Bundesregierung beschließt Entlastungen

Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern, hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht. Die Gesetze wurden vom Bundestag am 13. Mai 2022 und 19. Mai 2022 verabschiedet, der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 zugestimmt.

Danach entfällt z.B. die EEG-Umlage ab 1. Juli 2022. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro. Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent. Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird für drei Monate gesenkt. Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter. Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Es wird ein Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind gezahlt und das sog. Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV eingeführt.

Dr. Stefan Schifferdecker