Streiflichter- ohne Kommentar Mai 2024

 

► Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, bekommt seit Januar 2024 mehr Geld. Die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld sind um gut zwölf Prozent gestiegen. Alleinstehende Erwachsene erhalten nun 563 Euro im Monat. Ebenso erhöhten sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um etwa zwölf Prozent. Die deutliche Erhöhung geht zurück auf die Einführung des Bürgergeldes Anfang 2023. Im Zuge der Reform wurden die Berechnungen der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt. Bei der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe wird neben der Preis- und Lohnentwicklung zusätzlich die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt. Entsprechend waren die Regelbedarfe bereits zum 1. Januar 2023 erhöht worden, für alleinstehende Erwachsene etwa um 53 Euro. Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert weitere Erhöhungen. Die Anhebung 2024 reiche lediglich, um die Inflation auszugleichen.

► Nach mehreren Streiks haben sich die Deutsche Bahn und die Lokführergewerkschaft auf ein Opt-In-Modell zur Arbeitszeitreduzierung verständigt. Danach sinkt im Jahr 2026 die sogenannte Referenzarbeitszeit im Schichtdienst automatisch von aktuell 38 auf 37 Stunden, weitere Absenkungen (2027 auf 36, 2028 auf 35,5 und 2029 auf 35 Stunden) müssen gewählt werden. Vereinbart wurden zusätzlich Gehaltserhöhungen und eine Inflationsausgleichsprämie von 2850 Euro.

► Nach Presseberichten erhöht Porsche die Prämie für seine Mitarbeiter, nachdem die Geschäftszahlen der Sportwarenherstellers im vergangenen Jahr mit 40,5 Mrd. Euro Umsatz ein Plus von 7,7 Prozent auswiesen. Die Beschäftigten bekommen bis zu 9690 Euro zusätzlich.

► ver.di fordert in den Tarifverhandlungen bei der Deutschen Telekom 12 Prozent mehr Gehalt, mindestens 400 Euro bei einer kurzen Laufzeit von 12 Monaten. Erste Verhandlungsrunden verliefen ergebnislos.

► Der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder haben für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken einen neuen Tarifvertrag geschlossen, der bis zum 31. März 2026 gültig ist. Er beinhaltet eine lineare Gehaltserhöhung von insgesamt 10 Prozent, verteilt auf zwei Schritte von 4 Prozent im April 2024 und 6 Prozent im Februar 2025, sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit. Eine Inflationsprämie wie im öffentlichen Dienst der Länder ist nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Arbeitszeitverkürzung und des Zinseszinseffekts soll sich über die gesamte Laufzeit eine effektive Gehaltserhöhung von 15,75 Prozent ergeben.

► Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, der regelmäßig Grundlage der Besoldungserhöhungen in den Bundesländern ist, sieht im November 2024 eine Einmalzahlung von 200 Euro und im Februar 2025 eine Erhöhung im 5,5 Prozent vor.

Dr. Stefan Schifferdecker