Tarifvertrag im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen

Mehr als 2,5 Millionen Beschäftigte bekommen durch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst im Bund und in den Kommunen zum Teil deutlich mehr Geld. Beschäftigte mit niedrigen Einkommen profitieren dabei besonders. Aber: Der Tarifabschluss gilt nicht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder und nicht für Beamtinnen und Beamte oder Richterinnen und Richter.

In den bis April 2023 geführten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter einen Erfolg erzielt. Die Beschäftigten erhalten zunächst eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen sodann ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate, vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.

Die Kombination aus der Erhöhung um einen Sockelbetrag und einer prozentualen Steigerung um 5,5 Prozent im März 2024 führt zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen bei den Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund wurde als Teil des Tarifabschlusses vereinbart, dass die Gesamtsteigerung bei mindestens 340 Euro pro Monat liegen muss. Nach Berechnungen der Gewerkschaft ver.di ergeben sich Steigerungsraten zwischen 8,2 und 16,9 Prozent. Ver.di gibt die durchschnittliche Lohnerhöhung mit 11,5 Prozent an.

Der Bund plant die Übernahme des Tarifergebnisses für die Bundesbeamten. Das Bundeskabinett soll noch vor der Sommerpause im Juli über die Anpassung der Besoldung beraten. Der DRB begrüßt die Planungen, kritisiert jedoch das Ansinnen, einen nicht tabellenwirksamen steuerfreien Inflationsausgleichs zu zahlen. Denn Einmalzahlungen sind keine Lohnerhöhung.

Dr. Stefan Schifferdecker