Berliner Gleichstellungsgesetz gilt nicht für Richterinnen

Entscheidung des OVG sorgt bei Frauenvertreterinnen für Entsetzen.

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einer Rechtsstreitigkeit der Gesamtfrauenvertreterin der Justiz gegen den Berliner Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung am 17. Oktober 2019 entschieden, dass das Landesgleichstellungsgesetz nicht für Richterinnen und Richter gilt. Die Gleichstellungsbeauftragte der Justiz hat damit kein Beteiligungsrecht bei Personalentscheidungen. Dabei geht es beispielsweise darum, welche Vorschläge Berlin bei der Besetzung von Stellen an Bundesgerichten macht oder wie Anstaltsleitungen von Gefängnissen besetzt werden. Das OVG hat die Rechtsansicht des Justizsenators Dr. Behrendt bestätigt, dass die Gesamtfrauenvertreterin nicht zuständig sei. 

Das hat bei den Frauenvertreterinnen für Empörung gesorgt. Sie fordern eine schnellstmögliche Ergänzung des Berliner Richtergesetzes sowie den Einsatz des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Wir werden berichten.

 

Dr. Stefan Schifferdecker