DRB Berlin Pressemitteilung: Berliner Besoldungsallianz

Pressemeldung vom 25. November 2020

Der  Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin, die beiden gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen DGB Berlin-Brandenburg und dbb berlin sowie der Hauptpersonalrat von Berlin haben sich im November zusammengeschlossen, um gemeinsam eine verfassungsgemäße Besoldungsnachzahlung ab 2009 für alle Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie auch für alle Beamtinnen und Beamten in Berlin zu erreichen. Hierzu stellte die Besoldungsallianz ein gemeinsames Forderungspapier vor.

Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18), der vom Berliner Senat bislang nahezu unbeachtet geblieben ist. In diesem erklärte das Verfassungsgericht die Berliner Richterbesoldung in den Jahren 2009 bis 2015 für verfassungswidrig und stellte heraus, dass der Abstand der untersten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau deutlich zu niedrig bemessen war. Der Verstoß gegen dieses Mindestabstandsgebot betreffe das gesamte Besoldungsgefüge, weil der Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung fehlerhaft sei. Auch könne nicht die Rede davon sein, dass es dem Land Berlin noch gelungen sei, durchgehend überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte anzuwerben. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Land Berlin eine Frist zur Korrektur bis Juli 2021 gesetzt.

Ein umfassendes Nachzahlungsgesetz ist für das Land Berlin eine wichtige Chance, um verloren gegangenes Vertrauen ihrer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Beamtinnen und Beamten zurückzugewinnen. Es ist erforderlich, um auf dem erst 2016 eingeschlagenen Weg zu bleiben, ab 2021 eine amtsangemessene Besoldung zu zahlen. Durch die abwartende und teilweise sogar abwehrende Reaktion des

Senats bereiten sich viele Kolleginnen und Kollegen darauf vor, erneut Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen.

„Die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes kämpfen seit Jahren um eine wertschätzende Bezahlung. Bis 2015 hat der Berliner Senat dieses berechtigte Anliegen missachtet – und nun eine deutliche Zurechtweisung durch das Bundesverfassungsgericht erhalten. Erst seit 2016 hat das Land Berlin sich bemüht, den entstandenen Besoldungsrückstand schrittweise zu verringern. Das erkennen wir an. Aber wir erwarten nun auch den nächsten Schritt: Eine nachträgliche verfassungsgemäße Bezahlung für alle Richterinnen und Richter sowie alle Beamtinnen und Beamten in Berlin.“, bekräftigen der Vorsitzende des DRB Berlin Dr. Stefan Schifferdecker sowie der Besoldungsexperte im Vorstand Dr. Patrick Bömeke die Forderungen der Besoldungsallianz.

„Verzögerungen darf es nicht geben. Der Berliner Gesetzgeber muss unverzüglich einen Ausgleich für die verfassungswidrig zu geringe Bezahlung in den vergangenen 10 Jahren schaffen. Das gebietet auch der Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht.“, fordert Dr. Schifferdecker von der Politik.