Information zur Situation für Proberichterinnen und Proberichter

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie führt bisweilen auch zu beruflicher Verunsicherung. Proberichterinnen und Proberichter fragten Vorstandsmitglieder des DRB Berlin: Wird die Stationsdauer um die Zeit des Notdienstes verlängert? Was ist mit den Beurteilungszeiträumen, in die die Zeit der Notdienste wegen der Pandemie fällt?

Der Vorstand des DRB Berlin hat die Sorgen zum Anlass genommen, beim Kammergericht nachzufragen. Dort haben wir erfahren, dass die Verwaltung des Kammergerichts die besondere Situation der Proberichter in der Zeit der Corona-Pandemie im Blick hat und auch behalten will. Es wird zunächst beobachtet, wie lange die Zeit der massiven Einschränkungen in den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft andauern wird.

Wir teilen die Ansicht, dass es verfrüht wäre, bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen. Nach unserer Ansicht könnte eine Verlängerung der Stationszeit die Lebenszeitverplanung unnötig verzögern, die Zeit des Notbetriebes dürfte eine gerechte Beurteilung derzeit noch nicht verhindern. Wir haben keine Zweifel, dass die Vor- und Nachteile der Situation für Proberichterinnen und Proberichter durch die Verwaltung des Kammergerichts derzeit sorgfältig abgewogen werden. Auch wir werden die weitere Entwicklung beobachten und bleiben bei dem Thema am Ball.

Dr. Gabriele Schumann
für den Vorstand des DRB