Geplante Neuregelung der BeurteilungsAV

Unsere Stellungnahme zur BeurteilungsAV

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat uns Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der neuen Allgemeinen Verfügung „Dienstliche Beurteilung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte“ (BeurtAV) gegeben. Diese überführt im Wesentlichen die informelle Abstimmung der Obergerichtspräsidentinnen und -präsidenten in die BeurtAV, nachdem der Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat die fehlende Mitwirkungsmöglichkeit bei informellem Vorgehen gerichtlich gerügt hatte.

 

Wir halten die geplanten Änderungen der BeurtAV nicht für ausreichend. Für eine höhere Akzeptanz des Beurteilungswesens bedarf es grundlegender Änderungen der BeurtAV mindestens in folgenden vier Punkten:

 

  •  Es ist nicht nur generell eine Gewichtung der einzelnen Beurteilungsaspekte entsprechend des „Wichtigkeitsgrades“ einzuführen; sie muss auch in Form eines Punktesystems konkretisiert werden, um im Gesamtergebnis die Gewichtung nachvollziehbar aufzunehmen. Die vorgeschlagene Gewichtung wird der Unterschiedlichkeit der Arbeitsgebiete nicht gerecht.
  • Wir fordern Notenspiegel sowohl für Anlass- als auch für Regelbeurteilungen. Diese sind den Personalvertretungsgremien zeitnah und regelmäßig aktualisiert vorzulegen.
  • Die Gleichberechtigung der Geschlechter und der Schwerbehinderten wird im Entwurf nicht hinreichend sichergestellt.
  • Die Mitwirkung von Richter- und Staatsanwaltsräten oder von Vertrauenspersonen im Beurteilungsverfahren ist zu regeln, einschließlich der Pflicht der Verwaltung, den Personalvertretungsgremien jede Beurteilung zur Kenntnis zu geben, um eine sachgerechte Beratung der Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen.

 

Im Übrigen haben wir uns den sorgfältig erarbeiten Anmerkungen und Änderungsvorschlägen des Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrates aus dessen Stellungnahme vom 8. Oktober 2019 angeschlossen. Diese geben auch im Interesse der von uns vertretenen Mitglieder die berechtigte Kritik an dem Entwurf der BeurtAV wieder.

 

Dr. Stefan Schifferdecker