Keine Lebenszeiternennung mehr am Amtsgericht?

Lebenszeiternennungen von Richtern und Richterinnen auf Probe nur noch am Amtsgericht Tiergarten?

Aus Kreisen der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist zu hören, dass an den Berliner Amtsgerichten auf absehbare Zeit keine Richter auf Probe mehr zu Richtern auf Lebenszeit ernannt würden, ausgenommen sei nur das Amtsgericht Tiergarten. Hintergrund dafür soll sein, dass ein höherer Proberichter-Anteil an den Berliner Gerichten angestrebt werde. So sei für das Landgericht eine Quote von 10 % Proberichtern unter den R 1-Richtern und für die Amtsgerichte sogar eine Quote von 25 % vorgesehen. Bislang lag die Zielvorgabe bei 6 %, auch wenn bereits jetzt fast 20 % der Richter in der Besoldungsstufe R 1 noch Richter auf Probe sind. Aufgrund der Anhebung der Quote müssten an den Amtsgerichten von nun an mehr Proberichter eingesetzt werden und könnten Lebenszeiternennungen nur eingeschränkt erfolgen. Die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit scheint daher bis auf weiteres nur beim Landgericht oder beim Amtsgericht Tiergarten möglich zu sein.

 

Dr. Udo Weiß