Berliner Senat bricht Besoldungsversprechen

Pressemeldung des Richterbunds Berlin: Berlin als Arbeitgeber uninteressant.

Der Senat von Berlin hat am 1. Oktober 2024 beschlossen, die Bezahlung des öffentlichen Dienstes nicht wie geplant an das Bundesgrundniveau anzugleichen. Eine schon im Gesetzentwurf enthaltene Erhöhung der Entlohnung um insgesamt weitere 1,91 Prozentpunkte wurde gestrichen. Mit dieser sollte verhindert werden, dass Landesbeamte aus finanziellen Gründen zu Bundesbehörden abwandern.

Mit dieser Entscheidung bricht die Koalition ein zuvor den Bediensteten des Landes gegebenes Versprechen. Berlin wird als Arbeitgeber immer uninteressanter. Die Abwanderung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in andere Bundesländer und zum Bund wird anhalten.

Der Vorsitzende des Berliner Richterbundes Dr. Stefan Schifferdecker: „Die Streichung der Besoldungsangleichung auf Druck der SPD gefährdet die Handlungsfähigkeit unserer Stadt. Schon jetzt können tausende wichtige Stellen in Berlin nicht mit qualifiziertem Personal besetzt werden. Besonders trifft es die Staatsanwälte und Richter in Berlin. Sie erhalten keine Hauptstadtzulage und bekommen derzeit etwa 10 Prozent weniger Gehalt als die Brandenburger Kolleginnen und Kollegen – obwohl beide Länder gemeinsame Obergerichte haben. Wir bekommen kaum noch qualifizierten Nachwuchs. Erste gute Richter verlassen bereits wegen der Arbeitsumstände die Stadt.“

Der Besoldungsexperte Dr. Patrick Bömeke: „Das Land Berlin beseitigt verfassungswidrige Zustände bei der Besoldung entweder gar nicht oder erst nach langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Koalition übersieht erneut, dass eine angemessene Bezahlung der Justiz Verfassungsrang hat. Ich habe keinen Zweifel, dass die Bevölkerung lieber eine funktionsfähige Justiz behalten möchte, als Vergünstigungen beim Nahverkehr oder im Schwimmbad.“

Der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin fordert mindestens die Umsetzung der im Referentenentwurf vom Mai dieses Jahres vorgesehenen Maßnahmen. Wünschenswert wäre eine unverzügliche Angleichung der Besoldung an das Land Brandenburg.

 

Dr. Stefan Schifferdecker                                                      Dr. Patrick Bömeke