Gespräch zur Kopftuch-Debatte

Gespräch zur Kopftuch-Debatte
Im letzten Votum haben wir unter der Überschrift „Zwischen Neutralität und Glaubensfreiheit // Mit Kopftuch im Namen des Volkes“ (3/2025, ab Seite 4) unsere Standpunkte zur Frage diskutiert, ob das sog. Neutralitätsgesetz, welches u. a. Richterinnen und Staatsanwälten das Tragen auffallend religiös oder weltanschaulich geprägter Kleidungsstücke verbietet, noch zeitgemäß ist. Wir hatten Leserinnen und Leser um Ihre Meinung gebeten. Hier wollen wir ein Feedback geben.
Zunächst einmal müssen wir ehrlich sagen: „Offiziell“ haben wir nur relativ wenig Feedback erhalten. Nur eine Handvoll Kolleginnen und Kollegen haben uns einen Leserbrief geschickt. Persönlich haben wir beide hingegen relativ viel Feedback wahrgenommen, weil wir angesprochen wurden. Inhaltlich spiegelten alle Rückmeldungen ein breites Meinungsspektrum von Zustimmung bis Ablehnung der jeweils vertretenen Positionen wider, ohne dass sich ein Schwerpunkt feststellen ließe, wofür die Zahl der Rückmeldungen wohl auch nicht repräsentativ wäre. Allen Rückmeldungen war aber gemein, dass wir einen Nerv getroffen haben, d.h. ein Thema, zu dem Gesprächsbedarf besteht. Andererseits fragen wir uns, wie wir die geringe Zahl der Rückmeldungen interpretieren können: Ist das Thema für die Kollegenschaft doch nicht relevant? Oder vielleicht scheuen Mitglieder wegen der politischen Brisanz eine Rückmeldung per E-Mail? Fragen, die wir jedenfalls im Hinterkopf behalten wollen. Über einen roten Faden des Feedbacks haben wir uns aber gefreut: Eigentlich allen Rückmeldungen war gemein, dass sie den offenen und toleranten Austausch zu rechtspolitisch heiklen Fragen wertschätzten. Frei nach dem Motto: Ich teile Deine Ansicht nicht, aber es steht außer Frage, dass wir darüber friedlich und lebhaft diskutieren können. Zum Thema passt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 14. Oktober 2025 – 1 OGs 1/25). Mit Verweis auf das staatliche Neutralitätsgebot hat das Gericht eine Schöffin ihres Amtes enthoben, die im Vorgespräch signalisiert hatte, auf das Tragen ihres Kopftuches nicht verzichten zu wollen. Eine gleichlautende Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahr 2024 ist Gegenstand einer vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde. Wir sind uns daher sicher: Das Thema bleibt aktuell.
Daniel Holznagel
Dr. Stefan Schifferdecker