Gewalt gegen Beschäftigte – Neuregelung des Meldegesetzes gefordert

Der dbb hat das Land Berlin aufgefordert, die Beschäftigten des Landes Berlin besser zu schützen.

Im Juni 2024 hatten erneut Fahrzeuge am Standort der Justizvollzugsanstalt gebrannt, diesmal sind sieben Autos und zwei Motorräder der Bediensteten des offenen Vollzuges vollständig zerstört worden. Bereits mehrfach hatten Gewerkschaften mehr Schutz für Bedienstete eingefordert, insbesondere die Möglichkeit von Kennzeichen- und Auskunftssperren für alle Beschäftigten, auch der Justizvollzugsanstalten. Denn offensichtlich soll mit den Brandanschlägen Angst geschürt und eingeschüchtert werden!

Während für Staatsanwälte und Strafrichter eine Meldesperre leichter zu erhalten ist, sperren sich die übrigen Verwaltungen der Berliner Justiz gegen eine mitarbeiterfreundliche Auslegung des Bundesmeldegesetzes. Anstatt die Meldebehörden über die Anwendung des Melderechts entscheiden zu lassen und diese anzuhalten großzügig über Anträge derjenigen Kolleginnen und Kollegen zu entscheiden, die diesen Schutz für sich wünschen, werden Befürwortungen für Meldesperren von der Justizverwaltung in der Regel nicht erteilt und eine Meldesperre als Privatsache behandelt.

Das ist beschämend. Gemeinsam mit dem dbb berlin fordern wir Auskunfts- und Kennzeichensperren für alle Bediensteten einzurichten, die es wünschen, wenn die Dienststellen dies bei den zuständigen Behörden beantragen. Ferner fordern wir ebenfalls, eine Bundesratsinitiative dahingehend zu starten, dass auf Antrag der Dienststelle eine Kennzeichen- und Auskunftssperre und auch für den Bereich des Kfz–Versicherungsschutzes einzurichten ist.

Dr. Stefan Schifferdecker