Im Auftrag des DRB Landesverbandes Brandenburg wurde die R-Besoldung des Nachbarlandes in den Jahren 2023 – 2025 untersucht.

Im Auftrag des DRB Landesverbandes Brandenburg wurde die R-Besoldung des Nachbarlandes in den Jahren 2023 – 2025 untersucht.
Das Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis. Den Inhalt der Pressemitteilung der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen vom 19. Mai 2025 geben wir hier wieder.
Die derzeitige R-Besoldung erweist sich als voraussichtlich verfassungswidrig und ist nicht in der Lage, die Attraktivität des Dienstes eines Richters oder Staatsanwalts in Brandenburg zu gewährleisten. Es bedarf daher – auch angesichts der unmittelbar bevorstehenden Pensionierungswelle – neben einer Reparaturgesetzgebung für die Vergangenheit dringend einer spürbaren und kurzfristigen Besoldungserhöhung für die Gegenwart.
Frau Dr. Prof. Gisela Färber, Finanzwissenschaftlerin an der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer kommt in ihrem Gutachten im Auftrag des Brandenburger Richterbunds zu dem Ergebnis, dass die Besoldung der Brandenburger Richter und Staatsanwälte den Anforderungen aus dem Grundgesetz nicht gerecht wird. Das Gutachten belegt, dass die Besoldung in den untersuchten Jahren 2023 bis 2025 den Kriterien des Alimentationsprinzips des Art. 33 Abs. 5 GG nicht entspricht:
- Die untersuchten Besoldungsanpassungsgesetze in 2022 und 2024 bleiben schon hinsichtlich ihrer Begründung hinter den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zurück. Ein valider Vergleich, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, mit den Verdienstentwicklungen in der Privatwirtschaft ist den Gesetzesentwürfen nicht zu entnehmen.
- In praktisch allen untersuchten Fällen mit Kindern liegt das Nettoeinkommen unter dem Schwellenwert der Mindestalimentation. Das Kriterium des besoldungsinternen Abstandsvergleichs wird nicht eingehalten.
- Zudem bleibt seit 2020 die Besoldungsentwicklung stark hinter der Inflation zurück. Das bedeutet seit 2020 massive Realeinkommensverluste für die Brandenburger Staatsanwälte und Richter. Dazu kommt, dass in der gleichen Zeit die Arbeitgeber in der Privatwirtschaft die inflationäre Preisentwicklung durch eine sogar noch etwas bessere Verdienstentwicklung mehr als kompensiert haben.
Die Co-Vorsitzende des Brandenburger Landesverbandes Jessica Hansen erklärt dazu: „Das Gutachten bildet finanzökonomisch-fundiert ab, was viele Kolleginnen und Kollegen des Landesverbandes Brandenburg e.V. finanziell schon seit langem spüren. Insbesondere die hohe Inflation seit 2020 hat zu realen Einkommensverlusten und einer weiteren Abkopplung von den Verdiensten in der Privatwirtschaft geführt. Damit wird die Brandenburger Besoldung voraussichtlich den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht und riskiert neben erheblichem Unmut bei den Richtern und Staatsanwälten im Land auch eine Vielzahl von Verfahren vor den ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichten im Land. Dazu kommt, dass es mit einer Besoldung, die hinter den Verdienstmöglichkeiten in der Privatwirtschaft zurückbleibt, sehr schwierig sein wird, die Lücken, die sich durch die erheblichen Altersabgänge in den kommenden Jahren ergeben werden, durch hervorragende Juristen zu schließen. Das Land Brandenburg hat auch in Zeiten angespannter Haushaltskassen die Zukunftsfähigkeit der Justiz über eine verfassungsmäßige und damit amtsangemessene Besoldung zu sichern und daher noch im Jahr 2025 eine Besoldungsanpassung vorzusehen.“
Das gesamte Gutachten kann auf der Homepage des Landesverbands Brandenburg eingesehen werden, unter: https://www.drb-brandenburg.de/positionen/meldungen.
Dr. Stefan Schifferdecker