In dieser IT-Ecke werden einige hilfreiche digitale Werkzeuge vorgestellt.

In dieser IT-Ecke werden einige hilfreiche digitale Werkzeuge vorgestellt.
Von unserem Vorstandsmitglied Dr. Hagemeyer-Witzleb – als vorweggenommenes Weihnachtsgeschenk oder zum Zeitvertreib zwischen den Feiertagen. Ausprobieren und Feedback ausdrücklich erwünscht!
Gesetzgebungsverfahren im Blick behalten
Wie war das nochmal mit diesem Gesetz, das Bundesbeamten mehr Geld verspricht? Wurde das Bürgergeld tatsächlich abgeschafft? Wird die Teillegalisierung von Cannabis wieder zurückgedreht? Gelegentlich verliert man in der Hektik des Alltagsgeschäfts wichtige Reformvorhaben aus den Augen. Später ist es aufwändig nachzuvollziehen, was aus einem bestimmten Referentenentwurf, Kabinettsbeschluss oder Vermittlungsausschuss geworden ist oder welche Änderung an welchem Punkt im Gesetzgebungsverfahren Eingang gefunden hat. Bei diesen und ähnlichen Fragen hilft https://bundestagszusammenfasser.de/ Wichtig: Es handelt sich nicht um ein offizielles Portal des Bundestages, zudem wird mit KIZusammenfassungen gearbeitet, deshalb sind die Ergebnisse mit Vorsicht zu genießen. Antwort auf die Eingangsfragen und eine Vorstellung von der Funktionsweise des Tools bekommt man durch Eintippen der Stichworte „Besoldung“, „Bürgergeld“ und „Cannabis“. Gutes Gelingen!
Recherchen jenseits der juristischen Datenbanken
Wenn Sie eine schwierige Rechtsfrage oder generell für ein längeres Votum recherchieren, lohnt sich ein Test von https://openalex.org/. Die Suchmaschine schöpft aus einem enormen Fundus auch deutschsprachiger juristischer Quellen, die sonst schwer zu finden sind, und ist einen Besuch wert. Besonders die Autorinnensuche zeitigt gute Ergebnisse. Sollte das Werk nicht verlinkt sein, haben Sie zumindest alle Informationen für eine präzise Bestellung über die Gerichtsbibliothek.
Videoverhandlungen, ein Ranking
Videoverhandlungen sind gekommen, um zu bleiben. Aber wie funktionieren sie eigentlich an anderen Gerichten? Besser? Schlechter? Wie häufig werden die Anträge auf Videoverhandlung (und mit welcher Begründung) abgelehnt? Antworten auf diese Fragen liefert https://videoverhandlung.de/ mit konkreten Zahlen und Erfahrungsberichten. Wohl primär für die Anwaltschaft interessant, ist aber auch für uns aufschlussreich: Wo stehen wir im Vergleich? Welche Ablehnungsgründe werden genannt? Und ist das Gras wirklich grüner auf der anderen Seite?
Schluss mit dem Telefon-Marathon
Fünf bis fünfzehn Telefonate und Rückrufbitten, um einen Verhandlungstag möglichst ohne Verlegungsanträge zu organisieren, kosten Zeit und Nerven. Eigentlich wäre es schön, den Termin per Doodle oder Nuudel abzustimmen. Aber nicht jeder fühlt sich wohl damit, sei es aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken oder weil es unseriös wirkt, als staatlicher Akteur auf solche kommerziellen oder Open-Source-Angebote zurückzugreifen. Wer diese Art der Terminabstimmung dennoch nutzen möchte (und für unbedenklich hält), kann auf https://terminfinder.schleswig-holstein.de/#/ dates auf ein Terminfindungstool des Landes Schleswig-Holstein zurückgreifen.
Ringvorlesung: KI in der Rechtspraxis
Sollten Ihnen diese Tipps zu trivial sein oder erst Recht Lust auf technische Hilfsmittel machen: An der Uni Passau können Sie kostenfrei und ohne Anmeldung bzw. Immatrikulation die Ringvorlesung zu KI-Tools in der Rechtspraxis verfolgen. Vorrangig geht es um die Perspektive der Rechtsberatung – aber nicht nur –, und es ist sicher nicht schlecht zu wissen, womit Teile der Anwaltschaft aktuell arbeiten oder wenigstens experimentieren. Zwar hat das Semester schon begonnen, aber die Vorlesungsreihe wird aufgezeichnet; die bereits gehaltenen Vorlesungen können Sie nachholen. Gutes Gelingen! Übrigens: Wenn Sie sich einen Überblick über die Modernisierungsprojekte aus Justizsicht verschaffen möchten, besuchen Sie doch einmal berliner-gruppe.com/karte/ (auch der NDR berichtete kürzlich über den Einsatz einiger Hilfsmittel: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/ki-helfentabea-emil-und-aleks-der-justiz-in-niedersachsen,justiz-106.html)
Eine Frage zum Schluss
Zu guter Letzt etwas zum Nachdenken: In den sozialen Medien stellt die badische Justiz unter Schirmherrschaft des OLG Karlsruhe sich selbst und ihre Entscheidungen unter dem Slogan „Recht symbadisch“ vor (https://bawü.social/@olgkarlsruhe; auch auf LinkedIn u. a. m.). In den Beiträgen erhält man Einblicke in unterschiedlichste Arbeitsbereiche und leichtverständliche Erklärungen ausgewählter Urteile. Zielgruppe dürfte kein Fachpublikum sein, sondern die Bürgerinnen und Bürger, denen der Monolith Justiz zugänglich gemacht werden soll. Was ist Ihre Meinung dazu? Brauchen wir so etwas in Berlin auch? Oder spricht die Richterschaft hierzulande nur durch ihre Entscheidungen?
Dr. Teoman Hagemeyer-Witzleb