auf Kosten von Prozessgrundsätzen wäre nicht zu rechtfertigen.
6. Wird bis Ende 2026 die Altersgrenze angehoben? Wohin?
Eine generelle Anhebung der Altersgrenze ist nicht geplant. Die Möglichkeit einer Verlängerung des aktiven Dienstes auf Antrag für Beamt*innen besteht bereits. Eine entsprechende Regelung für die Berliner Richterschaft ist nicht vorgesehen. Im Falle des Auftretens von Nachwuchssorgen innerhalb der Richterschaft wäre eine Änderung in Betracht zu ziehen.
7. Wie soll das Berliner Richtergesetz im Detail bis Ende 2026 geändert werden?
Zum Berliner Richtergesetz hat eine umfangreiche Evaluation stattgefunden. Mit ihr wurde im Jahr 2018 begonnen. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat im Zuge der Evaluation den verschiedenen Gremien, Verbänden und Vereinigungen Gelegenheit gegeben zum Berliner Richtergesetz Stellung zu nehmen und etwaigen Änderungsbedarfs zu benennen. Unter anderem der Hauptrichterund Hauptstaatsanwaltsrat Berlin, der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Berlin e.V., die Neue Richtervereinigung – Landesverband Berlin / Brandenburg und der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin haben davon Gebrauch gemacht. Der Bericht wurde im Jahr 2019 an das Abgeordnetenhaus von Berlin übergeben. Die möglichen und notwendigen Schlüsse daraus werden wir ziehen. Für den Richterwahlausschuss möchten wir, um die Förderung von Frauen zu stärken, Vorschlagslisten implementieren
8. Wie wird sich bis Ende 2026 im Detail die R-Besoldung ändern?
Wie auch schon in dieser Legislaturperiode, werden wir uns auch in Zukunft für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Besoldung einsetzen. Bereits seit Beginn dieser Legislaturperiode haben wir darauf hingearbeitet, die Besoldung der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes zu erhöhen. Wir werden damit das Niveau des Durchschnitts der Bundesländer erreichen. Die Umsetzung einiger noch offener Fragen ist für die kommende Legislaturperiode vorgesehen. Eine detaillierte Aussage über die konkret zu erzielenden Besoldungen, lässt sich auch aufgrund der Abhängigkeit von den anstehenden Haushaltsberatungen für den nächsten Doppelhaushalt nicht seriös treffen.
9. Wie wird sich die justizielle Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg bis Ende 2026 ändern?
Wir sind mit der Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg im Bereich der Justiz sehr zufrieden. Konkreter Änderungsbedarf ist nicht ersichtlich geworden. In der nächsten Legislaturperiode wollen wir zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug Polizei, Staatsanwaltschaft, die Lebensmittelaufsicht in Land und Bezirken und das Landeslabor Berlin-Brandenburg noch besser vernetzen und fördern.
1. Wie viele Landgerichte soll es in Berlin an welchen Standorten mit welchen Aufgaben bis Ende 2026 geben?
Das Landgericht Berlin ist in insgesamt drei über das Stadtgebiet verteilten Gebäuden untergebracht. Nach unserer Auffassung soll es weiterhin ein zentrales Landgericht in Berlin geben.
Die meisten (erstinstanzlichen) Zivilkammern des Gerichts befinden sich in dem Gebäude am Tegeler Weg 17–21 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
Weitere Zivilkammern des Landgerichts Berlin befinden sich in der Littenstraße (Ortsteil Mitte) im Geschäftsgebäude für die Zivilabteilungen des Landgerichts Berlin I (ebenfalls Zivilgerichtsbarkeit: Berufungs- und Beschwerdekammern, Verkehrskammern, Wettbewerbskammern, Kammern für Handelssachen) sowie in der Turmstraße 91 in Moabit die Strafkammern des Landgerichts im Gebäude Kriminalgericht Moabit.
2. Wie viele Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften wird es bis Ende 2026 geben und wo?
Derzeit gibt es 11 Amtsgerichte in Berlin. Die Zahl sollte bestehen bleiben. Dabei handelt es sich um folgende Amtsgerichte:
Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgericht Köpenick, Amtsgericht Lichtenberg, Amtsgericht Mitte, Amtsgericht Neukölln, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Schöneberg, Amtsgericht Spandau, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Tiergarten, Amtsgericht Wedding.
In unserem Berliner Wahlprogramm für 2021 fordern wir die Abschaffung der Hauptabteilung Vollstreckung der Staatsanwaltschaft Berlin. Aus Gründen der Effizienz sind Vollstreckungsverfahren wieder zurück auf die Ermittlungsabteilungen der Staatsanwaltschaft zu übertragen. Dies würde zu einer besseren Kenntnis der Verurteilten führen und zeitraubende Rücksprachen sowie unnötige Aktenanforderungen vermeiden.
Wir fordern ferner die Abschaffung der Amtsanwaltschaft Berlin als selbständiger Behörde. Dabei soll die Amtsanwaltschaft in die Staatsanwaltschaft integriert werden. Dies ist bereits überall in Deutschland außer in Frankfurt und in Berlin der Fall und würde zu einer besseren Durchsetzung von Strafverfolgungsmaßnahmen und einer Verschlankung der Behörden beitragen.
Wir fordern zudem die Abschaffung der Jugendabteilungen. Die gesonderten Jugendabteilungen sollen aufgelöst und in die allgemeine Staatsanwaltschaft integrieren werden. Dies würde die Bagatellisierung oftmals schwerer Straftaten, die von Straftätern unter 21 Jahren begangen wurden, erheblich erschweren.
3. Wie viele Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind bis Ende 2026 unter Abzug der Personen, die in diesen Jahren ausscheiden, einzustellen?
Insgesamt gebe es zum Stand Jahreswechsel 1.862 Richter. 350 Neue seien ein relevanter Anteil, knapp 20 Prozent. Insbesondere im Jahr 2018 sei es gelungen, über 90 neue Richter einzustellen. Im Jahr 2021 seien 55 geplant. Nach der Wende habe es einen deutlichen Aufwuchs in der Justiz gegeben, weil es eine Zuständigkeit auch für den Ostteil der Stadt gegeben habe; viele Richter seien eingestellt worden. Viele davon würden in den Jahren 2024 bis 2026 nun altersbedingt ausscheiden. Pro Jahr gingen bis zu 200 Kollegen. Da die Bewerberlage im Jahr 2025 nicht bekannt ist, müssen schon jetzt weitere Stellen geschaffen werden. Wir fordern daher eine jährliche Neueinstellung von bis zu 100 Richtern auf Probe pro Jahr.
Bei den Staatsanwaltschaften sollte dieses Prozedere in einem ähnlichen Verhältnis erfolgen.
4. Welche Räume (Anzahl) werden an welchen Standorten bis Ende 2026 geschaffen?
Das Verwaltungsgericht Berlin soll so schnell wie möglich in das umgebaute Kathreiner-Haus am Kleistpark einziehen. Die freiwerdenden Räume im der Kirchstraße sollen an die StA gehen. Der Berliner Senat sollte zudem in Prüfung eintreten, über die BIM ein geeignetes Grundstück in der Nähe des Campus Moabit zu erwerben, um ein neues Gerichtsgebäude von Grund auf zu errichten und nicht nur bestehende Liegenschaften zu sanieren und in Gerichtsgebäude umzuwandeln. Grundsätzlich setzt sich die AfD-Fraktion Berlin für eine angemessene Arbeitsausstattung im Bereich der Justiz ein, um die Justizgrundrechte der Bürgerinnen und Bürger effektiv gewährleisten zu können.
5. Welche Innovationen wird es in der IT-Landschaft bis Ende 2026 konkret geben?
Digitale Innovationen sind nur so gut, wie diese stabil und sicher für die Anwenderinnen und Anwender gewährleistet werden können. Daher liegt für die AfD-Fraktion der Fokus auf einer stabilen und sicheren IT-Arbeitsumgebung. Hierzu gehört auch die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte an allen Gerichtsstandorten sowie der flächendeckende elektronische Briefverkehr und Aktenversandt über das besondere elektronische Anwaltspostfach „beA“. Eingeschränkte Arbeitsfähigkeit durch technische IT-Probleme und Sicherheitslücken in den IT-Systemen müssen in Zukunft abgestellt werden. Speziell im Bereich der Justiz muss die Sicherheit von sensiblen Daten sichergestellt sein.
6. Wird bis Ende 2026 die Altersgrenze angehoben? Wohin?
Die demographische Entwicklung im Bereich der Justiz wird auch in den kommenden Jahren eine zunehmend werdende Herausforderung werden. Die AfD-Fraktion Berlin wird sich auch hier dafür einsetzen, dass der entsprechende Personalbedarf gedeckt werden kann. Dabei könnte auch die Aufhebung der Altersgrenze in Betracht kommen. Den Berliner Richtern sollte, den Beamten und Staatsanwälten gleichgestellt, auf Antrag ihre Lebensarbeitszeit bei Erhalt eines Zuschlags bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs, verlängert werden können.
7. Wie soll das Berliner Richtergesetz im Detail bis Ende 2026 geändert werden?
Die Reglung unter Punkt 6. erfordert eine Anpassung des Richtergesetzes.
8. Wie wird sich bis Ende 2026 im Detail die RBesoldung ändern?
Im Mai 2021 hat der Berliner Senat eine Nachzahlung für Richter und Staatsanwälte beschlossen. In einigen Besoldungsgruppen war die Besoldung in den Jahren 2009 bis 2015 zu niedrig. Das betraf die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie die Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015. So lautete der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 (Aktenzeichen 2 BvL 4/18). Das Gericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, verfassungskonforme Regelungen zu treffen, die der Senat damit nun vorgelegt hat. Insgesamt sieht das Gesetz vor, die Besoldung von Beamtinnen und Beamten in Berlin 2019 und 2020 jeweils um 4,3 Prozent anzupassen. Für 2021 folgte eine weitere Anpassung. Gleichzeitig werden auch die Versorgungsbezüge für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Pensionärinnen und Pensionäre) angehoben.
Darüber hinaus ist für Berlin als Hauptstadt anzustreben, dass die Richterbesoldung kontinuierlich an die Richterbesoldung der Bundesländer angepasst wird. Es darf nicht dabei bleiben, dass Richter des Landes Berlins in der Besoldung unter dem Bundesdurchschnitt fallen. Sie müssen überdurchschnittlich besoldet werden.
9. Wie wird sich die justizielle Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg bis Ende 2026 ändern?
Die justizielle Zusammenarbeit der Länder Berlin-Brandenburg beschränkt sich derzeit auf das OVG, Landesarbeitsgericht und Landesozialgericht. Unsere Fraktion sieht keine Änderungen in diesem Bereich vor.
1. Wie viele Landgerichte soll es in Berlin an welchen Standorten mit welchen Aufgaben bis Ende 2026 geben?
Für die Durchsetzung unserer freiheitlich-rechtsstaatlichen Ordnung braucht Berlin gut ausgestattete Gerichte und Justizbehörden, die schnellen und effektiven Rechtsschutz in allen Bereichen gewährleisten sowie eine effektive Strafverfolgung und Vollstreckung sicherstellen.
Das erreichen wir am besten mit der Beibehaltung eines Landgerichts. Diese Lösung hat sich in Berlin über 70 Jahre bewährt und bietet Gewähr dafür, möglichst flexibel auf neue personelle Entwicklungen zu reagieren. Dies ist dem Präsidium im Rahmen der richterlichen Selbstverwaltung sehr viel leichter möglich, als erst über den Umweg der Verwaltung Abordnungen und Versetzungen an ein anderes von womöglich drei Berliner Landgerichten vorzunehmen. So kann auch den Anforderungen einer immer stärkeren Spezialisierung der Anwaltschaft flexibler begegnet und gleichzeitig ein hohes Niveau der Rechtsprechung von Fachkammern gewährleistet werden. Auch ein einheitlicher hoher Verwaltungsstandard in Personalentscheidungen und dienstlichen Beurteilungen ist in einem Landgericht sehr viel besser zu gewährleisten, als über umständliche Beurteiler- und Verwaltungskonferenzen mehrerer Landgerichte in Berlin.
Die richterliche Unabhängigkeit und die Selbstbestimmung des Präsidiums werden so bestmöglich unterstützt.
2. Wie viele Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften wird es bis Ende 2026 geben und wo?
Ortsnahe Entscheidungen, dezentrale und digitalisierte Verwaltungsstrukturen sind das Mittel der Wahl.
Im zukünftigen System mit zwölf Amtsgerichten, sehen wir dies mehr als gewahrt, wobei Verbesserungen und Modernisierungen jederzeit erforderlich und geboten sind.
3. Wie viele Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind bis Ende2026 unter Abzug der Personen, die in diesen Jahren ausscheiden, einzustellen?
Seit Jahren wird in Berlin keine ausreichend vorausschauende Personalbedarfsplanung geführt. Nicht nur der Altersdurchschnitt steigt, gleichzeitig wächst Berlins Einwohnerzahl stetig. Wir wollen die Personalsituation unter anderem in den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften verbessern.
Bis zum Ende des Jahrzehnts werden 60% der Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand wechseln. Um neue Bewerberinnen und Bewerber steht Berlin in Konkurrenz mit den umliegenden Bundesändern, in denen die Zahlen der in den Ruhestand tretenden noch höher sind. Ebenso muss die Berliner Justiz auch gegenüber der freien Wirtschaft eine echte und attraktive Alternative für junge Juristinnen und Juristen werden.
Unsere Justiz muss jederzeit den Anforderungen des modernen Rechtsstaats und insbesondere denen der Bundeshauptstadt gerecht werden. Die Digitalisierung kann dabei unterstützend wirken. Außerdem gehören eine angemessene Bezahlung, eine attraktive Ausgestaltung der Arbeitsplätze und eine Verbesserung der baulichen Situation zu den zu schaffenden Voraussetzungen.
In Kombination mit Gesetzesvorschlägen zur variablen Altersgrenze, müssen bereits jetzt mehr Stellen geschaffen und entsprechend Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingestellt werden, damit die bestehende Expertise an die jungen Kolleginnen und Kollegen weitergeben werden kann.
4. Welche Räume (Anzahl) werden an welchen Standorten bis Ende 2026 geschaffen?
Wir möchten die bestehende Raumnot durch weiteren Ausbau der Gerichte, etwa Dachgeschossausbau, abmildern. Außerdem sollen alle elektronischen Möglichkeiten, insbesondere im Sinne des § 128 a ZPO, ausgeschöpft werden. Die digitale Durchführung mündlicher Verhandlungen ist gesetzlich möglich und wird mit positiven Rückmeldungen in Berlin bereits erprobt.
5. Welche Innovationen wird es in der IT-Landschaft bis Ende 2026 konkret geben?
Wir wollen schnellstmöglich die barrierefreie elektronische Akte bei Staats-/Amtsanwaltschaften und an Gerichten einführen.
Antragstellungen von Bürgerinnen und Bürgern müssen, unter Wahrung des Datenschutzes, elektronisch möglich gemacht werden.
Zur Effektivität und Ressourcenschonung muss Datenkompatibilität zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten bestehen.
Die Nutzung ausgereifter IT - Systeme muss im Sinne schneller, rechtsstaatlicher Verfahren zur Regel werden.
Investitionen in eine angemessene und einwandfrei funktionierende Hardware und Software sind zwingend erforderlich. Entsprechend sind dem gesamten Personal Fortbildungen anzubieten, sowie gut funktionierende Helpdesks zu implementieren.
Gerade im Hinblick auf die immer weitere wachsende Cyberkriminalität und auch im zivil- und verwaltungsrechtlichen Rahmen immer digitaler werdender Streitigkeiten, muss die Justiz entsprechend geschult und ausgestattet sein.
6. Wird bis Ende 2026 die Altersgrenze angehoben? Wohin?
Bereits 2018 haben wir den Antrag „Gesetz zur Anpassung der Hinausschiebung des Eintritts von Richtern in den Ruhestand wegen des Erreichens der Altersgrenze auf Antrag und der Gewährung eines Zuschlages“ (Drucksache 18/1317) eingebracht.
Mit dem Gesetzentwurf sollte das Berliner Richtergesetz dahingehend geändert werden, dass auf Antrag der Richterin oder des Richters, der Eintritt in den Ruhestand, wegen des Erreichens der Altersgrenze bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres, hinauszuschieben ist. Dies ist auch eine Möglichkeit, die Ruhegehaltfähigkeit zu verbessern.
Für Beamtinnen und Beamte, sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, ist dies lange gesetzlich geregelt, allein für Richterinnen und Richter nicht.
Der Antrag wurde erwartungsgemäß abgelehnt.
Wir stehen jedoch weiter hinter diesem Antrag und behalten uns die erneute Einbringung vor.
7. Wie soll das Berliner Richtergesetz im Detail bis Ende 2026 geändert werden?
Neben der unter Frage 6 erläuterten Änderung zur Altersgrenze, halten wir unter anderem die Überarbeitung des Richtergesetzes hinsichtlich der Richterwahl für erforderlich, um den parteipolitischen Einfluss auf die Wahl zurückzudrängen und die persönliche und fachliche Kompetenz der KandidatInnen stärker in den Mittelpunkt der Wahlentscheidung zu stellen. Die Entscheidungen des Richterwahlausschusses müssen nach objektiven und transparenten Kriterien erfolgen. Maßgeblich muss die berufliche Leistung der Kandidatinnen und Kandidaten sein.
Wir befürworten daher Vorschläge nach öffentlicher Ausschreibung der zu besetzenden Stellen, sowie die vorherige Normierung eines klaren Anforderungsprofils.
Für den Richterwahlausschuss soll es ein eigenes Wahlrecht unter den sich auf die Ausschreibung bewerbenden Bewerberinnen und Bewerber geben. Dadurch wird die Dominanz der jeweiligen Senatorin oder des Senators zurückgedrängt.
Des Weiteren bedarf es mehr Transparenz und Partizipation im Bereich der Personalverwaltung und einer Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in dem zunehmend digitalisierten Arbeitsumfeld. Gleichstellung und Teilzeitbeschäftigung sind deshalb zu unterstützen.
8. Wie wird sich bis Ende 2026 im Detail die R-Besoldung ändern?
Das Bundesverfassungsgericht fand für die R-Besoldung in Berlin deutliche Worte. Jahrelang wurde im öffentlichen Dienst offensichtlich unzureichend gezahlt. Dem müssen konsequent Taten folgen, nicht nur selbstverständliche Nachzahlungen.
Gerade für junge Richterinnen und Richter muss der Einstieg in die Justiz auch finanziell attraktiv sein, statt an der Qualität mit niedrigeren Einstellungsvoraussetzungen zu sparen.
Ziel muss die Angleichung der Berliner Landesbesoldung auf einen Durchschnitt der Landesbesoldungen der Länder und der Bundesbesoldung sein.
Die Besoldung der Richterinnen und Richter muss dabei immer vor dem Hintergrund ihrer Unabhängigkeit gesehen werden, welche unabdingbar für einen funktionierenden demokratischen Rechtsstaat ist.
9. Wie wird sich die justizielle Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg bis Ende 2026 ändern?
Berlin und Brandenburg teilen sich nicht nur ein Oberverwaltungsgericht, ein Landesarbeitsgericht, ein Finanzgericht, ein Landessozialgericht, ein Mahngericht oder ein gemeinsames Justizprüfungsamt. Die Zusammenarbeit muss auf allen Ebenen enger, schneller und effektiver werden. Die Digitalisierung ist dabei der attraktivste Fortschrittmacher.
Insbesondere sind eine engere Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Richterförderung und ein Richteraustausch zwischen den Ländern wünschenswert.