Neuigkeiten in aller Kürze

Über den Sommer hat sich im Land Berlin in Sachen Besoldung und Dienstrecht kaum etwas getan.

Auch aus Karlsruhe gibt es keine neuen Informationen. Daher beschränken wir uns in diesem Heft auf kurze Informationen, um Sie auf dem Laufenden zu halten.

Noch keine Besoldungsentscheidung aus Karlsruhe

Das BVerfG hat die Entscheidung über Vorlagen der Verwaltungsgerichte zur Berliner Besoldung seit Langem angekündigt. Bislang liegt aber kein Beschluss vor. Wir wissen, dass in Karlsruhe emsig beraten wird, können aber noch keinen Zeitpunkt für eine Entscheidung vermuten. Wir gehen davon aus, dass die Berlin betreffenden Besoldungsentscheidungen vor dem Ausscheiden des bisherigen Berichterstatters aus dem Kollegium am BVerfG im September 2025 getroffen werden. Da aber in Karlsruhe stets eine sorgfältige und intensive Nachbearbeitung und Kontrolle der Entscheidungen vor ihrer Veröffentlichung erfolgt, ist eine Bekanntgabe eines Beschlusses erst Wochen nach der Entscheidungsfindung üblich. Wir brauchen also noch Geduld.

Berlin muss sparen

Zu Beginn der Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 hat der Senator für Finanzen das Land Berlin auf harte Zeiten eingeschworen. Berlin werde in den kommenden Jahren mehrere Milliarden Euro sparen müssen. Die Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen klaffe „eklatant auseinander“.

Damit ist ein harter politischer Verteilungskampf zu erwarten. Viele Leistungen, welche in Zeiten voller Kassen geschaffen und/oder erhöht wurden, stehen nun auf dem Prüfstand. Es wird daher nicht nur über verfassungsrechtlich vorgegebene Leistungen und Notwendigkeiten – wie die Ausstattung der Justizbibliotheken –, sondern auch über derzeit gewährte freiwillige Leistungen heftig gestritten werden, wie z. B. das kostenfreie Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler oder kostenlose Schülertickets für Kinder auch aus wohlhabenden Familien. Der Doppelhaushalt für die kommenden beiden Jahre soll im Dezember verabschiedet werden.

Wie gewonnen, so zerronnen?

Die Besoldung nach Lebensalter bis Juli 2011 hatten viele Kolleginnen und Kollegen als altersdiskriminierend gerügt. Das Land hat hinsichtlich der daraus folgenden Entschädigungsansprüche auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet, was wir als wertschätzend empfinden und begrüßen. In den letzten Monaten wurden (endlich) die Entschädigungszahlungen von teils mehr als 5.000 Euro pro Person ausgezahlt.

Eine Überraschung gab es, als das Land die Entscheidungen teils wieder zurücknahm. Dies betraf mindestens einen uns bekannten Fall, in welchem der Kollege nach dem Berliner Besoldungsreparaturgesetz seine Besoldungsklage zurückgenommen hatte. Das Kammergericht vertritt nun die Ansicht, die Auszahlung der Entschädigungszahlung sei rechtswidrig erfolgt, weil mit der Rücknahme der Besoldungsklage auch der Entschädigungsantrag zurückgenommen worden sei.

Tja, so schnell ist es vorbei mit der Wertschätzung. Denn während das Land vielen Kolleginnen und Kollegen im Streit um die Entschädigung vorgehalten hat, die Besoldungswidersprüche hätten nicht zugleich Entschädigungsanträge enthalten, vertritt es nun die Ansicht, die Rücknahme eines Rechtsbehelfs in Besoldungssachen umfasse auch den Entschädigungsantrag. Der Kollege hat Widerspruch erhoben und sich nach §48 VwVfG auf Vertrauensschutz berufen.

Freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitzeit stockt

Seit Längerem setzten wir uns dafür ein, dass die Kolleginnen und Kollegen freiwillig ihre Lebensarbeitszeit verlängern können. Insbesondere nach Anhebung der Regelaltersgrenze ist es unverständlich, dass nicht zumindest die Kolleginnen und Kollegen in der Überleitungsphase auf eigenen Wunsch bis zur nun gesetzlich vorgeschriebenen Regelaltersgrenze weiterarbeiten können und auf die Möglichkeit verzichten, früher in Pension zu gehen.

Die gemeinsamen Bemühungen der Verbände und Personalvertretungen haben zumindest erreicht, dass sich die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz des Themas angenommen hat und es unterstützt. Senatorin Dr. Badenberg hat einen Gesetzentwurf eingebracht. Das würde die Richterinnen und Richter mit den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gleichstellen. Das Vorhaben stößt aber auf Widerstand des Koalitionspartners. Sachgründe, die gegen die freiwillige Verlängerungsmöglichkeit und für ein Verbleib des kollegialen Know-hows in der Justiz sprechen, sind uns derzeit nicht bekannt.

Dr. Stefan Schifferdecker