Examensnoten in Berlin: Mehr als 50 % vollbefriedigend oder besser

Die Examensnoten steigen weiter: Nach einer erst kürzlich veröffentlichten Statistik des Bundesamtes für Justiz erreichte im Jahr 2021 die Hälfte der Berliner Studentinnen und Studenten in der der Ersten Juristischen Prüfung (früher erstes Staatsexamen) ein "vollbefriedigend" oder besser (41,0 % vollbefriedigend, 9,1 % gut, 0,2 % sehr gut). In der Bundesrepublik haben im Jahr 2021 insgesamt 8.730 Studierende nach durchschnittlich 10,9 Semestern erfolgreich die Erste Juristische Prüfung absolviert. Die Zahl der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer ist damit gegenüber dem Vorjahr 2020 erneut leicht zurückgegangen. Der Frauenanteil betrug bundesweit 57,6 %, in Berlin betrug er 55,9 %.

Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es deutliche Unterschiede: In Brandenburg erreichten 24,8 Prozent der Studentinnen und Studenten ein "vollbefriedigend" oder besser (22,0 % vollbefriedigend, 2,8 % gut, kein sehr gut). Auch die durchschnittliche Studiendauer variiert zwischen 9,4 (Nordrhein-Westfalen) und 14,2 (Saarland) Semestern. In Berlin lag die Studiendauer im Jahr 2021 bei durchschnittlich 9,5 Semestern, im Median bei 9,0 Semestern.

In der zweiten juristischen Prüfung waren gute Noten im Jahr 2021 seltener. In Berlin konnten aber immerhin 30,2 % mit der Note "vollbefriedigend" und besser ihr Referendariat abschließen. Die Bestehensquote betrug in Berlin 89,4 %, bundesweit betrug der Anteil 87,8 %. Am 1. Januar 2022 befanden sich in Berlin 1.130 Referendarinnen und Referendare im Vorbereitungsdienst.

Für die Einstellung in den Berliner Justizdienst benötigen die Bewerberinnen und Bewerber in der Ersten Juristischen Prüfung indes inzwischen nur noch mindestens 7,0 Punkte, in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mindestens 7,5 Punkte und in beiden Staatsexamina zusammen müssen sie mindestens 15 Punkte erreicht haben. Den Anspruch, die besten 10 Prozent der Referendarinnen und Referendare einzustellen, hat das Land Berlin damit ersichtlich aufgegeben (siehe hierzu unseren Bericht im vorherigen Votum 02/23).

Dr. Stefan Schifferdecker