Die Senatsverwaltung für Finanzen plant im Mai einen Gesetzentwurf zur Anhebung des Pensionseintrittsalters vorzulegen.
Die Senatsverwaltung für Finanzen plant im Mai einen Gesetzentwurf zur Anhebung des Pensionseintrittsalters vorzulegen.
Nach einer Mitteilung des Hauptpersonalrats (HPR) plant die Senatsverwaltung für Finanzen im Mai einen Gesetzentwurf zur Anhebung des Pensionseintrittsalters vorzulegen. Der Entwurf soll eine Anhebung der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand auf 67 Jahr vorsehen, außer bei Polizei- und Feuerwehrkräften. Diese können schon jetzt mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, ihr Pensionseintrittsalter soll mit Rücksicht auf die Belastungen im Vollzugsdienst nicht angehoben werden.
Das Gesetz soll nach Anhörung der Verbände alsbald verabschiedet werden und ab 2026 die Altersgrenze in großen Schritten anheben. Der erste betroffene Jahrgang soll das Geburtsjahr 1961 sein, der drei Monate länger arbeiten soll. Nach weiteren Informationen soll der Anpassungspfad je weiterem Lebensjahr eine um weitere drei Monate hinausgeschobene Pensionsgrenze vorsehen.
Der HPR hat sich nicht gegen die Anhebung des Pensionseintrittsalters gewandt, aber mit sehr deutlichen Worten zum Ausdruck gebracht, dass die Beamtinnen und Beamten schon viele Sonderopfer für das Land Berlin erbracht und eine nun überschnelle Anhebung der Eintrittsgrenze nicht verdient haben. Der dbb Berlin hat gefordert, die Anhebung des Pensionsalters erst beginnen zu lassen, wenn die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten an die des Bundes angeglichen ist – was nach aktuellen Planungen erst 2027 der Fall sein soll.
Auch wir sehen die Anhebung der Eintrittsgrenze auf 67 zwar als gerechtfertigt an, da das Land Berlin das letzte Bundesland mit einem geringeren Pensionsalter ist und für die angestellten Kolleginnen und Kollegen in Berlin bereits die höhere Altersgrenze gilt. Wir werden uns aber gegen den überschnellen Anpassungspfad wehren. Denn während in der gesetzlichen Rentenversicherung die Anhebung der Regelaltersrente über 17 Jahre gestreckt wurde (vgl. § 235 SGB VI) und das Land Brandenburg eine Überleitungsfrist mit 15 Jahren Dauer verabschiedete (vgl. § 45 LBG Bbg), scheint das Land Berlin nun „mit dem Kopf durch die Wand“ die Regelaltersgrenze binnen 8 Jahren anheben zu wollen. Bei allem Verständnis für die Rechtfertigung der Anhebung sprechen gute Gründe dafür, dass ein Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Vertrauensgrundsatz vorliegen könnte. Denn das Land hatte in den letzten Jahren versprochen, eine Anhebung der Pensionsgrenze werde erst bei Erreichen der Bundesgrundbesoldung erfolgen, was noch nicht erreicht wurde. Ferner war in Kenntnis der anstehenden Anhebung nicht zu erwarten, dass Berlin die Übergangszeit in nur etwa der Hälfte der Zeit absolvieren will, als in vergleichbaren Fällen. Wir werden uns daher für eine Entzerrung der Überleitung einsetzen.
Dr. Stefan Schifferdecker