Streiflichter - ohne Kommentar Juli 2021

► Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Schreiben vom 14. Juni 2021 gegenüber den Bundesbehörden mitgeteilt, dass auch der Bundesgesetzgeber die Besoldung des Bundes an den durch das BVerfG neu justierten Maßstäben auszurichten hat. Ein Modell zur Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG vom 4. Mai 2020 sei im Ressortkreis nicht zu finalisieren gewesen (vgl. BT-Drs. 19/28677, S. 42). Daher könne die bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung dieser Beschlüsse nicht wie geplant zu Juli 2021 erfolgen, sondern müsse einer neuen Gesetzesinitiative der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode vorbehalten bleiben. Das Bundesministerium hat daher Empfehlung zum Umgang mit Widersprüchen und Klagen gegeben und gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung sowie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr verzichtet.

► Die Besoldungskommission des DRB Bund hat „10 Leitsätze zur Neuordnung der Besoldung“ erarbeitet. Diese sollen als Broschüre veröffentlicht und vom DRB Bund und seinen Mitgliedsverbänden gegenüber der Politik adressiert werden. Der vom Bundesverfassungsgericht erteilte Auftrag zur gesetzlichen Neugestaltung der Besoldung wirft bundesweit Fragen grundsätzlicher Art auf, die wegen ihrer Bedeutung für das Gemeinwesen des offenen Diskurses bedürfen. Die Leitsätze sollen der Orientierung über die an eine rechtssichere, moderne und attraktive Besoldung zu stellenden Anforderungen dienen.

► Die Richterverbände in Schleswig-Holstein haben dortige Pläne für mehr Einfluss der Politik auf die Auswahl von Richterinnen und Richter scharf kritisiert. Die beabsichtigte Abkehr vom Prinzip der Bestenauslese bei der Berufung von Richtern bedeute keinen demokratischen Gewinn, sondern erheblichen Schaden und einen immensen Vertrauensverlust für die Justiz. Die Abgeordneten wollen die in Art. 33 GG verankerte Bestenauslese zu einem Leitgedanken herabstufen. Nach Ansicht der Verbände höhlten die Pläne zudem ohne nachprüfbare Kriterien und Entscheidungen das verfassungsmäßige Recht unterlegener Bewerber aus, die Einhaltung des Prinzips der Bestenauslese von einem Gericht überprüfen zu lassen.

Dr. Stefan Schifferdecker