Neue Ideen für den Rechtskundeunterricht in Brandenburg

Es werden neue Ideen für die Vermittlung von Rechtskunde gesucht.

Manche Erinnerungen an die Schulzeit sind schneller verblasst als andere. Während es einige Inhalte maximal bis zur nächsten Prüfung geschafft haben, sind andere Ereignisse noch heute präsent. Zu letzteren gehört sicher auch der Besuch einer Gerichtsverhandlung, der auch heute noch bei passender Gelegenheit beliebtes Gesprächsthema im Austausch mit Nicht-Juristen ist.

In Zeiten der Pandemie ist das Interesse der Schulen in Brandenburg an der Durchführung vom Rechtskundeunterricht leider deutlich erlahmt. Dabei bietet die Rechtskundevermittlung durch Praktikerinnen und Praktiker nicht nur Chance, Schülerinnen und Schülern die demokratischen Grundwerte und das deutsche Rechtssystem nahe zu bringen sowie das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Darüber hinaus ist die Stärkung eines demokratisch-rechtsstaatlichen Fundaments in der Schülerschaft und (zukünftigen) Wählerschaft gerade aktuell von zentraler Bedeutung. Die Rechtskundevermittlung bietet daneben auch die Gelegenheit, juristische Berufe vorzustellen und damit potentiellen Nachwuchs auf allen Ebenen zu gewinnen. Auch das ist vor dem Hintergrund der anstehenden Altersabgänge ein wichtiges Anliegen der gesamten Justiz.

Im Zuge der Zukunftskonferenz Justiz und einer nachfolgenden Arbeitsgruppe haben die Autoren gemeinsam mit anderen engagierten Praktikerinnen und Praktikern vielfältige Ideen zur Reform des Rechtskundeunterrichts entwickeln und auf den Weg bringen können. Neben der Möglichkeit, den Rechtskundeunterricht in der Jahrgangsstufe 10 in Form einer AG mit ca. 12 Doppelstunden durchzuführen, sollen Formate wie z. B. Informationsveranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Justiz (Motto: Juristen gehen in die Schule) in die praktische Umsetzung gebracht werden. Daneben sollen unterschiedliche Arten der Rechtsvermittlung, wie etwa Projekt-Tage, Tag der offenen Tür, Diskussionsveranstaltungen bis hin zu Vortragsreihen bzw. Vorträge zu bestimmten rechtsstaatlichen Themen in allen Jahrgangsstufen und auch klassenübergreifend möglich sein. Die Vergütung soll angehoben werden, umfangreiches Unterrichtsmaterial wurde zusammengetragen und für die Koordinierung zwischen (potentiell) Dozierenden und Schulen ist eine zentrale Stelle beim Brandenburger Ministerium der Justiz eingerichtet, die unter rechtskunde@mdj.brandenburg.de erreicht werden kann.

Ohne Ihr Engagement werden sich die neuen und auch in der Vergangenheit bereits bewährten Formate zur Vermittlung von Rechtskunde nicht mit Leben erfüllen lassen. Wir möchten deshalb dafür werben, dass sich Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zukünftig in diesem Bereich engagieren und vielleicht auch mit weiteren Ideen einbringen.


Maike Nürnberger / Dr. Stephan Kirschnick