Krankheitstage bei Richtern und Staatsanwälten steigen weiter an

Statistik erfasst Gerichte, Generalstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat die durchschnittliche Zahl der Krankheitskalendertage der Richterinnen und Richter im unmittelbaren Landesdienst Berlin im Jahr 2018 bekannt gegeben. Da die Statistik neben den Gerichten die Generalstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft erfasst, bildet auch die Krankheitstage der Staats- und Amtsanwälte ab.

Während die durchschnittliche Zahl der Krankheitstage je Beschäftigten noch im Jahr 2016 10,7 betrug, stieg sie im Jahr 2017 bereits auf 11,0 und im Jahr 2018 weiter auf 11,4 an. Besorgniserregend ist die Entwicklung der Krankheitstage in einigen Amtsgerichten: Das Amtsgericht Pankow-Weißensee ist mit einem Durchschnitt von 30,5 (2017: 13,3) trauriger Spitzenreiter, dicht gefolgt von den Amtsgerichten Neukölln mit 27,4 (2017: 4,7), Wedding mit 24,1 (2017: 7,3) und Tempelhof-Kreuzberg mit 22,4                (2017: 15,8). Der Trend zu höheren Krankheitstagen hält bei der Staatsanwaltschaft an (2018: 16,9, 2017: 14,5). Das Landesarbeitsgericht schneidet mit einem Anstieg der Quote von 6,6 in 2017 auf 16,5 in 2018 ebenfalls besonders schlecht ab.

In einigen Gerichten wie im Amtsgericht Pankow-Weißensee oder Tempelhof-Kreuzberg verschlechtert sich die Krankenquote Jahr für Jahr. Dasselbe gilt für die Staatsanwaltschaft. Das sollte zu denken geben, denn gewöhnlich fällt die Krankenquote nicht vom Himmel. Untersuchungen von Krankenkassen (z.B. AOK Fehlzeiten-Report 2018: Sinn erleben – Arbeit und Gesundheit), belegen, dass Arbeitnehmer weniger lange fehlen, wenn sie ihren Beruf als sinnstiftend empfinden und sich an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen.

Hierzu bedarf es Rahmenbedingungen, aufgrund derer die Richter, Staats- und Amtsanwälte die ihnen anvertrauten Aufgaben gut erledigen können. Raumnot sowie mangelhafte personelle und technische Ausstattung wirken der Arbeitszufriedenheit entgegen.
Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist daher aufgerufen, für eine auskömmliche personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaft zu sorgen. Aber auch die Führungskräfte, die die Verantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten tragen, beeinflussen das Arbeitsklima und können durch die Art und Weise ihrer Aufgabenwahrnehmung Richter und Staatsanwälte in ihrer Arbeit positiv unterstützen. Die konsequente Durchführung des betrieblichen Gesundheitsmanagements, zu dem nicht nur Gesundheitskurse gehören, sondern z.B. auch die generelle Verbesserung der Führungskultur durch einen kooperativen Führungsstil, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf oder moderne Elemente wie Jobenrichment, vermag den Krankenstand zu begrenzen.

Dr. Gabriele Schumann