Keine Entscheidung des BVerfG zur A-Besoldung im Jahr 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat mitgeteilt, dass eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der A-Besoldung in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr ergehen wird. Wir bedauern die Entscheidungsplanung, da die Kolleginnen und Kollegen sehnsüchtig auf die Parallelentscheidung zur R-Besoldung warten, die schon im Jahr 2020 erging. Wir bedauern sie auch deshalb, weil das Land Berlin weitere Entscheidungen über die Reparatur der verfassungswidrig zu geringen Besoldung von der ausstehenden Beurteilung durch die Verfassungsrichter abhängig macht. Das bedeutet für die R-Besoldung ab dem Jahr 2016, dass sich eine Reparatur weiter hinziehen wird und die Dringlichkeit weiterer Vorlageentscheidungen auch für diese Jahre steigt.

Die vom Berliner Richterbund gefertigte Musterbeschlussvorlage für die Jahre 2016 bis 2020 wurde nach unserer Kenntnis in zwei Verfahren der 7. Kammer des VG eingebracht. Wir wünschen uns, dass sich Kolleginnen und Kollegen finden, die dies in ihrem Verfahren vor anderen Kammern des VG Berlin einbringen.

Dr. Stefan Schifferdecker