Besoldungsinformationen aus Berlin März 2019

 

Tarifeinigung und R-Besoldung, neues Besoldungsgesetz, Beihilfeverordnung geändert

Auswirkungen der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf die R-Besoldung

Nach einer langen Verhandlungsrunde steht das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder fest: Die Angestellten erhalten ein um insgesamt 8 % höheres Gehalt, jedoch mindestens 240 Euro mehr Gehalt, bei einer Laufzeit von 33 Monaten. Darauf haben sich die Arbeitnehmervertreter von ver.di, GEW, IG BAU, GdP und Beamtenbund und für die Arbeitgeber die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verständigt. Die Anhebung der Tabellenentgelte wird in drei Schritten um 3,2 % zum 1. Januar 2019, um 3,2 % zum 1. Januar 2020 und um 1,4 % zum 1. Januar 2021 vollzogen. Zudem ist die Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte in zwei Schritten um jeweils 50 Euro zum Anfang der kommenden beiden Jahre, die Erhöhung der Pflegetabelle um zusätzlich 120 Euro sowie Erhöhung der Angleichungszulage für angestellte Lehrkräfte um 75 Euro auf 105 Euro vereinbart worden. Im Übrigen soll eine Aufwertung der Einstiegsgehälter (Stufe 1 der Entgelttabelle) in allen 15 Entgeltgruppen erfolgen, um den öffentlichen Dienst für Neueinsteiger attraktiver zu machen. Zugute kommen die Erhöhungen insbesondere den unteren und mittleren Lohngruppen.

Der Senat von Berlin hatte bereits im Mai 2018 Maßnahmen zur Angleichung der Besoldung der Beamten und Richter an den Durchschnitt der anderen Länder beschlossen und als weitere Anpassungsschritte im April 2019, Februar 2020 und Januar 2021 einen Zuschlag auf die Tarifeinigung der Länder verabredet, um den Besoldungsabstand jährlich abzubauen. Nach der jetzigen Einigung für die Tarifbeschäftigten der Länder dürfte sich – sofern sich der Senat an die gegebenen Versprechen hält – die Besoldung und Versorgung für Beamte und Richter in Berlin wie folgt erhöhen: im April 2019 um 4,3 % (3,2 % zuzüglich 1,1 % Zuschlag), im Februar 2020 um 4,3 % (3,2 % zuzüglich 1,1 % Zuschlag) und im Januar 2021 um 2,5 % (1,4 % zuzüglich 1,1 % Zuschlag).

 

Senatsverwaltung für Finanzen plant neues Besoldungsgesetz

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in Vorbereitung eines späteren Gesetzentwurfs ein Eckpunktepapier vorgelegt, das im Rahmen einer konzeptionellen Überarbeitung des Besoldungsrechts die Zusammenführung der für das Land maßgeblichen Besoldungsvorschriften – derzeit verteilt auf das Landesbesoldungsgesetz und das Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin – in einem neuen Besoldungsgesetz vorsieht. Inhaltlich sind z.B. die Anpassung der Sonderzuschläge sowie die Überprüfung der Regelungen zur Besoldungseinstufung unter Berücksichtigung von Vorerfahrungszeiten, zum Familienzuschlag und zu den Zulagen insgesamt angedacht.

Die Senatsverwaltung hat dem Landesverband Berlin des DRB bereits Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Eckpunkten gegeben. Angesichts des noch frühen Verfahrensstadiums hat der Verband zunächst grundsätzliche Forderungen in den Mittelpunkt gestellt. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sind Stellungnahmen zu einzelnen Gesichtspunkten beabsichtigt, über die auch die Mitglieder informiert werden.

So hat der Landesverband bereits jetzt eine deutliche Anhebung des Besoldungsniveaus für alle Besoldungsgruppen im Land Berlin gefordert, insbesondere eine schnellere Angleichung an den Bundesdurchschnitt. Zudem ist auf die Erforderlichkeit einer Korrektur der immer geringer werdenden Abstände zwischen den Bezügen der Besoldungsgruppen hingewiesen worden. Auch müssen im Besoldungsrecht Leistung, Verantwortung und Ausbildung wieder mehr Berücksichtigung finden. Denn das Land Berlin kann dem Fachkräftemangel nur begegnen und seine Zukunftsfähigkeit sichern, wenn es entsprechend der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung besser Ausgebildete auch besser bezahlt. Das gilt nicht nur für Juristen, sondern auch für beamtete Lehrer, Ärzte und Ingenieure. Eine weitere Forderung besteht darin, Sonderzahlungen in die Grundgehaltstabellen zu integrieren. Nur so sind diese Leistungen versorgungswirksam und nehmen an der Einkommensentwicklung teil.

Der Landesverband hat zudem angemahnt, auf punktuelle Eingriffe in das Besoldungsgefüge zur Befriedigung von Einzelinteressen und Vermeidung oder Behebung von Personalengpässen zu verzichten. Nach Wahrnehmung des Vorstands sind in letzter Zeit vermehrt Zulagen und Zuschüsse sowie verschiedene Sonderzahlungen für bestimmte Berufsgruppen eingeführt worden. Ein solches Vorgehen des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers gefährdet die Gleichbehandlung im Besoldungssystem der gestuften Alimentation und führt auf lange Sicht zu Verwerfungen im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin.

 

Beihilfeverordnung geändert

Der Berliner Senat hat am 5. Februar 2019 auf Vorlage des Senators für Finanzen die Dritte Verordnung zur Änderung der Landesbeihilfeverordnung erlassen. Einige Änderungen sind:

  • Erweiterung der beihilfefähigen Aufwendungen auf Grund der Angleichung an das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung bei der häuslichen Pflege.

  • Umsetzung der Leistungsänderungen nach dem PSG II in der Beihilfe.

  • Aufnahme eines weiteren Tatbestands für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für kieferorthopädischen Behandlungen bei Erwachsenen.

  • Erweiterung der beihilfefähigen Aufwendungen für Familien- und Haushaltshilfe bei bestimmten Voraussetzungen.

  • Anpassung der Liste beihilfefähiger Medizinprodukte an die Regelungen für gesetzliche Krankenversicherte.

  • Anhebung der Höchstbeträge beihilfefähiger Aufwendungen für Hilfsmittel.

 

Dr. Stefan Schifferdecker