Sieben Forderungen an die neue Berliner Koalition

Für eine starke und handlungsfähige Justiz in Berlin

Unverzichtbare Grundlage unseres Rechtsstaats ist eine unabhängige und leistungsfähige Justiz. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen ihre Aufgaben zügig, unabhängig und unter verlässlichen Rahmenbedingungen erfüllen können.

Der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin erwartet deshalb von der neuen Koalition und den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses für die kommende Legislaturperiode:

1. Mehr Personal – dauerhaft und nicht nur punktuell

Die Justiz braucht eine Personaloffensive. Diese muss sicherstellen, dass alle Bereiche der Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben mit der nötigen Qualität in angemessener Zeit ausüben können. Vorhandene Planstellen müssen auch tatsächlich besetzt werden. Zusätzliche Mittel aus dem Pakt für den Rechtsstaat müssen für eine bessere personelle Ausstattung der Justiz eingesetzt werden. Mutterschutz-, Teil- und Elternzeiten sowie krankheitsbedingte Ausfälle müssen bei der Personalplanung berücksichtigt und durch ausreichende Personalreserven aufgefangen werden.

Zugleich braucht die Justiz eine langfristige Personalplanung. Pensionierungen, steigende Belastungen und neue Aufgaben müssen frühzeitig berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere auch für die stark belasteten Geschäftsstellen. Dabei muss die Gewinnung qualifizierten Nachwuchses und die langfristige Bindung erfahrener Beschäftigter gleichermaßen im Blick bleiben.

2. Verfassungsgemäße und konkurrenzfähige Besoldung

Berlin muss Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ab sofort amtsangemessen, verfassungsgemäß und im bundesweiten Vergleich konkurrenzfähig besolden. Wer qualifizierten juristischen Nachwuchs gewinnen und erfahrene Kolleginnen und Kollegen halten will, darf bei der Besoldung nicht dauerhaft hinterherhinken. Verfassungswidrige Unteralimentierungen aus der Vergangenheit müssen durch zügige Nachzahlungen an alle Betroffenen ausgeglichen werden. Bei der notwendigen Neuordnung der R-Besoldung muss sich Berlin an der Bundesbesoldung orientieren. Keinesfalls darf die Bezahlung hinter der des Landes Brandenburg zurückbleiben; unterschiedliche Besoldungsniveaus bei gleicher richterlicher Tätigkeit an gemeinsamen Obergerichten sind politisch nicht hinnehmbar.

3. Stabile IT als Voraussetzung einer funktionsfähigen Justiz

Die Justiz braucht eine belastbare IT-Infrastruktur. Dazu gehören ausreichende Supportkapazitäten und funktionierende Notfallkonzepte. E-Akte und Fachverfahren müssen zuverlässig und sicher funktionieren. Systemausfälle, die Verhandlungen verzögern oder die Bearbeitung eilbedürftiger Verfahren erschweren, dürfen nicht weiter zum Arbeitsalltag gehören. Für technische Störungen und längere Systemausfälle müssen praxistaugliche Ausweichverfahren zur Verfügung stehen. Verfahrensdaten müssen durch wirksame technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen dauerhaft vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Die für die Rechtsprechung eingesetzte IT muss so organisiert sein, dass die Unabhängigkeit der Justiz auch technisch gewährleistet ist.

4. Digitalisierung muss entlasten

Digitalisierung darf nicht lediglich Papier durch Bildschirmarbeit ersetzen. Sie muss Arbeitsabläufe und die Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten vereinfachen, Medienbrüche beseitigen und die Beschäftigten der Justiz tatsächlich entlasten. Digitale Verfahren müssen sich an den tatsächlichen Arbeitsabläufen der Justiz orientieren – nicht umgekehrt. Deshalb müssen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Beschäftigten der Geschäftsstellen frühzeitig in die Verbesserung bestehender sowie in die Entwicklung und Einführung neuer Systeme einbezogen werden.

5. KI praxistauglich und verantwortungsvoll einsetzbar machen

Einer modernen und effizienten Justiz müssen geeignete KI-Anwendungen und digitale Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für die juristische Recherche, die datenschutzkonforme Erfassung und Strukturierung umfangreicher Akteninhalte sowie für die Anonymisierung von Entscheidungen und anderen Akteninhalten zu Recherche- und Veröffentlichungszwecken einschließlich entsprechender Schulungsangebote. KI muss die Arbeit der Justiz unterstützen und erleichtern, ohne die eigenverantwortliche Prüfung und Entscheidung durch Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu ersetzen.

6. Keine Haushaltskonsolidierung auf Kosten des Rechtsstaats

Personalausstattung, IT-Betrieb, Fortbildungen und notwendige Investitionen dürfen nicht durch pauschale Einsparvorgaben gefährdet werden, die Justiz ist staatliche Kerninfrastruktur und eine tragende Säule des Rechtsstaats. Die Haushaltskonsolidierung darf nicht dazu führen, dass Verfahren länger dauern oder die Funktionsfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften beeinträchtigt wird. Eine dauerhaft unzureichend ausgestattete Justiz schwächt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats.

7. Unabhängigkeit und Resilienz der Justiz stärken

Die institutionelle Unabhängigkeit der Justiz muss gesetzlich und organisatorisch sichergestellt werden. Die Berliner Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen so ausgestaltet werden, dass ihre Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit vor allem auch in politischen Konfliktlagen gewährleistet und Blockaden sowie sachwidrige Einflussnahmen erschwert werden.

Menschen, die in der Justiz arbeiten, müssen ausreichend Schutz erhalten. Die Offenlegung privater Anschriften, Bedrohungen und Übergriffe dürfen nicht zum allgemeinen Berufsrisiko gehören, Diffamierungen und Einschüchterungsversuchen ist konsequent entgegen zu treten. Betroffenen müssen daher Beratungsangebote und unentgeltlicher Rechtsschutz zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss sich das Land Berlin auf Bundesebene für eine Regelung einsetzen, die für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie für die weiteren Beschäftigten der Justiz eine präventive regelhafte Auskunftssperre im Melderegister ermöglicht. Die besondere Gefährdung aufgrund der Tätigkeit in der Justiz muss als typisierte Gefährdungslage anerkannt werden, ohne dass Betroffene individuelle Bedrohungen nachweisen müssen. Bis dahin müssen Auskunftssperren landesrechtlich erleichtert werden.

Unser Anspruch an die neue Legislaturperiode:

Mehr Personal. Verfassungsgemäße Besoldung. Stabile und moderne IT. Funktions-fähigkeit, Unabhängigkeit und Widerstandsfähigkeit der Justiz sichern.

Der Rechtsstaat funktioniert nicht zum Nulltarif. Die künftige Berliner Koalition muss die Funktionsfähigkeit der Berliner Justiz zu einer Priorität der Legislaturperiode machen.

Für den Vorstand des DRB Berlin


Anna Radke, Katrin-Elena Schönberg, Dr. Stefan Schifferdecker