Persönliche Diffamierung ist Angriff auf den Rechtsstaat

Wegen einer Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen wurden Kolleginnen und Kollegen persönlich diffamieret und bedroht.

Das geht zu weit und ist ein Angriff auf den Rechtsstaat.

Die Migrationspolitik ist politisch hoch umstritten. Die einen befürworten großzügige Einwanderungsmöglichkeiten und weitreichenden Schutz von Personen, die Asylgesuche stellen, sehen in freien Migrationsmöglichkeiten eine Bereicherung unseres Landes und eine humanistische Verpflichtung. Andere verweisen auf die Herausforderungen und Grenzen der Integration von Geflüchteten, sehen eine Überforderung unseres Landes und begrüßen Maßnahmen zur Beschränkung der Zuwanderung.

Die Bundesregierung hat vor einigen Wochen Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen beschlossen. Sie beruft sich auf eine Dysfunktionalität der Dublin III-Verordnung und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit. Die Rechtsmäßigkeit einer solchen Zurückweisung war nun Gegenstand einer Entscheidung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts. Die Kammer beanstandete die erfolgte Zurückweisung von drei über Weißrussland, Litauen und Polen eingereisten somalischen Staatsbürgern, die auf deutschem Boden ein Asylgesuch gestellt hatten. Sie verpflichtete die Bundespolizei im Wege der einstweiligen Anordnung, den Grenzübertritt nach Deutschland zu gestatten und ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für das Asylverfahren nach der Dublin III-Verordnung einzuleiten.

An diesem Beschluss vom 02.06.2025 – VG 6 L 191/25 – (abrufbar unter https://openjur.de/u/2523392.html) entzündete sich nachfolgend ein heftiger politischer und medialer Streit. In dessen Folge wurden aber auch die beteiligten Beisitzerinnen und insbesondere der Vorsitzende Richter diffamiert und bedroht. Auf die Bedrohungslage werden wir hier nicht eingehen. Mit Ausführungen zur vermeintlich extremen politischen Ausrichtung des Vorsitzenden in seiner Jugend und seiner persönlichen parteipolitischen Auffassung wurde jedoch gezielt der Eindruck erweckt, „ein grüner Verwaltungsrichter“ habe unter Verletzung der Zuständigkeitsregeln ein Verfahren an sich gerissen, um missbräuchlich seine persönliche politische Agenda durchzusetzen. Dieses Framing war ersichtlich darauf gerichtet, diese gerichtliche Entscheidung politisch zu delegitimieren. Das über zulässige, scharfe Kritik weit hinausgehende Vorgehen bezweckte unserer Ansicht nach die Beeinflussung künftiger Entscheidungen. Das geht zu weit.

Gemeinsam mit dem Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Berlin e.V. haben wir am 4. Juni 2025 eine Pressemitteilung herausgegeben. Dabei haben wir uns bewusst nicht zum rechtlichen Streit um die Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen positioniert und keinerlei Wertung dazu abgegeben, ob der Bundesinnenminister diese Entscheidung zum Anlass für eine Politikänderung nehmen müsse. Zugleich wollten wir die Bedeutung und Zulässigkeit von Kritik an gerichtlichen Entscheidungen betonen. Wichtig war uns vor allem, uns als Gewerkschaft vor bedrohte Kolleginnen und den Kollegen stellen, deren Privatleben als Nachweis einer angeblich rechtsfeindlichen Entscheidung herangezogen wird. Denn keiner von uns darf wegen einer sorgfältig im Rahmen der eigenen Zuständigkeit begründeten Entscheidung zum persönlichen Feind eines politischen Lagers gemacht werden.

Die Presseerklärung hat folgenden Wortlaut:

Berufsverbände der Berliner Justiz mahnen wegen der medialen Reaktionen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin:

Zwei Kolleginnen und ein Kollege haben in Berlin gemeinsam über eine Rechtsfrage zur Zurückweisung von Asylsuchenden entschieden. Deswegen werden sie persönlich diffamiert und bedroht. Das geht zu weit!

Kritik an gerichtlichen Entscheidungen wird durch das Recht zur freien Meinungsäußerung geschützt. Sie ist wichtig für die demokratische Diskussion und unterstützt die Entscheidungsfindung anderer Gerichte.

Etwas anderes gilt für persönliche diffamierende Angriffe auf Richterinnen und Richter. Sie sind ein Angriff auf den Rechtsstaat und damit auf uns alle.

Die Justiz mit ihren verschiedenen Spruchkörpern und Rechtsmittelinstanzen sorgt für die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie ausgewogene und gerechte Entscheidungen. Richterinnen und Richter müssen für diese Aufgabe unbedingt gegenüber Bedrohungen und Einschüchterungen geschützt werden. Nur so können sie ihre Aufgabe unabhängig wahrnehmen.“

Die Presseerklärung wurde von einer Vielzahl von Presseorganen wiedergegeben und in ihre Berichterstattung eingebunden. Zu dem Thema haben sich auch die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Huber, die Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Felor Badenberg und die Präsidentin des Verwaltungsgerichts öffentlich geäußert. Auch die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat eine Stellungnahme abgegeben.

Aus Anlass der Pressemitteilung gab es viele Presseanfragen an den DRB Berlin, vom rbb, dem Tagesspiegel, dem Westdeutschen Rundfunk, der Stuttgarter Zeitung und der Jungen Freiheit. Diese haben wir sachlich kurz beantwortet. Es erreichte uns auch eine Reaktion eines Bürgers zu unserer Pressemitteilung – Zitat: „ideologisch links-grüne Scheiße“.

Der tagesaktuelle Einsatz der beiden Berliner Gewerkschaften war wichtig, um für eine unabhängige Entscheidungsfindung der Kolleginnen und Kollegen einzutreten, auch wenn solche Pressearbeit viel Kraft und Nerven kostet. Denn unsere Gesellschaft muss sich einen kritischen Diskurs über die Rechtslage erhalten, wir dürfen keine persönlich aggressive Diffamierung gegenseitiger Rechtspositionen und der gerichtlichen Entscheidungsträger zulassen.

Dr. Stefan Schifferdecker