Berlin im Schneckentempo

Das Land Berlin bereitet die Reparatur der verfassungswidrigen Besoldungen vor. 

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung ringt das Land Berlin um einen konkreten Zeitplan und lässt sich wieder einmal viel Zeit.

Für die verfassungsrechtliche Reparatur der Besoldung in den Jahren 2008 bis mindestens 2020 plant Berlin ein gesondertes Reparaturgesetz. Rund 493 Mio. Euro sind dafür derzeit eingeplant. Nach Angaben des Staatssekretärs der Senatsverwaltung für Finanzen im Abgeordnetenhaus werden voraussichtlich aber 700 bis 800 Mio. Euro benötigt. Auf eine schriftliche Anfrage antwortete die Finanzverwaltung am 23. März 2026 (AGH-Drs. 19/25476), der Senat von Berlin habe ein starkes Interesse, so schnell wie möglich die entsprechenden Regelungen zu einem Reparaturgesetz fertigzustellen. Der Gesetzentwurf befinde sich derzeit noch in der Erstellung. Wann dieser fertiggestellt werden könne, sei derzeit noch nicht verlässlich abschätzbar. Die Anzahl der von den Behörden gemeldeten Widersprüche der beamteten Dienstkräfte betrage in den Jahren 2008 bis 2024 insgesamt ca. 100.000 plus x.

Im Mai 2026 teilte Finanzsenator Evers (CDU) dann mit, dass die Vorarbeiten zum Reparaturgesetz weitgehend abgeschlossen seien: Die Tabellen seien weit gediehen, der Entwurfstext sei nahezu fertig. Gleichwohl ist derzeit weder eine Verbändebeteiligung in Sicht noch ein Zeitplan publik. An einer restriktiven Bearbeitung der Widersprüche wird aber wohl schon gearbeitet.

Nachzahlung auch für R-Besoldete

Auch die R-Besoldung soll nachgebessert werden. Dies war zunächst unklar. Da die Erfahrungen der letzten Jahre in Besoldungsangelegenheiten jedes Vertrauen in den Dienstherrn haben schwinden lassen, war mit Blick auf die immense finanzielle Herausforderung zu befürchten, dass das Land zumindest mit dem Gedanken spielt, entsprechend den streitgegenstandsbezogenen Vorgaben aus Karlsruhe nur die A-Besoldung zu reparieren. Wir haben uns daher an den Finanzsenator gewandt und um Auskunft zu den derzeitigen Plänen gebeten sowie mit Nachdruck eine Reparatur auch der R-Besoldung gefordert.

Mit Schreiben vom 29. Juni 2026 hat die Senatsverwaltung für Finanzen bestätigt, dass der Gesetzentwurf die von uns geforderte Reparatur der R-Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020 vorsehe. Sie hat hierzu auf eine Erklärung des Staatssekretärs für Finanzen Schyrocki vom 22. April 2026 im Abgeordnetenhaus verwiesen.

Nachzahlung ohne Widerspruch unwahrscheinlich

Politisch ist noch offen, ob auch Kolleginnen und Kollegen ohne Einlegung eines (ggf. jährlichen) Widerspruchs Nachzahlungen erhalten sollen. Wir kämpfen dafür! Zumindest eine Anerkennungsprämie müsste als Ausgleich für das Vertrauen in eine angemessene Besoldung denjenigen gewährt werden, die keinen oder nicht jährlich Widerspruch erhoben haben. Realistisch erscheint es jedoch nicht, diese Forderung durchzusetzen. Berlin will sich einen allgemeinen Ausgleich des Verfassungsbruchs wohl nicht leisten.

Mitfühlende Äußerungen des Finanzsenators Evers, wonach die Forderung nach einer Nachzahlung auch ohne Widerspruchseinlegung aus moralischer Sicht verständlich sei, stehen im Widerspruch zu den aktuellen Handlungen der Finanzverwaltung. Bereits beim Ausgleich der verfassungswidrigen Besoldung kinderreicher Kolleginnen und Kollegen wurde jahres- und wortlautgenau geschaut, ob wirklich Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt wurde. Zudem sucht die Finanzverwaltung derzeit sechzig Vollzeitkräfte aus den Finanzämtern des Landes, um in drei Monaten eine Wortlautauslegung jedes einzelnen Widerspruchs zu bewältigen. Die Zeichen stehen damit ganz klar auf eine möglichst restriktive Handhabung eines künftigen Reparaturgesetzes.

Zeitplan ungewiss

Äußerungen des Finanzsenators und einiger Abgeordneten machen deutlich, dass der Erlass eines Reparaturgesetzes noch vor der Abgeordnetenhauswahl im September 2026 derzeit nicht geplant ist. Dieses Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten, ist nachvollziehbar. Mit großer Sorge sehen wir jedoch angesichts der vom BVerfG vorgegebenen Umsetzungsfrist Ende März 2027, dass eine sinnvolle Beteiligung der Interessenverbände möglicherweise kaum möglich sein wird. Wir haben daher gegenüber dem Finanzsenator angeregt, uns und die anderen Interessenverbänden (ggf. informell) vorzeitig zu beteiligen. Wir bleiben dran. Für Sie!

Dr. Stefan Schifferdecker