Vermögensstrategie unter der Lupe

Der Beirat der Versorgungsrücklage des Landes Berlin tagte zur Finanzlage und Nachhaltigkeitsstrategie. 

Zu den regelmäßigen Terminen des Vorstandes gehört auch die Teilnahme an den Sitzungen des Beirats bei dem Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“. Das Sondervermögen wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1999 zur Sicherung der künftigen Versorgungsaufwendungen des Landes eingeführt. Nach §11 des Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Landes Berlin (Versorgungsrücklagegesetz – VersRücklG) wurde ein Beirat gebildet, der bei der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelt ist, dem neben Vertretern der Senatsverwaltung für Finanzen und der Deutschen Bundesbank u. a. auch Vertreter der Gewerkschaften und Berufsverbände angehören. Neben dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Deutschen Beamtenbund ist auch der Deutsche Richterbund dort vertreten. Am 26. Juni 2025 fand die 44. Sitzung des Beirats statt.

In dem Beirat wurden u. a. der Jahresabschluss 2024 und die aktuelle Wertentwicklung der Rücklage besprochen. Der Marktwert der Versorgungsrücklage betrug am 31. Mai 2025 insgesamt 1,614 Milliarden Euro. Davon waren rund 31,2 % im Aktiensegment und etwa 68,7 % im Anleihesegment investiert. Eine Liquiditätsreserve von etwa 0,1 % wurde zum Stichtag gehalten. Im Anleihesegment wurden überwiegend Staatsanleihen aus Frankreich, Luxemburg, Österreich und Belgien sowie Pfandbriefe und Papiere von Supranationals und Agencies erworben. Die durchschnittliche volumengewichtete Einstandsrendite bei den Neuanlagen lag bei +2,91 %.

Ein Thema der Beiratssitzung war die Diskussion zur Nachhaltigkeitsstrategie im Aktiensegment. Diese Strategie führt dazu, dass die Versorgungsrücklage in Aktien von Unternehmen, die auf die Verwertung fossiler Brennstoffe ausgerichtet sind, die Atomenergie erzeugen, Kriegswaffen entwickeln, herstellen oder vertreiben, die in schweren bzw. sehr schweren Kontroversen zu den Kriterien des UN Global Compact stehen, nicht investiert wird. Die Performance dieser nachhaltigen Aktienanlage im Vergleich zu konventionellen Investments ist aktuell zwar unterdurchschnittlich. Nach ausführlicher Diskussion wurde vom Beirat aber beschlossen, grundsätzlich am Nachhaltigkeitskonzept festzuhalten. Das entspricht dem politischen Willen der Mehrheit der im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen und basiert auch auf einer Empfehlung der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“ aus dem Jahr 2015, worin u. a. angeregt wurde, Investitionen in Unternehmen, deren Geschäftsmodell den Zielen der Klimaneutralität widerspricht, zu beenden und künftig auszuschließen.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Diskussion über künftige Entnahmen aus der Versorgungsrücklage. Gemäß §7 Versorgungsrücklagegesetz können Entnahmen frühestens im Jahr 2031 erfolgen und müssen im Detail durch Gesetz geregelt werden. Derzeit besteht noch kein konkreter Entnahmeplan, der den Zeithorizont sowie die Höhe und Art der jährlichen Abflüsse definiert. Es wurde im Beirat vereinbart, bis zur nächsten Sitzung im Jahr 2026 ein entsprechendes Modell zu entwickeln.

Der Deutsche Richterbund Berlin beurteilt die Versorgungsrücklage sehr positiv, weil dadurch sehr weitsichtig Haushaltsprobleme im Zusammenhang mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge abgemildert bzw. verhindert werden können. Angesichts der Inflationsentwicklung der letzten Jahre sollte allerdings eine Erhöhung der zuzuführenden Mittel erwogen werden und nicht – wie aktuell diskutiert – die Einstellung der Zahlungen in die Rücklage.

Dr. Volker Nowosadtko

Heiko Spleet