Wir haben Stellung genommen.
Wir haben Stellung genommen.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat uns Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Erlass neuer Ausführungsvorschriften zur Sonderurlaubsverordnung gegeben. Mit diesen Ausführungsvorschriften zur – bislang noch unveränderten – Sonderurlaubsverordnung sind Anpassungen an die aktuellen Bestimmungen der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung geplant.
Wir haben den Entwurf geprüft und sehen bei einigen Regelungen Änderungsbedarf. Beispielsweise steht unserer Ansicht nach die Möglichkeit, bei Erkrankung eines Angehörigen nur für einen einzigen Tag Sonderurlaub pro Kalenderjahr unter Fortzahlung der Bezüge zu erhalten, nicht mit dem Ziel in Einklang, das Land Berlin als familiengerechten Arbeitgeber zu etablieren. Mit Nachdruck haben wir uns ferner gegen die geplante Regelung gewandt, nach der für den Fall der Mitaufnahme als Begleitung eines Angehörigen bei stationärer Behandlung bei einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 5.775 Euro brutto) Sonderurlaub nur unter Wegfall der Besoldung gewährt wird. Die Regelung verstößt unserer Ansicht gegen das Alimentationsprinzip sowie den Gleichheitsgrundsatz und benachteiligt die davon erfassten Dienstkräfte in unangemessener Weise, daher haben wir eine Alternative vorgeschlagen.
Schließlich haben wir erneut angemahnt, dass die Regelungen der Sonderurlaubsverordnung einer Überarbeitung bedürfen, um beamteten Dienstkräften sowie Richterinnen und Richtern im Rahmen des Sonderurlaubs die Teilnahme an Bildungsangeboten zu ermöglichen. Hierzu hatte uns die Finanzverwaltung mitgeteilt, dass unsere Anregung aus dem Mai 2024 in die geplante Änderung der Verordnung einfließen wird. Einen konkreten Zeitrahmen für diese Änderung hat die Verwaltung nicht mitgeteilt.
Dr. Stefan Schifferdecker