Berliner Richterbesoldung 2016 und 2017 verfassungswidrig

 

Die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat entschieden, dass die Besoldung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter in den Jahren 2016 und 2017 evident zu niedrig und damit verfassungswidrig war. Vier der fünf vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Parameter seien erfüllt. Die Kammer hat die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Wir begrüßen diese Entscheidung, sie war angesichts der klaren Vorgaben des BVerfG aus dem Jahr 2020 zu erwarten.

Die R-Besoldung in den Jahren 2018 bis 2021 hält die 26. Kammer hingegen für nicht verfassungswidrig. Zwar werde weiterhin der Mindestabstand der untersten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau deutlich unterschritten, allerdings lasse eine Gesamtabwägung aller alimentationsrelevanten Kriterien die Besoldung nicht als evident zu niedrig erscheinen. Wir teilen diese Auffassung nicht. Überrascht hat uns, dass die Kammer bei den abweisenden Entscheidungen für die Jahre ab 2018 die Berufung zum Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen hat.

Der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin hat die Besoldungsverfahren aufwändig unterstützt und mit einem umfangreichen Musterbeschluss Daten für die Beurteilung der Rechtsfragen geliefert.

Zur R-Besoldung ab 2018 sind noch weitere Verfahren vor dem VG Berlin und auch eines vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig. Es werden noch weitere Entscheidungen zur R-Besoldung für die Jahre ab 2018 ergehen. Möglicherweise folgen auf die nun entschiedenen Verfahren Berufungen. Die Aussichten für Berufungen oder Nichtzulassungsbeschwerden werden wir nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe eingehend prüfen. Solange die verfassungsgemäße Höhe der A-Besoldung nicht geklärt ist, empfehlen wir grundsätzlich keine Verfahren zur R-Besoldung für erledigt zu erklären

Über die Verfassungswidrigkeit der Berliner Besoldungsgesetze wird abschließend das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Urteile des Verwaltungsgerichts sind aber ein erneutes Signal an die Finanzverwaltung und das Abgeordnetenhaus, die R- und A-Besoldung unverzüglich mit einem weiteren Reparaturgesetz nachzubessern.

Dr. Patrick Bömeke

Dr. Stefan Schifferdecker