Relative Entwicklung der R-Besoldung in Berlin

Unsere Berechnungen zeigen, dass auch im Jahr 2015 die Besoldungsentwicklung erheblich hinter der Entwicklung der volkswirtschaftlichen Vergleichswerte zurückblieb.

Der Senat von Berlin hat dem Abgeordnetenhaus Anfang März 2016 einen Bericht über die Verfassungskonformität der Besoldung der Richter und Staatsanwälte in Berlin vorgelegt. Der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin hat diesen Bericht auf Fehler analysiert und in einer ersten Fehleranalyse vom 22. März 2016 eigenständige Berechnungen auf Grundlage der konkreten Vorgaben des BVerfG angestellt und evidente Unrichtigkeiten des Berichts aufgezeigt.

Nachdem nunmehr auch die relevanten Zahlen für das Jahr 2015 vollständig vorliegen, wurden die Berechnungen noch einmal überprüft und ergänzt. Danach ist festzustellen, dass auch im Jahr 2015 die Besoldungsentwicklung erheblich hinter der Entwicklung der volkswirtschaftlichen Vergleichswerte zurückbleiben.

 

1.  Entwicklung des Besoldungsindex

Der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin hat die Entwicklung der Besoldung seit dem Jahr 1996 bis zum Jahresende 2015  noch einmal vollständig überprüft. Dabei haben sich gegenüber der Berechnung in der Fehleranalyse vom 22. März 2016 noch einmal leichte Veränderungen ergeben, da dort nicht alle Besoldungsrunden den richtigen Kalenderjahren zugeordnet wurden. Lässt man – in konsequenter Fortschreibung der Berechnungsmethodik des BVerfG – den Entfall des Urlaubsgelds als auch die Einführung der pauschalen jährlichen Sonderzahlung von 640,00 Euro unberücksichtigt, ergibt sich folgender „Besoldungsindex“:

 

Tarifindex Berlin

Jahr

Diff. %

Index

1996

0,00

100,0

 

 

 

 

1997

1,30

101,3

100,0

 

 

 

1998

1,50

102,8

101,5

100,0

 

 

1999

3,10

106,0

104,6

103,1

100,0

 

2000

2,00

108,1

106,7

105,2

102,0

100,0

2001

2,40

110,7

109,3

107,7

104,4

102,4

2002

0,00

110,7

109,3

107,7

104,4

102,4

2003

2,40

113,4

111,9

110,3

107,0

104,9

2004

2,00

115,6

114,2

112,5

109,1

107,0

2005

0,00

115,6

114,2

112,5

109,1

107,0

2006

0,00

115,6

114,2

112,5

109,1

107,0

2007

0,00

115,6

114,2

112,5

109,1

107,0

2008

0,00

115,6

114,2

112,5

109,1

107,0

2009

0,00

115,6

114,2

112,5

109,1

107,0

2010

0,52

116,2

114,8

113,1

109,7

107,5

2011

5,06

122,1

120,6

118,8

115,2

113,0

2012

1,90

 

122,9

121,0

117,4

115,1

2013

3,18

 

 

124,9

121,1

118,8

2014

3,48

 

 

 

125,3

122,9

2015

2,62

 

 

 

 

126,1

 

Diese Berechnung berücksichtigt – zu Gunsten des Landes Berlin – nicht die Absenkung von Arbeitszeit und Besoldung im Rahmen des Anwendungstarifvertrags vom 31. Juli 2003. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass während der Geltungsdauer des Anwendungstarifvertrags in erheblichem Maße durch die Tarifbeschäftigten (zunächst unbezahlte) Mehrarbeit geleistet wurde. Nach den Regelungen des Anwendungstarifvertrags wurden solche Zeitguthaben, die der Angestellte über die nach Absatz 1 geltende Arbeitszeit hinaus erarbeitet hat (vulgo: Überstunden), auf einem Arbeitszeitkonto angesammelt. Diese Zeitguthaben sind nach den Regelungen des Angleichungstarifvertrags unverfallbar und können etwa auch zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit verwandt werden. Bei ökonomisch richtiger Betrachtung wären diese Arbeitszeitkonten zu kapitalisieren und in die Betrachtung einzustellen. Da dies aber nur auf individueller Ebene erfolgen könnte, bleiben sie hier für die Berechnung ausgeklammert.

 

b) Zweiter Parameter (Nominallohnindex)

Nunmehr liegen auch die Zahlen für die Entwicklung der Nominallöhne im Jahr 2015 vor. Die Annahmen für 2015 im Bericht des Landes Berlin vom 15. März 2016 erweisen sich als erheblich untersetzt. Tatsächlich hat sich danach der Nominallohnindex wie folgt entwickelt:

 

Nominallohnindex Berlin

Jahr

Diff %

Index

1996

1,4

100,0

    

1997

0,1

100,1

100,0

   

1998

1,6

101,7

101,6

100,0

  

1999

1,1

102,8

102,7

101,1

100,0

 

2000

0,6

103,4

103,3

101,7

100,6

100,0

2001

1,3

104,8

104,7

103,0

101,9

101,3

2002

0,8

105,6

105,5

103,9

102,7

102,1

2003

0,6

106,3

106,1

104,5

103,3

102,7

2004

0,2

106,5

106,4

104,7

103,5

102,9

2005

0,1

106,6

106,5

104,8

103,6

103,0

2006

-0,3

106,3

106,1

104,5

103,3

102,7

2007

0,7

107,0

106,9

105,2

104,1

103,4

2008

0,5

107,5

107,4

105,7

104,6

104,0

2009

1,1

108,7

108,6

106,9

105,7

105,1

2010

1,2

110,0

109,9

108,2

107,0

106,4

2011

2,7

113,0

112,9

111,1

109,9

109,2

2012

1,9

 

115,0

113,2

112,0

111,3

2013

1,2

  

114,6

113,3

112,6

2014

3,7

   

117,5

116,8

2015

4,2

    

121,7

 

c)  Dritter Parameter (Verbraucherpreisindex)

Die Entwicklung des Verbraucherpreisindex bis 2015 stellt sich wie folgt wie folgt dar.

Verbraucherpreisindex Berlin

 

 

Jahr

Diff. %

 

 

 

 

 

1996

1,1

100,0

 

 

 

 

1997

1,4

101,4

100,0

 

 

 

1998

0,3

101,7

100,3

100,0

 

 

1999

0,1

101,8

100,4

100,1

100,0

 

2000

1,3

103,1

101,7

101,4

101,3

100,0

2001

1,3

104,5

103,0

102,7

102,6

101,3

2002

1,1

105,6

104,2

103,8

103,7

102,4

2003

0,3

105,9

104,5

104,2

104,1

102,7

2004

2,1

108,2

106,7

106,3

106,2

104,9

2005

1,3

109,6

108,1

107,7

107,6

106,2

2006

1,6

111,3

109,8

109,5

109,3

107,9

2007

1,8

113,3

111,8

111,4

111,3

109,9

2008

2,4

116,0

114,4

114,1

114,0

112,5

2009

0,2

116,3

114,7

114,3

114,2

112,7

2010

1,3

117,8

116,2

115,8

115,7

114,2

2011

2,3

120,5

118,8

118,5

118,4

116,8

2012

2,2

 

121,4

121,1

121,0

119,4

2013

2,2

 

 

123,7

123,6

122,0

2014

0,8

 

 

 

124,6

123,0

2015

-0,1

 

 

 

 

122,9

 

3.  Abweichung der Besoldung von den

     Vergleichsindizes

Danach ergeben sich zusammengefasst folgende Indexstände:

Zusammenfassung der Indexstände

Jahr

Besoldung

Nominal-löhne

Verbraucher-preise

Tarife öD

2011

111,1

113

120,5

122,1

2012

111,8

115

121,4

122,9

2013

112,4

114,6

123,7

124,9

2014

112,5

117,5

124,6

125,3

2015

115,9

121,7

122,9

126,1

 

Hieraus ergeben sich folgende Abweichungen zur Besoldungsentwicklung:

Abweichungen des Besoldungsindex zu den Vergleichsindizes (in %)

Jahr

Nominal-löhne

Verbraucher-preise

Tarife öD

2011

1,7

8,5

10,0

2012

2,9

8,6

9,9

2013

2,0

10,1

11,1

2014

4,5

10,8

11,4

2015

5,1

6,1

8,8

 

Die Entwicklung der Richterbesoldung im Land Berlin blieb danach seit dem Jahr 2011 erheblich hinter den drei volkswirtschaftlichen Vergleichsparametern zurück. Der Abstand zur Entwicklung der Verbraucherpreise und Tarifentgelte betrug in den Jahren 2011 bis 2015 zum Teil mehr als das Doppelte der vom BVerfG als Evidenzschwelle angenommenen 5%-Grenze. Der Abstand zur Entwicklung der Nominallöhne steigt seit 2011 von Jahr zu Jahr weiter, so dass im Jahr 2015 nunmehr auch bei diesem Parameter der 5%-Richtwert überschritten wird.

 

Dr. Patrick Bömeke, LL.M.