Tarifgerechtigkeit | Familienzuschlag |Weihnachtsgeld

Tarifgerechtigkeit | Familienzuschlag |Weihnachtsgeld
→ Die Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst der Länder für rund 2,6 Millionen Angestellte und Beamte stehen an. Die Gewerkschaften gegen mit der Forderung von sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 300 Euro im Monat für die Beschäftigten in die Verhandlungen. Die Gewerkschaften wollen damit vor allem die unteren Entgeltgruppen stärken.
→ Nach einem Pressebericht ergingen in Nordrhein-Westfalen jetzt Bescheide über Widersprüche gegen die Familienzuschläge für kinderreiche Beamtinnen und Beamte – nach 17 Jahren.
→ 51 Prozent aller Beschäftigten erhalten in diesem Jahr Weihnachtsgeld, so das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung. Unter den Beschäftigten mit Tarifvertrag sind es 77 Prozent, ohne Tarifvertrag sind es mit 41 Prozent deutlich weniger. Das tarifliche Weihnachtsgeld beginnt bei 250 Euro und umfasst eine Spanne bis 4.235 Euro. Ein hohes Weihnachtsgeld wird in der Energieversorgung Nordrhein Westfalen (4.113 Euro), der Süßwarenindustrie Baden-Württemberg (3.900 Euro) und der Textilindustrie Westfalen und Osnabrück (3.751 Euro) gezahlt. Das Gleiche gilt im Bankgewerbe (3.719 Euro) und bei der Deutschen Bahn
(3.399 Euro).
Dr. Stefan Schifferdecker