Justizthemen im Abgeordnetenhaus März 2019

Die Berliner Abgeordneten haben sich mit vielen Fragen befasst, die die Justiz betreffen.

Wer denkt, die Berliner Abgeordneten hätten dem Senat eine Winterpause gegönnt, der hat sich geirrt. Auch in den letzten Monaten haben die Senatsverwaltungen wieder die Neugierde von Abgeordneten befriedigen und zahlreiche von deren Schriftlichen Anfragen beantworten müssen. Darunter befinden sich auch manche, die einen Einblick in die Justiz geben.

 

Zuckerbrot und Peitsche

Auf die Schriftliche Anfrage von Sven Rissmann (CDU) hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung auf der Drucksache 18/17439 über die in den Jahren 2017 und 2018 an Justizbedienstete gezahlten Prämien und Zulagen Auskunft gegeben. Gewährt wurden Prämien ausschließlich für besonders herausragende Leistungen, und zwar im Jahr 2017 in Höhe von durchschnittlich 1.222 Euro, im letzten Jahr lag der Durchschnitt bei 593 Euro. Begünstigte waren aus Rechtsgründen lediglich Beamte der Besoldungsordnung A. Im Jahr 2018 wurden auf diese Weise 544 Prämien gewährt. Führend war die Justizvollzugsanstalt Tegel mit 59 Prämien, dicht gefolgt von der Staatsanwaltschaft mit 53 Prämien. Das beschauliche Amtsgericht Mitte sticht mit 46 Prämien hervor, während nur 33 Bedienstete des Landgerichts und 27 des Kammergerichts bedacht wurden.

Ebenfalls auf Anfrage Rissmanns hat die Senatsverwaltung Folgendes mitgeteilt (Drucksache 18/17443): Im Bereich der Berliner Gerichte und Staatsanwaltschaften wurden gegen nichtrichterliche Bedienstete im Jahr 2017 insgesamt 30 Disziplinarverfahren eingeleitet, im Folgejahr 51 Verfahren, gegen Richter in beiden Jahren jeweils ein Verfahren. Betroffen waren demnach weniger als 0,009 % der Beschäftigten des nichtrichterlichen Dienstes und 0,0005 % der Richter.

 

Personalausstattung

Die Drucksache 18/17741, zurückgehend auf eine Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD), gibt Auskunft über die Anzahl der Stellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in den Jahren 2017 und 2018 und ob damit der nach PEBB§Y zu errechnende Bedarf gedeckt war. Das war bei manchen Gerichten zumindest auf dem Papier der Fall (z.B. Landgericht, Kammergericht), während einige Amtsgerichte schlecht dastanden (insbesondere Charlottenburg, Lichtenberg, Spandau, Wedding).

 

Abordnung von Richtern

Der CDU-Abgeordnete Sven Rissmann hat bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eine Aufstellung aller Abordnungen von Berliner Richtern in den Jahren 2017 und 2018 – natürlich ohne Namensnennung – erwirkt. Neben dieser etwas unübersichtlichen Aufstellung findet sich auf der Drucksache 18/17445 aber auch das Zahlenwerk in Beantwortung zweier weiterer Fragen, nämlich denen nach der Anzahl der dienstunfähigen Richter und der mit Verwaltungsaufgaben befassten und als Gremienvertreter freigestellten Richter.

 

Teilzeit im Berliner Öffentlichen Dienst

Die FDP-Abgeordnete Maren Jasper-Winter hat von der Senatsverwaltung für Finanzen auf der Drucksache 18/17418 ein Zahlenwerk zur Teilzeitbeschäftigung im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin erhalten. Danach wies die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im Jahr 2018 im Vergleich mit den anderen Senatsverwaltungen mit nur 16,6 % eine eher niedrige Teilzeitbeschäftigungsquote auf. Nur im Bereich der „polizeilastigen“ Senatsverwaltung für Inneres und Sport gab es einen geringeren Anteil von Teilzeitbeschäftigten, während bei der „lehrerlastigen“ Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein Anteil von 31,7 % erreicht wurde. Frauen gehen durchweg häufiger einer Teilzeitbeschäftigung nach.

 

Nebentätigkeiten in der Justiz

Immer wieder wird die Frage nach Nebentätigkeiten von Richtern und Staatsanwälten aufgeworfen, so jetzt auch vom Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (DIE LINKE). Auf der Drucksache 18/17424 werden die angezeigten und genehmigten Nebentätigkeiten nach Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie nach Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt.

 

Neubau für die Staatsanwaltschaft?

Auf der Drucksache 18/17747 teilt die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung dem Abgeordneten Marc Urbatsch (Bündnis 90/Die Grünen) mit, dass sie im letzten Jahr gemeinsam mit der Berliner Immobilien Management GmbH – dem landeseigenen Liegenschaftsverwalter – Überlegungen zur Errichtung eines neuen Gebäudes für die Staatsanwaltschaft auf dem Grundstück in der Turmstraße 22 angestellt habe. Auf der Fläche befanden sich zuletzt Zelte für die Erstaufnahme von Flüchtlingen, gleich daneben steht bereits ein von der Staatsanwaltschaft genutztes Gebäude. Allerdings habe das Bezirksamt Mitte Interesse an der Errichtung einer Mittelpunktsbibliothek an diesem Standort bekundet, so dass die Prüfung der Möglichkeit eines gemeinsamen Projekts vereinbart worden sei. Ein Zeitplan für die Errichtung eines Gebäudes liege nicht vor.

 

Dr. Udo Weiß