Koalitionsvertrag von SPD und CDU – Zeit für Hoffnung?

 

Der gemeinsame Koalitionsvertrag zwischen CDU Berlin und SPD Berlin wurde am 26. April 2023 unterzeichnet. Die neue Koalition bekennt sich zur Verantwortung gegenüber dem öffentlichen Dienst. Neben wertschätzenden Formulierungen lassen sich einige konkrete Zielsetzungen finden, die Hoffnung geben. Es finden sich aber auch enttäuschende Passagen.

Die Koalition bekennt sich zur Notwendigkeit, die Landesbesoldung im Verhältnis zur konkurrierenden Bundesbesoldung in der Stadt anzuheben. Es heißt auf S. 126 des Koalitionsvertrages: „Die Koalition stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben.“ Unklar bleibt, was genau mit dem Wort Bundes-grund-niveau gemeint ist. Angesichts der politischen Entwicklung, immer mehr und verfeinerte Zuschläge und Sonderzahlungen zu leisten, dürfte eine richtige Angleichung nicht beabsichtigt sein. Dennoch: eine erfreuliche Entwicklung.

Leider schiebt die Koalition die Verantwortung für ein Besoldungsreparaturgesetz weiterhin auf das Bundesverfassungsgericht. Sie verschafft sich damit im Wesentlichen Zeit, da eine Entscheidung aus Karlsruhe derzeit nicht absehbar ist. Wütend macht der Umstand, dass die weitere Verschiebung einer Reparatur in Kenntnis des vom BVerfG zur R-Besoldung festgestellten Verfassungsbruchs erfolgt, der offensichtlich sofort eine Reparatur der Besoldung notwendig macht. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wenn das Bundesverfassungsgericht Vorgaben hinsichtlich der A-Besoldung macht, setzen wir dies in Form eines Reparaturgesetzes analog zur R-Besoldung um.“ Das ist auch kein Bekenntnis, bei einer Entscheidung zur A-Besoldung andere als bislang nachgebesserte Jahre in der R-Besoldung einer Prüfung zu unterziehen. Enttäuschend.

Die Vereinbarung zum Landesbesoldungsgesetz rechtfertigt Hoffnung und Sorge zugleich. Auf S. 126 des Koalitionsvertrages heißt es: „Die gesetzlichen Regelungen zur Landesbesoldung werden modernisiert und in einem Berliner Landesbesoldungsgesetz zusammengeführt. Wir werden die Laufbahnverordnungen im Land Berlin modernisieren.“ Das Vorhaben böte die Chance, die Benachteiligung der oberen Besoldungsgruppen und die Zergliederung des Besoldungssystems zu beseitigen. Die Hauptstadtzulage könnte für alle gewährt werden, übermäßige Familienzuschläge zugunsten einer wieder leistungs- statt nachwuchsorientierten Besoldung verändert werden. Das Vorhaben beinhaltet jedoch angesichts leerer Kassen auch die Drohung, dass bei einer Neuordnung der Besoldungsstrukturen die Vergleichbarkeit der Besoldungsordnungen weiter eingeschränkt und das Abstandsgebot noch weiter ausgehöhlt wird.

Klar war auch, dass eine Anhebung des Pensionsalters kommen wird. Denn Berlin ist das letzte Bundesland, in welchem die Beamtinnen und Beamten mit 65 Jahren aus dem Dienst ausscheiden. Vereinbart wurde von CDU und SPD: „Wir passen das generelle Pensionseintrittsalter auf das Niveau aller anderen Bundesländer an.“ Damit können wir leben.

Es bleibt spannend, was die neue Koalition verändern und durchsetzen wird. Wir werden ein Auge darauf haben, ob die wohlklingende Eingangsformulierung des Koalitionsvertrages zum Abschnitt „Personal“ eine Phrase bleibt: „Gute Arbeitsbedingungen, gute Vergütung und eine verantwortungsbewusste Entscheidungs- und Fehlerkultur sowie gut ausgebildete und motivierte Beschäftigte sind Grundlage für eine effektive und funktionierende Verwaltung sowie für die Personalgewinnung und - bindung.“

Dr. Stefan Schifferdecker