Weiterarbeiten? Nicht in Berlin!

Berlin blockiert konsequent.

Seit vielen Monaten versuchen wir mit Nachdruck, eine Regelung durchzusetzen, wonach die Kolleginnen und Kollegen freiwillig ihre Lebensarbeitszeit verlängern können. Dies ist uns ein wichtiges Anliegen. Es wird in dieser Legislatur voraussichtlich jedoch an einer eitlen und einigungsunwilligen Koalition scheitern.

Eine Regelung zum freiwilligen Hinausschieben der Regelaltersgrenze gibt es in vielen anderen Bundesländern, u. a. in Brandenburg. Gerade weil künftig alle Kolleginnen und Kollegen bis zum 67. Lebensjahr arbeiten werden, gibt es bei den derzeit pensionsnahen Jahrgängen ein großes Interesse, aber in Berlin nicht die Möglichkeit, dem Land freiwillig länger zu dienen. Wir fordern daher eine Änderung des Berliner Richtergesetzes. Die Änderung soll dazu beitragen, dem Nachwuchsmangel in der Justiz entgegenzuwirken. Sie soll verhindern, dass Justizkompetenz rüstiger Kolleginnen und Kollegen in die Anwaltschaft abwandert. Sie soll intensiveren Wissenstransfer an Jüngere ermöglichen und hierdurch etwa Straf- und Asylverfahren beschleunigen. Das Land Berlin würde überdies Pensionsaufwendungen in Millionenhöhe sparen.

Zu früh war unsere Freude, als der Senat (endlich) den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berliner Richtergesetzes (AGH-Drs. 19/2718) in das Abgeordnetenhaus eingebracht hat. Denn mit großem Bedauern mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass das Abgeordnetenhaus den Entwurf monatelang nicht inhaltlich behandelt hat. Nach dessen Überweisung in den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten in der ersten Lesung am 6. November 2025 (Plen-Prot. 19/74 S. 7389) ist im Ausschuss noch immer keine Beratung erfolgt. Die SPD verweigerte sich dem aus einem CDU-geführten Haus stammenden Entwurf und sieht frühere Verabredungen zur Personalpolitik in der Justiz verletzt. Nach Gerüchten verweigert sich die CDU nun aber einem Kompromiss. Die Lage ist traurigerweise innerhalb der Koalition festgefahren. Mutmaßliche beiderseitige Eitelkeiten und konkrete Personalwünsche verhindern eine sachgerechte Regelung zum Nutzen der Kolleginnen und Kollegen.

Brief an die Fraktionsvorsitzenden

Die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs sollte unbedingt noch vor der Neuwahl des Abgeordnetenhauses verabschiedet werden. Es ist unserer Ansicht nach ein wichtiges innen-, rechts- und finanzpolitisches Vorhaben. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit dem Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Berlin Mitte Mai 2026 an die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD gewandt. Wir haben mit Nachdruck auf die Umsetzung des Gesetzentwurfs gedrängt. Wir haben darum gebeten, dass sich die Fraktionsvorsitzenden innerhalb ihrer Fraktion und gegenüber anderen Abgeordneten, insbesondere bei den Mitgliedern des Rechtsausschusses, nunmehr für einen zügigen Fortgang und die Verabschiedung des geplanten Gesetzes einsetzen. Die Koalitionsparteien sollten endlich einen Kompromiss finden und die Verlängerungsmöglichkeit zur Not erst für Kolleginnen und Kollegen ab dem Geburtsjahrgang 1962 schaffen.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Dirk Stettner, hat knapp geantwortet, die CDU stimme für den Entwurf – was nach einem Festhalten an der CDU-Fassung klingt. Von der SPD haben wir bislang keine Antwort erhalten – was bezeichnend ist. Es lässt unsere Hoffnung schwinden, dass eine Umsetzung noch vor der Wahl gelingen wird.

Nach unseren Informationen liegt derzeit ein Kompromissverschlag vor, wonach eine Verlängerung nur für den Fall ermöglicht werden soll, dass Bewerberinnen und Bewerber für die jeweilige Besoldungsgruppe nicht gefunden werden können. Das würde aber in allein Besoldungsgruppen einen freiwillige Verlängerungsmöglichkeit faktisch ausschließen. Wir haben hierzu gegen über den Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD angeregt, bei diesem Vorschlag aus Praktikabilitätsgründen zumindest die Besoldungsgruppen R1 und R2 auszunehmen.

Sollte der sinnvolle Gesetzentwurf der Diskontinuität zum Opfer fallen, würde dies unserer Ansicht nach von den betroffenen Kolleginnen und Kollegen als Versagen der Koalition wahrgenommen. Dies wäre mehr als ärgerlich, weil Sachgründe gegen ein freiwilliges Hinausschieben der Regelaltersgrenze überhaupt nicht vorgetragen werden.

Dr. Stefan Schifferdecker