Die Verbände haben Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Die Verbände haben Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Die Senatsverwaltung für Finanzen plant, den Entwurf des Gesetzes zur Anhebung der Altersgrenze alsbald in das Gesetzgebungsverfahren zu geben. Die Verbände haben Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Diese Gelegenheit haben auch wir genutzt und ausführlich Stellung genommen. Die Stellungnahme ist auf unserer Webseite www.drb-berlin.de abrufbar.
Gegen die beabsichtigte Anhebung der Pensionsgrenze erheben wir keine Einwände. Die Anhebung ergibt sich folgerichtig aus dem demografischen Wandel und dem Gebot der Gleichbehandlung mit den angestellten Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst Berlins.
Mit besonderem Nachdruck wenden wir uns jedoch gegen die beabsichtigte Überleitung. Wir haben ernstliche Zweifel, ob die derzeit geplanten Überleitungsregelungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würden. Die übergroßen Überleitungsstufen dürften in der geplanten Fassung gegen den Vertrauensschutz der pensionsnahen Jahrgänge verstoßen. Auf ein solches Überleitungstempo konnten sich die dienstälteren Kolleginnen und Kollegen nicht einstellen und daher ihre Lebensplanung nicht darauf ausrichten, da es in der Bundesrepublik keinen Vorläufer einer solchen „Turboüberleitung“ gibt. Aber unabhängig von den verfassungsrechtlichen Zweifeln lehnen wir die Überleistungsphase in der geplanten Form auch deshalb ab, da sie massiv der Akzeptanz der Regelung und der Motivation der davon betroffenen Kolleginnen und Kollegen schadet. Erneut entsteht der Eindruck, dass das Land Berlin seine beamtenrechtliche Gesetzgebung allein an fiskalischen Interessen ausrichtet und den Öffentlichen Dienst des Landes erneut gegenüber anderen Bundesländern oder anderen Regelungsbereichen benachteiligt. Wir fordern eine Überleitung mit einer Anhebung um nur zwei Monate je Lebensjahr. Hilfsweise schlagen wir eine Anhebung vor, die dem abschmelzenden Vertrauen in den Bestand der bisherigen Regelung durch ansteigende Verlängerungsschritte Rechnung trägt.
In Zusammenhang mit der Anhebung der Pensionsgrenze fordern wir auch für Richterinnen und Richter die Möglichkeit, freiwillig länger im Dienst verbleiben zu können. Hintergrund ist zum einen die besondere Personalnot in der Justiz in den kommenden Jahren. Bislang haben viele besonders leistungsstarke Kolleginnen und Kollegen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst in der Anwaltschaft weiter gearbeitet. Diesen Verlust an Know-How kann sich die Berliner Justiz nicht leisten. Das Land sollte daher auch für die Richterinnen und Richter die Möglichkeit eröffnen, freiwillig über das Erreichen der Pensionsgrenze arbeiten zu können. Dies gilt maßgeblich für die von der Überleitungsregelung Betroffenen bis zum Erreichen der neuen Regelaltersgrenze. Wer jetzt schon bis 67 arbeiten möchte, sollte auch die Gelegenheit dazu erhalten. Im Übrigen sollte auch für alle weiter leistungsbereiten Kolleginnen und Kollegen über die Regelaltersgrenze von 67 Jahren hinaus eine freiwillige Verlängerungsmöglichkeit bestehen. Den Grund für diese Forderung liefern ein Blick auf die Nachwuchssorgen in der Berliner Justiz sowie der staatsvertraglich vereinbarte Gleichlauf des Brandenburger und des Berliner Richtergesetzes.
Wir fordern schließlich einen Besoldungszuschlag für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht von der Möglichkeit des frühzeitigen Ruhestandes Gebrauch machen. Hintergrund ist erneut der zu erwartende Personalmangel in der Berliner Justiz. Dies erfordert besondere Anstrengungen, um trotz der teils desolaten Arbeitsbedingungen erfahrene Kolleginnen und Kollegen im Dienst zu halten.
Reaktion aus der Senatsverwaltung
Mit Schreiben vom 23. September 2024 hat die Senatsverwaltung für Finanzen auf unsere Stellungnahme reagiert. Eine Verlängerung der Übergangsfristen lehnt die Senatsverwaltung mit dem Argument ab, dass die Kolleginnen und Kollegen seit 2016 Zeit gehabt hätten, sich auf eine Gesetzesänderung einzustellen. Die geplanten Übergangsregelungen würden dem Vertrauensschutz ausreichend Rechnung tragen. Auch wenn der Bund 18 Überleitungsstufen und das Land Sachsen-Anhalt 10 Stufen beschlossen haben, seien 8 Stufen in Berlin ausreichend.
Der von uns geforderte Besoldungszuschlag für den längeren Verbleib im Dienst wird kritisch gesehen. Die Hauptstadtzulage setze bereits einen finanziellen Anreiz!
Die Forderung nach einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit auch für Richtinnen und Richter sei dem zuständigen Ressort zugeleitet worden. Die Überlegungen zur Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit einer solchen Regelung seien noch nicht abgeschlossen.
Weitere Forderung des DRB Berlin
Wie im vorstehenden Artikel benannt, haben wir ergänzend eine Anrechnung der in §§ 11 und 12 LBVersG auf die Dienstzeiten gefordert, die eine frühere abschlagsfreie Pensonierung ermöglichen. Die geplante Ungleichbehandlung der Staatsanwälte und Richter und aller Personen, deren Amtszugang ein Studium verlangt, gegenüber den beamteten Dienstkräften im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst, die ihre Ausbildung im Beamtenverhältnis absolviert haben, darf nicht Gesetz werden.
Dr. Stefan Schifferdecker